Die Wertentwicklung eines Fonds ist ein entscheidendes Kriterium für seine Beurteilung und Anlageentscheidungen

Serie Finanzwissen: Finanzwissen Investmentfonds Rechte der Anteilsinhaber und Wertentwicklung

Wer Anteile an einem (offenen) Fonds erwirbt, erhält damit nicht nur Ansprüche im Hinblick auf das Fondsvermögen und das Recht auf Gewinnbeteiligung, sondern auch das Recht auf Rückgabe zum jeweiligen Rücknahmepreis.

Das Rückgaberecht 

Bei den meisten Fonds besteht das Rückgaberecht jederzeit. Eine Ausnahme gilt bei offenen Immobilienfonds. Bei Fondsanteilen, die seit dem 22. Juli 2013 erworben wurden, ist die Rückgabe frühestens nach 24 Monaten Mindesthaltedauer und mit einer Kündigungsfrist von zwölf Monaten möglich. Bei börsengehandelten Fonds - Exchange Traded Funds = ETF - findet üblicherweise keine Rückgabe statt, hier wird die Trennung von Fondsanteilen über den Verkauf an der Börse realisiert.

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Das Recht auf Gewinnbeteiligung 

Die Gewinnbeteiligung besteht aus der Teilnahme an den durch das Fondsvermögen erwirtschafteten Erträgen. Die Teilnahme erfolgt entsprechend der Anteile am gesamten Fondsvermögen. Bei den Erträgen wird zwischen ordentlichen und außerordentlichen Erträgen differenziert: 

  • ordentliche Erträge bestehen typischerweise aus Dividenden und Zinsen, 
  • außerordentliche Erträge entstehen vor allem durch Gewinne infolge der Veräußerung von Fondsvermögen. 

Man unterscheidet zwischen ausschüttenden und thesaurierenden Fonds. Bei ausschüttenden Fonds werden die Erträge an die Anteilsinhaber ausgezahlt. Bei thesaurierenden Fonds findet eine kontinuierliche und systematische Wiederanlage im Rahmen des Fonds statt. Die Anleger profitieren in diesem Fall von einem höheren Wert der Fondsanteile. Werden nur die außerordentlichen Erträge reinvestiert, spricht man von teilausschüttenden Fonds. 

Vermögensbezogene Rechte 

Bei Ansprüchen im Hinblick auf das Fondsvermögen gibt es grundsätzlich zwei Gestaltungsvarianten: 

  • Miteigentumslösung: Dabei werden die Anteilsinhaber "bruchteilsmäßig" Miteigentümer des Fondsvermögens. Diese Lösung wird in der Praxis überwiegend gewählt. 
  • Treuhandlösung: Hier ist die Kapitalverwaltungsgesellschaft (= Fondsgesellschaft) der Eigentümer des Fondsvermögens, das sie treuhänderisch für die Anteilsinhaber verwaltet. Die Fondsanleger erwerben bei dieser Konstruktion ihren Anteilen entsprechende schuldrechtliche Ansprüche gegenüber der Fondsgesellschaft. Die Treuhandlösung wird u.a. dort gewählt, wo sich die Miteigentumslösung aus rechtlichen Gründen nicht realisieren lässt, zum Beispiel bei Immobilienvermögen im Rahmen von Immobilienfonds. 

Fondsinhaber haben das Recht auf Rückgabe zum jeweiligen Rücknahmepreis." 

Wertentwicklung 

Die Wertentwicklung eines Fonds ist ein entscheidendes Kriterium für seine Beurteilung und Anlageentscheidungen. Um die Wertentwicklung objektiv zu messen, hat sich die sogenannte BVI-Methode (BVI = Bundesverband Investment und Asset Management) etabliert.

Dabei werden die Anteilswerte am Beginn und am Ende des Betrachtungszeitraums miteinander verglichen. Bei zwischenzeitlich erfolgten Ausschüttungen wird eine erneute Fondsanlage zum jeweiligen Anteilswert (Rücknahmepreis) unterstellt.

Auf Fondsebene entstehende Kosten (Managementgebühren, Publizitäts- und Prüfungskosten, ggf. erfolgsabhängige Gebühren usw.) werden abgezogen. Nicht berücksichtigt werden Kosten, die auf Anlegerebene entstehen (Ausgabeaufschläge, Depot- und Kontoführungsgebühren), weil diese von Anleger zu Anleger unterschiedlich sind und ein Fondsvergleich dadurch unmöglich würde.

 

 

Die vom Autor als Basis für diesen Artikel verwendeten Informationen sind vom Rechteinhaber des Grundlagenwissen: Investmentfonds und die Risiken, der fundsware GmbH, zur Verfügung gestellt worden.

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