Wie Rentner ihre Wohnung zu Geld machen Vermögen steckt im Eigenheim
Viele ältere Menschen sitzen heute auf einem beträchtlichen Vermögen – allerdings nicht in Form von Sparguthaben oder Wertpapieren, sondern gebunden im Eigenheim. Besonders in beliebten Lagen sind Immobilien in den vergangenen Jahrzehnten erheblich im Wert gestiegen. Das gilt auch für das Ehepaar in unserem Beispiel: Zwei Rentner bewohnen ein hochwertiges Penthouse, das zwar schuldenfrei ist, aber kaum liquide Mittel freisetzt.
Die Frage, die sich ihnen stellt, ist typisch für viele Eigentümer im Ruhestand: Können wir unsere Wohnung verkaufen und trotzdem darin wohnen bleiben? Die Antwort lautet: Ja – es gibt gleich mehrere Wege, wie dies rechtlich, finanziell und praktisch möglich ist. Voraussetzung ist allerdings ein gutes Verständnis der Modelle sowie eine sorgfältige vertragliche Ausgestaltung.
Das Grundproblem: Viel Immobilie, wenig Flexibilität
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Viele Menschen möchten im Alter nicht mehr umziehen. Die Wohnung ist vertraut, barrierefrei gestaltet, die Umgebung vertraut, die Nachbarn wohlgesonnen.
Gleichzeitig reichen die laufenden Renteneinkünfte nicht immer aus, um größere Anschaffungen zu tätigen, Pflege zu finanzieren oder einfach den Lebensstandard zu halten.
Die Immobilie ist in solchen Fällen Vermögen ohne Beweglichkeit.
Ein Verkauf könnte finanziell entlasten – aber was, wenn man die Wohnung nicht aufgeben will oder kann?
Genau hier setzen verschiedene Modelle der Immobilienverrentung an.
Sie ermöglichen es, das Eigenheim in Kapital zu verwandeln und dennoch darin wohnen zu bleiben – entweder dauerhaft oder für einen vereinbarten Zeitraum.
Option 1: Verkauf mit Wohnrecht
Die klassische Lösung für das beschriebene Szenario ist der Verkauf der Immobilie gegen Eintragung eines lebenslangen Wohnrechts im Grundbuch. Hierbei geht das Eigentum vollständig auf den Käufer über, die bisherigen Eigentümer erhalten den Kaufpreis – behalten jedoch das vertraglich und dinglich gesicherte Recht, die Wohnung weiter zu nutzen.
Wichtig zu wissen:
- Das Wohnrecht ist nicht übertragbar, kann also nicht vermietet oder vererbt werden.
- Der Wert des Wohnrechts wird beim Kaufpreis abgezogen – je nach Alter der Bewohner und Marktmiete.
- Die Instandhaltungspflichten und Nebenkosten werden individuell geregelt – oft verbleiben sie beim bisherigen Eigentümer.
Dieses Modell eignet sich gut für Senioren, die einen hohen Liquiditätsbedarf haben, aber auf keinen Fall ausziehen wollen. Es bietet Sicherheit durch Grundbucheintrag – auch im Fall eines späteren Weiterverkaufs durch den neuen Eigentümer.
Option 2: Leibrente – regelmäßige Zahlung statt Einmalbetrag
Die Vorstellung, seine Wohnung zu verkaufen und dennoch darin wohnen zu bleiben, ist nicht nur Wunschdenken, sondern gelebte Realität für viele ältere Eigentümer in Deutschland. Ob durch Wohnrecht, Leibrente oder Teilverkauf – es existieren mehrere praxistaugliche Lösungen, die an persönliche Wünsche, Vermögenslage und Lebenssituation angepasst werden können."
Statt eines sofortigen Kaufpreises kann auch eine monatliche Leibrente vereinbart werden. Dabei verkauft das Ehepaar die Wohnung an einen Investor oder eine Leibrentenplattform und erhält dafür eine lebenslange, monatliche Zahlung. Auch hier wird in der Regel ein lebenslanges Wohnrecht vereinbart.
Vorteil: Es entsteht ein planbarer, regelmäßiger Zufluss, ähnlich einer zusätzlichen Rente.
Nachteil: Das Gesamtkapital ist nicht sofort verfügbar, und die Erträge hängen von der Lebensdauer der Begünstigten ab – was für den Käufer ein Risiko, für den Verkäufer ein Vorteil sein kann.
In Deutschland gibt es spezialisierte Anbieter, die sich auf diese Form der Immobilienverrentung konzentrieren. Wichtig ist hier eine seriöse Prüfung des Anbieters, eine transparente Berechnungsgrundlage sowie ein notarieller Vertrag mit Eintragung aller Rechte ins Grundbuch.
Option 3: Teilverkauf – Liquidität ohne vollständigen Eigentumsverlust
Eine moderne Variante ist der Teilverkauf der Immobilie. Dabei verkauft das Ehepaar beispielsweise 40 bis 50 Prozent der Wohnung an ein spezialisiertes Unternehmen. Sie erhalten einen anteiligen Kaufpreis und behalten ein bevorzugtes Wohn- und Nutzungsrecht. Der verkaufte Anteil kann später zurückgekauft oder von Erben übernommen werden.
Merkmale dieses Modells:
- Flexible Kapitalfreisetzung, ohne die Immobilie komplett aufzugeben.
- Monatliche Nutzungsentgelte an den Teilkäufer (ähnlich einer Miete für dessen Anteil).
- Ggf. Beteiligung des Teilkäufers an Wertsteigerungen bei späterem Gesamtverkauf.
Dieses Modell ist nicht unumstritten, da es bei der Abrechnung und den Vertragskonditionen sehr genau geprüft werden muss. Insbesondere die Höhe der monatlichen Nutzungsgebühr und mögliche Folgekosten sollten sorgfältig kalkuliert werden. Für gut informierte Eigentümer mit Beratungszugang kann der Teilverkauf jedoch ein sinnvoller Weg sein, Kapital freizusetzen.
Fazit: Ja, verkaufen – und ja, wohnen bleiben
Die Vorstellung, seine Wohnung zu verkaufen und dennoch darin wohnen zu bleiben, ist nicht nur Wunschdenken, sondern gelebte Realität für viele ältere Eigentümer in Deutschland. Ob durch Wohnrecht, Leibrente oder Teilverkauf – es existieren mehrere praxistaugliche Lösungen, die an persönliche Wünsche, Vermögenslage und Lebenssituation angepasst werden können.
Wichtig ist in jedem Fall:
- Eine individuelle Beratung, idealerweise durch einen Notar oder unabhängigen Finanzplaner.
- Die exakte Prüfung der Vertragsbedingungen und Rechte, insbesondere bei Grundbucheinträgen.
- Die realistische Einschätzung des eigenen Kapitalbedarfs und Lebensmodells im Alter.
Wer diese Punkte beherzigt, kann mit seiner Immobilie nicht nur gut wohnen – sondern sie auch zu einem sinnvollen Baustein der Altersvorsorge machen. Und genau das suchen viele: Sicherheit, Würde und finanzielle Freiheit im Alter – ohne die gewohnte Umgebung aufgeben zu müssen.

Ich glaube, dass die Zusammenarbeit mit motivierten Menschen auf beiden Seiten zusätzliche Energie freisetzt