Eine Patientenverfügung bezieht sich auf medizinische Behandlungen

Sofern man hilflos wird Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung

Mit Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung können Sie für den Fall vorsorgen, falls Sie selbst nicht mehr in der Lage sein sollten, Ihren Willen zu äußern oder Ihre Rechte wahrzunehmen.

Männer und Frauen, die mit beiden Beinen im Leben stehen, können (und möchten) sich nicht vorstellen, dass sie infolge eines Unfalls oder einer schweren Erkrankung völlig hilflos sein könnten. Wer entscheidet zum Beispiel in einer lebensbedrohlichen Situation, ob ein chirurgischer Eingriff vorgenommen werden soll? Schwierig wird es ebenfalls, wenn jemand mit fortschreitendem Alter dement wird und nicht mehr in der Lage ist, rechtliche Angelegenheiten selbst zu regeln. Wollen Sie, dass Ihr Selbstbestimmungsrecht  in Krisensituationen gewahrt wird, müssen Sie frühzeitig für den Fall der Fälle vorsorgen.

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Das sollten Sie wissen:

Vorsorgevollmacht

Erteilen Sie einer Vertrauensperson eine Vorsorgevollmacht, können Sie davon ausgehen, dass Ihre Rechte auch dann gewahrt werden, wenn Sie nicht mehr geschäfts- oder einwilligungsfähig sein sollten. Läge keine Vollmacht vor, würde das Gericht in diesem Falle einen gesetzlichen Betreuer bestimmen. 

Liegt keine Vorsorgevollmacht vor, wird ein gesetzlicher Betreuer (möglicherweise eine wildfremde Person) diese Aufgabe übernehmen." 

Patientenverfügung

Mit einer Patientenverfügung können Sie vorbeugend festlegen, welche medizinischen Eingriffe, Untersuchungen oder lebensverlängernde Maßnahmen Sie wünschen oder ablehnen, falls Sie Ihren Willen nicht selbst äußern können. Der Arzt ist an die Patientenverfügung gebunden. Allerdings erweist es sich in der Praxis oft als problematisch, dass niemand die Notsituation vorhersehen und präzise genug beschreiben kann. In diesem Falle ist es vorteilhaft, wenn zusätzlich eine Vorsorgevollmacht erteilt wurde. Dann ist es Aufgabe des Bevollmächtigten, den in der Patientenverfügung festgehaltenen Willen des Vollmachtgebers durchzusetzen. Liegt keine Vorsorgevollmacht vor, wird ein gesetzlicher Betreuer (möglicherweise eine wildfremde Person) diese schwierige Aufgabe übernehmen. 

Für Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung ist es nie zu früh

Im Durchschnitt sind die Personen, die eine Vorsorgevollmacht bei der Bundesnotarkammer registrieren lassen, älter als 65 Jahre. Aber auch wesentlich Jüngere können in die Situation kommen, in denen eine Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht hilfreich wäre. Falls Sie Ihre Meinung später ändern, können Sie beide Erklärungen jederzeit widerrufen.

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