Lieber rechtzeitig anpacken Steuererklärung 2021
Bei der Steuererklärung 2021 gibt es einige Besonderheiten zu beachten. Wenn Sie steuerliche Nachteile vermeiden wollen, sollten Sie nicht bis zum letzten Tag mit dem Ausfüllen und Absenden der Formulare warten.
Ob im Beruf, in der Freizeit oder bei der Gesundheitsvorsorge - 2021 war wegen der Corona-Panddemie ein in mehrfacher Hinsicht außergewöhnliches Jahr. Viele Menschen arbeiteten im Homeoffice oder mussten ihre Kinder zu Hause betreuen. Falls Sie sich mit dem Corona-Virus infizierten, hatten Sie zusätzliche Aufwendungen, zum Beispiel in Form von Zuzahlungen für Arzneimittel oder medizinische Behandlungen. Diese Veränderungen in verschiedenen Bereichen unseres Lebens wirken sich ebenfalls auf die zu entrichtende Einkommensteuer aus. Hier finden Sie Hinweise, auf welche Punkte Sie bei der Steuererklärung 2021 besonders achten sollten, um nicht zu viel Steuern zu zahlen.
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Was Sie bei der Abgabe der Steuererklärung 2021 beachten müssen:
- Haben Sie 2021 mehr als 410 Euro Kurzarbeitergeld oder andere Lohnerstleistungen erhalten, müssen Sie eine Steuererklärung abgeben.
- Sind Sie zur Abgabe verpflichtet, muss die Erklärung am 1. August 2022 beim Finanzamt eingegangen sein.
- Neu ist die Mobilitätsprämie.
Verschenken Sie kein bares Geld
Die meisten Arbeitnehmer sind nicht zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet. Sie sollten sich dennoch die Mühe machen. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes erhalten 88 Prozent der Arbeitnehmer eine Steuererstattung. 2017 betrug die durchschnittliche Erstattung 1.051 Euro. Eine freiwillige Abgabe der Steuerklärung 2021 ist bis 31.12.2025 möglich. Falls nur einer der Ehepartner Kurzarbeitergeld bezog, kann es vorteilhafter sein, statt der üblichen Zusammenveranlagung die Einzelveranlagung zu beantragen.
2017 betrug die durchschnittliche Erstattung 1.051 Euro."
Kosten, die Sie steuermindernd geltend machen können
Besonders lohnend ist die Abgabe einer Steuererklärung für alle, die relativ wenig verdienen und hohe Kosten zu tragen haben. Pendeln Sie zur Arbeit, können Sie für die ersten 20 km Arbeitsweg (einfache Strecke) 30 Cent und ab dem 21. Kilometer 35 Cent als Werbungskosten geltend machen.
Das gilt jedoch nicht für die Arbeitstage, die Sie im Homeoffice tätig waren. Für diese Arbeitstage gilt die neue Homeoffice-Pauschale. Um korrekte Angaben zu machen, sollten Sie die jeweiligen Arbeitsorte im Kalender vermerken. Mussten Sie Computer, Drucker oder andere Dinge anschaffen, um Ihre Arbeitsaufgaben zu Hause zu erledigen, sind das ebenfalls steuermindernde Ausgaben.
Freiräume schaffen für ein gutes Leben.