Erträge immer anlegen Thesaurierende Fonds

Beim Fonds-Investment haben Sie grundsätzlich die Wahl, ob Sie Ihr Geld in ausschüttenden oder in thesaurierenden Fonds anlegen wollen. Es spielt dabei keine Rolle, ob Sie sich für einen "herkömmlichen" Fonds oder einen ETF entscheiden. Beide Fondstypen kennen diese Unterscheidung.

Der Begriff "thesaurieren" kommt vom Alt-Griechischen "thesauros". Damit wurde in der Antike das Schatzhaus eines Tempels bezeichnet, in dem die Votivgaben der Gläubigen gesammelt wurden. Heute ist das Wort seines religiösen Hintergrundes entkleidet. Um das Anhäufen von "Schätzen" geht es aber noch immer.

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Dynamische Vermögensbildung 

Bei thesaurierenden Fonds findet generell keine Ausschüttung der Erträge statt. Was der Fonds erwirtschaftet, wird regelmäßig wieder in ihm angelegt. Das hat für Fondsinhaber den Vorteil, dass sie sich nicht selbst um die Anlage der Ausschüttungen kümmern müssen. Der Nachteil besteht im Verzicht auf Liquidität und die freie Verfügung über das einbehaltene Geld. Durch die Thesaurierung entsteht eine Art "Zinseszinseffekt". Die Vermögensbildung mittels Fonds-Investment wird dadurch sozusagen dynamisiert. 

Bisher feine steuerliche Unterschiede 

Steuerlich werden die Erträge bei thesaurierenden Fonds im Prinzip nicht anders behandelt als bei ausschüttenden Fonds. Sie unterliegen der Kapitalertragsteuer, die im Regelfall im Rahmen der Abgeltungsteuer abgegolten wird. Dennoch gab es bislang ein paar "feine Unterschiede" zu ausschüttenden Fonds: 

  • bei Ausschüttung wurden die Erträge zum Ausschüttungszeitpunkt mit Abgeltungsteuer belegt; 
  • bei thesaurierenden Fonds galten die Erträge mit der Verbuchung zum Ende des Geschäftsjahres als erzielt und erst dann fiel die Abgeltungsteuer an;
  • bei thesaurierenden ETFs, die über synthetische Replizierung gebildet werden, wurde bislang aufgrund des besonderen Konstrukts keine Abgeltungsteuer auf die laufenden Erträge einbehalten. Die Besteuerung setzte erst mit der Veräußerung von Fondsanteilen ein, was steuerlich von Vorteil sein konnte;
  • für ausländische ausschüttende Fonds galten besondere steuerliche Regelungen. 

Bei thesaurierenden Fonds findet generell keine Ausschüttung der Erträge statt."

Nivellierung durch das Investmentsteuerreformgesetz 

Diese Unterschiede werden durch das ab diesem Jahr erstmals anzuwendende Investmentsteuerreformgesetz weitgehend nivelliert. Denn Grundlage der Besteuerung ist ab sofort die sogenannte Vorabpauschale. Es handelt sich um eine fiktive Wertsteigerung, die aus dem Wert des Fondsanteils bei Jahresbeginn multipliziert mit einer risikofreien Mindestverzinsung (dem Basiszins) ermittelt wird. 

Dies findet sowohl bei ausschüttenden, als auch bei thesaurierenden Fonds Anwendung. Bei ausschüttenden Fonds wird die Vorabpauschale um Ausschüttungen gemindert, bei thesaurierenden Fonds nicht.

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