Nicht ausschüttend Thesaurierende Fonds
Fonds generieren laufende Erträge mit den erworbenen Wertpapieren, bei Aktien sind dies beispielsweise Dividenden, bei Anleihen wiederum Zinsen. Werden diese Gewinne wieder angelegt, wird von Thesaurierung gesprochen.
Die versprochene Gewinnverwendung der jeweiligen Investmentfonds sollte bei der Auswahl als Anlageinstrument eine wichtige Rolle spielen: Entweder werden die laufenden Erträge an die Anleger unmittelbar ausgeschüttet und stehen dem Anleger zur freien Verfügung oder werden durch die Fondsgesellschaft wieder zum Kauf weiterer Anteile eingesetzt.
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Ausschüttend oder thesaurierend - das ist die Frage
Nach welcher Strategie auch immer die Investmentgesellschaften ihre verschiedenen Fonds zusammenstellen, zunächst sind zwei grundlegende Kategorien zu unterscheiden:
Einerseits gibt es die ausschüttenden Fonds, die ihre Erträge wie Dividenden oder Zinsen in regelmäßigen Abständen an ihre Anleger ausschütten. Die Intervalle variieren zwischen monatlich, quartalsweise oder jährlich.
Andererseits stehen thesaurierende Fonds zur Auswahl, die die Erträge wieder anlegen. Damit wächst der Fonds und der vom Anleger erworbene Anteil um die zugeflossenen Gelder.
Sollten Anleger langfristig ein Vermögen zusammensparen wollen, empfehlen sich die thesaurierenden Fonds. Im Gegensatz dazu sind ausschüttende Fonds dann geeignet, wenn Sparer regelmäßig Auszahlungen in Anspruch nehmen wollen.
Die steuerlichen Konsequenzen
Für alle Fonds gilt, dass die laufenden Erträge aus den Wertpapieren der Abgeltungssteuer unterliegen. Ausschlaggebend ist jedoch der Zeitpunkt, an dem der Fonds diese erwirtschaftenden Gewinne tatsächlich verbucht. Daraus leitet sich nämlich wiederum der Termin ab, zu dem die Steuer abgeführt werden muss. Für ausschüttenden Fonds ist dies naturgemäß der Auszahlungstag, an dem der Steuerpflichtige diese Einnahmen generiert. Bei der Auszahlung wird demzufolge die fällige Steuer gleich abgezogen und an das zuständige Finanzamt überwiesen.
Da thesaurierende Fonds die Erträge aus den Wertpapieren erst zum Ende eines Geschäftsjahres verbuchen, gelten sie auch erst zu diesem Zeitpunkt steuerlich als zugeflossen. Im Behördenjargon: Es handelt sich um ausschüttungsgleiche Erträge. Anleger haben hier einen Vorteil mit Fondsgesellschaften, die in Deutschland ansässig sind, denn dann werden die Steuern direkt aus dem Fonds gezahlt.
Die Gewinnverwendung der Fonds sollte bei der Auswahl eine wichtige Rolle spielen."
Ausländische Fonds sind hingegen nicht verpflichtet, die deutsche Abgeltungssteuer einzubehalten und an das jeweils zuständige Finanzamt zu bezahlen. Hier ist die Eigeninitiative der Steuerpflichtigen gefragt, die die Erträge in der Anlage KAP zur Einkommensteuererklärung selbst deklarieren müssen.
Insbesondere bei Dividenden ist jedoch die Quellensteuer zu beachten, bei ausländischen thesaurierenden Fonds sogar eine mögliche Doppelbesteuerung beim Verkauf der Anteile. In diesen Fällen lohnt es sich, die KAP-Anlagen aufzuheben - die zu viel gezahlte Steuer kann dann zurückgefordert werden.