Offiziell ist der 31. Mai eines Jahres der Stichtag zur Abgabe der Steuererklärung für das Vorjahr

Einiges hat sich geändert Steuererklärungen und die Termine

Wie in jedem Jahr beginnt nun der Countdown für die Steuererklärung, die jedoch nicht von allen Bürgern abgegeben werden muss. Dazu im Folgenden ein Überblick.

Offiziell ist der 31. Mai eines Jahres der Stichtag zur Abgabe der Steuererklärung für das Vorjahr - zumindest für den Fall, dass der Steuerpflichtige die Erklärung selbst erstellt. Sollte ein Steuerberater damit beauftragt werden, verlängert sich die Frist sowohl für Arbeitnehmer als auch für Selbstständige bis zum 31. Dezember. Den abweichenden Termin 31. Juli nutzen darüber hinaus bereits einige Bundesländer, sollten Privatpersonen ihre Erklärungen elektronisch abgeben.

Wer ist zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet?

. Arbeitnehmer

Zunächst betrifft diese Pflicht alle Arbeitnehmer, die im Vorjahr für mehrere Unternehmen gleichzeitig gearbeitet haben oder mehr als 410 Euro unversteuert aus Renten, Mieten oder Honoraren eingenommen haben. Ein weiterer Grund wäre ein auf der Lohnsteuerkarte eingetragener Freibetrag, sollte der Arbeitslohn des Steuerpflichtigen 11.000 Euro oder des Ehepaares 20.900 Euro jährlich übersteigen. Sind beide Ehepartner berufstätig, gemeinsam veranlagt und nutzt einer von beiden die Steuerklasse V oder VI bzw. nutzen beide in der Kombination IV/IV das Faktor-Verfahren, dann müssen sie ebenfalls eine Steuererklärung abgeben.

. Bezieher von Lohnersatzleistungen

Beziehen Eltern, Arbeitslose oder Kurzarbeiter Lohnersatzleistungen wie Elterngeld, Kurzarbeiter- oder Arbeitslosengeld von über 410 Euro monatlich, müssen sie in jedem Fall ihre Steuern erklären.

Allerdings profitieren diese Steuerpflichtigen von einer Neuerung, die erstmals für das Steuerjahr 2017 greift: Es müssen im Normalfall keinerlei Belege mehr beim Finanzamt eingereicht werden. Trotzdem sollten die Unterlagen sorgfältig aufbewahrt werden, denn das zuständige Finanzamt kann im Bedarfsfall eine Vorlage nachfordern. Als Belege kommen beispielsweise Kontoauszüge, aber auch Rechnungen von Handwerkern sowie die Nachweise über haushaltsnahe Dienstleistungen in Frage.

Es müssen im Normalfall keinerlei Belege mehr beim Finanzamt eingereicht werden."

Eine weitere Änderung wird im nächsten Jahr greifen, denn dann dürfen Steuererklärungen innerhalb einer verlängerten Frist eingereicht werden: Stichtag für das Steuerjahr 2018 ist nämlich der 31. Juli 2019. 

Für alle Steuerpflichtigen, die nicht grundsätzlich der Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet sind, wie beispielsweise Arbeitnehmer ohne relevante Nebeneinkünfte, eröffnet sich die Möglichkeit zur Erklärung der Steuern noch innerhalb eines Zeitraums von vier Jahren ab Ablauf des betreffenden Kalenderjahres. Somit bleibt ausreichend Zeit, um den steuerlichen Effekt gründlich zu prüfen.

Kontakt zu mir

Hallo!
Schön, dass Sie mich kennenlernen möchten.