Eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt Privathaftpflichtversicherung (PHV)
Eine Privathaftpflichtversicherung sollte eigentlich jeder haben. Dennoch verzichten rund 15 Prozent der deutschen Haushalte - obwohl nicht besonders kostspielig - auf diesen Versicherungsschutz. Das kann sich im Schadensfall bitter rächen. Denn nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 823 BGB) ist jeder, der Dritten vorsätzlich oder fahrlässig einen Schaden zufügt, zum Schadensersatz verpflichtet - und zwar in der tatsächlichen Höhe, unabhängig vom Vermögen und finanzieller Leistungsfähigkeit.
Meistens mögen Privathaftpflichtschäden Bagatellen sein, manchmal sind sie es nicht, zum Beispiel, wenn die Gesundheit des Geschädigten nachhaltig beeinträchtigt wird. Dann drohen unter Umständen lebenslange Leistungsverpflichtungen zum Schadensausgleich. Die Privathaftpflicht ist ein existenzielles Risiko, das ohne Versicherungsschutz schnell in den finanziellen Ruin führen kann.
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Oft kommt es auf das Kleingedruckte an
Fast jedes Versicherungsunternehmen bietet Privathaftpflichtversicherungen an. Gängig sind Versicherungssummen von 10 bis 50 Mio. Euro, die pauschal Sach-, Personen- und Vermögensschäden abdecken. Den Verträgen liegen üblicherweise die Vertragsbedingungen des Dachverbandes GDV zugrunde. Soweit scheint beim Vergleich nur noch der Preis zu zählen. Doch so einfach ist es nicht. Denn über die GDV-Bedingungen hinaus legen die Anbieter Leistungen und Leistungsausschlüsse oft selbst fest. Hier liegt der Unterschied im "Kleingedruckten" und die Bandbreite ist erheblich.
Diese Kriterien machen den Unterschied
Wichtige Kriterien, bei denen sich die Versicherungen unterscheiden und auf die geachtet werden sollte, sind u.a.:
- Abdeckung der Privathaftpflicht auch bei grober Fahrlässigkeit
- Berücksichtigung von Schäden durch deliktunfähige Kinder/Personen
- Abdeckung des Schlüsselrisikos (beruflich und/oder privat)
- Erfassung von als Mieter oder Haus-/Wohnungs-/Grundstückseigentümer zu vertretenden Schäden
- Leistung auch bei Schäden infolge ehrenamtlicher Tätigkeit
- Abgrenzung des durch den Versicherungsvertrag geschützten Personenkreises
Best-Preis-Garantie hilft nicht immer
Um das Risiko, wegen des "Kleingedruckten" im Schadensfall nicht versichert zu sein, auszuschließen, gibt es Tarife mit "Best-Preis-Garantie" - manchmal auch als Leistungsgarantie oder Höchstleistungsgarantie bezeichnet. Doch auch in diesen Fällen gelten häufiger Ausschlüsse, zum Beispiel bei Schäden im Ausland, bei Vorsatz oder bei Schäden zwischen Personen, die im Vertrag erfasst sind.
Eine Privathaftpflichtversicherung sollte eigentlich jeder haben."
Nützlich für Geschädigte - Forderungsausfalldeckung
Eine weitere wichtige - und nicht selbstverständliche - Leistungskomponente ist die Forderungsausfalldeckung. Damit wird das Risiko abgedeckt, dass man als Geschädigter keinen Schadensersatz erhält, weil der Verursacher dazu finanziell nicht in der Lage ist. Auch hier gibt es "feine" Unterschiede. Manche Forderungsausfalldeckung greift beispielsweise nicht, wenn der Verursacher vorsätzlich gehandelt hat und seine Privathaftpflichtversicherung deshalb die Leistung verweigert.
Beratung hilft
Ein genauer Blick in die Versicherungsbedingungen und ein Vergleich der Leistungen und Leistungsausschlüsse empfiehlt sich also. Mit einer unabhängigen und kompetenten Beratung können Sie die beste Privathaftpflichtversicherung für sich finden.
Autor: Jürgen E. Nentwig, juergen.nentwig@gfmsnentwig.de