Die Grundsteuer ist eine unverzichtbare Einnahmequelle für Städte und Gemeinden

Kompliziert und langwierig Reform der Grundsteuer

Die Grundsteuer ist eine unverzichtbare Einnahmequelle für Städte und Gemeinden. Nun steht eine Reform an, die alles andere als einfach wird. Mieterschützer fürchten bereits steigende Kosten.

Es dürfte ein schwieriges Unterfangen werden, die Grundsteuer in Deutschland zu reformieren - das Bundesverfassungsgericht ist jedoch ganz klar in seinen Ansprüchen. Allerdings dürfte Bundesfinanzminister Scholz kaum Spaß daran haben, kommen die Grundsteuereinnahmen doch den Ländern zugute. Erste Treffen mit den Länderchefs sind anberaumt, zur Diskussion stehen demnach zwei unterschiedliche Modelle.

Grundsteuerreform - nur lästiges Übel?

Es geht immerhin um mehr als 36 Millionen Grundstücke, für die die Finanzämter jeweils veraltete Werte zur Grundsteuerberechnung verwenden: In den alten Bundesländern wurden die Grundlagen 1964 erstellt, in den neuen bereits 1935. Grundsätzlich sollten derartige Einheitswerte in einem Turnus von sechs Jahren überarbeitet werden - zumindest in der Theorie. Denn der Aufwand ist enorm. Das Bundesverfassungsgericht sieht hier eine Ungleichbehandlung gravierenden Ausmaßes gegeben und damit einen Verstoß gegen den im Grundgesetz verankerten allgemeinen Gleichheitssatz.

Nun sollen also zwei neue Modelle die Grundsteuer reformieren, wovon Scholz das Folgende favorisiert: Das dreistufige Konzept soll darauf bauen, dass der Einheitswert angehoben wird, die Steuermesszahl hingegen deutlich auf bis zu zehn Prozent des aktuellen Wertes gesenkt wird und die Kommunen allein über den Hebesatz zur Berechnung der Grundsteuer entscheiden. Das Ergebnis dürfte sich kaum verändern, allerdings kann jede Gemeinde den Hebesatz nach eigenem Ermessen ausnutzen. Es bleibt nun abzuwarten, wie die Entscheider sich einigen können. 

Planung für 2025

Geplant ist die Einführung für 2025, auch in diesem Punkt ist das Bundesverfassungsgericht eindeutig. Bundestag und Bundesrat haben demnach die neue Berechnung der Grundsteuer bis Ende 2019 so auf den Weg zu bringen, dass sie der Verfassung entspricht. So bleiben fünf Jahre zur Umsetzung, sollte das entsprechende Gesetz pünktlich verabschiedet werden. Wird dieser Plan nicht eingehalten und kein neues Gesetz verabschiedet, fiele die Grundsteuer weg. 

Es geht um mehr als 36 Millionen Grundstücke, für die jeweils veraltete Werte zur Grundsteuerberechnung verwendet werden."

Daran können die Kommunen nicht interessiert sein, schließlich handelt es sich um Einnahmen von 14,3 Milliarden Euro (2018). Private Haushalte sind zu 60 Prozent an diesem Steueraufkommen beteiligt, der Rest wird von Unternehmen getragen. 

Allerdings hat Bayern bereits ein entschiedenes Veto eingelegt, da einerseits ein größerer Bürokratieaufwand, andererseits höhere Mieten befürchtet werden - in diesem Punkt ist sich der bayerische Finanzminister mit dem Mieterschutzbund einig.

Es bleibt spannend.

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Autor: https://www.die-finanzkanzlei.de/startseite

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