Der Bundesrechnungshof kritisiert die Verschwendung von Steuern

Rechnungshof moniert Steuerrecht zu kompliziert für Finanzämter

Der Bundesrechnungshof kritisiert die Verschwendung von Steuern. Grund: Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind für Finanzbeamte zu kompliziert, Sonderprüfungen hingegen zu selten.

Die Bundesregierung wurde ermahnt, effizienter mit den Steuermitteln umzugehen. Bundesrechnungshofpräsident Kay Scheller wies darauf hin, dass der Haushalt nur wegen des günstigen Umfelds ausgeglichen wäre. Angesichts der Herausforderungen in Europa sei die aktuelle Politik jedoch fatal, denn es würden trotz optimaler Voraussetzungen keine Schulden getilgt. Auf der anderen Seite entgehen dem Bund Steuern in Milliardenhöhe.

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Sinkende Prüfungsquoten, Doppelförderungen, fehlende Prüfungen und Unkenntnis

Scheller ging insbesondere auf die Steuer-CDs ein, die Milliarden Euro in die Finanzkassen gespült haben. Denn er fand auch hier einige Fehler: Die Steuersäumigen hätten nämlich neben den überfälligen Steuern auch Hinterziehungszinsen zu zahlen gehabt - auch auf die unterbliebenen Vorauszahlungen. Durch dieses Versäumnis der Finanzämter hat der Staat rund eine Milliarde Euro seit 2010 eingebüßt. Der Grund: Die Beschäftigten haben es oft genug gar nicht gewusst, es fehlen bislang exakte Vorgaben und Berechnungsbeispiele.

Einen weiteren Kritikpunkt benannte Scheller ausführlich: die hinterzogenen Einfuhrumsatzsteuern und Zölle, die sich nur nach einem aufwendigen Verfahren eintreiben ließen. Er erwähnte einen konkreten Fall, in dem die Zollverwaltung die Einnahmen von 30 Millionen Euro durch Verzögerung der Verfahren verhinderte. Um die Besteuerung nachträglich durchzusetzen, wurde zunächst ein einziger Mitarbeiter beauftragt, der logischerweise mehrere Jahre damit zubrachte. Noch heute ist die Generalzolldirektion offenbar nicht in der Lage, die komplizierten Ermittlungs- und Besteuerungsverfahren in der notwendigen Art und Weise zu steuern. Das Finanzministerium müsse endlich eingreifen, so Scheller.

Die sinkende Anzahl der Umsatzsteuer-Sonderprüfungen ist ein weiterer Punkt, den der Bundesrechnungshof kritisiert: Nach aktuellem Stand muss ein Unternehmer nur alle 71 Jahre mit einer derartigen Prüfung rechnen.

Die Bundesregierung wurde ermahnt, effizienter mit den Steuermitteln umzugehen." 

An der Stromsteuer hatte Scheller auch eine Menge auszusetzen: Dem Bund entgehen nämlich 185 Millionen Euro, weil kleine Anlagen zur Energieerzeugung zur gleichen Zeit von der Stromsteuer befreit und gefördert würden, was de facto schon seit 2009 nicht zulässig ist, aber nicht bemerkt wurde.

Bis zum Jahr 2015 waren bereits 95 Millionen Euro der geforderten Stromsteuer verjährt, die restlichen 90 Millionen Euro wurden laut Ministerium nicht eingefordert, um den Vertrauensschutz zu gewährleisten.

Scheller sieht hier jedoch die Finanzgerichte als zuständig an.

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