Verbraucher können die Löschung bestimmter Schufa Einträge beantragen

Daten sollten korrekt sein Schufa Eintrag löschen

Verbraucher können die Löschung bestimmter Schufa Einträge beantragen. Um Nachteile zu vermeiden, sollten Sie Ihre Einträge bei der Auskunftei regelmäßig überprüfen und gegebenenfalls von diesem Recht Gebrauch machen.

Kontoverbindungen, die seit Jahren nicht mehr existieren, längst beglichene Forderungen oder fehlerhafte Adressen - nicht jeder Eintrag in der Datenbank der Schufa ist aktuell und korrekt. Solche fehlerhaften Daten können unter Umständen die Ursache sein, dass Sie bei der Beantragung eines Kredites relativ ungünstige Konditionen angeboten bekommen oder Ihnen sogar ein Handyvertrag verwehrt wird. Die Schufa ist verpflichtet, jedem Verbraucher jährlich eine kostenlose Auskunft über gespeicherte Daten zu erteilen. Zusätzliche Auskünfte sind gebührenpflichtig. Das Antragsformular für die Selbstauskunft finden Sie auf der Homepage der Schufa. Bis Sie die Selbstauskunft in den Händen haben, müssen Sie etwas Geduld haben. Überprüfen Sie alle Angaben sorgfältig.

Achten Sie insbesondere auf folgende Punkte:

  • Ist Ihr Name korrekt geschrieben?
  • Stimmen die aufgeführten Adressen?
  • Sind längst beglichene Forderungen oder bereits aufgelöste Bankverbindungen oder Versandhauskonten aufgeführt?

Fristen für die Löschung von Schufa-Daten

Stellen Sie bei der Prüfung der Daten offensichtliche Fehler fest, ist die Schufa zur sofortigen Korrektur verpflichtet. Für die Löschung bestimmter Datensätze gelten Fristen. Haben Sie ein Darlehen abbezahlt, muss der Eintrag drei Jahre nach der vollständigen Tilgung gelöscht werden. Für geringfügige Schulden (bis zu 2.000 Euro) gibt es eine Sonderregelung: Zahlen Sie das Geld innerhalb von sechs Wochen nach der Schufa-Eintragung zurück, kann der Eintrag sofort gelöscht werden. Kreditanfragen werden ein Jahr lang gespeichert. Beachten Sie, dass die jeweiligen Fristen erst ab Ende des Kalenderjahres zu laufen beginnen.

Beispiel: Sie haben im März 2018 an verschiedene Banken Kreditanfragen gestellt. Diese Einträge muss die Schufa erst nach dem 31.12.2019 löschen.

Das Antragsformular für die Selbstauskunft finden Sie auf der Homepage der Schufa."

Einträge, die von der Löschung ausgeschlossen sind

Einträge zu laufenden Krediten und offenen Forderungen, für die ein Vollstreckungsbescheid vorliegt, werden nicht gelöscht. Problematisch sind ebenfalls sogenannte negative Schufa-Einträge. Davon wird gesprochen, wenn ein Verbraucher auch nach mehrfacher Mahnung nicht zahlt. Das können zum Beispiel Einträge von Inkasso-Unternehmen, Angaben zu einer Privat-Insolvenz oder Einträge von Amtsgerichten sein. Diese werden in der Regel nur gelöscht, wenn es keinen Titel gibt und die Gläubiger einer Löschung zugestimmt haben.

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