Im Zusammenhang mit der Rentenreform 2000/2001 ist die "Riester-Rente" eingeführt worden

Serie Finanzwissen: Finanzwissen Investmentfonds Vermögensaufbau mit Riester-Verträgen

Im Zusammenhang mit der Rentenreform 2000/2001 ist die "Riester-Rente" eingeführt worden, ein staatlich gefördertes Modell zur privaten Altersvorsorge, das vom damaligen Bundesarbeitsminister Riester verantwortet wurde. Angesichts des sich schon damals abzeichnenden sinkenden Leistungsniveaus der gesetzlichen Rentenversicherung sollte die Riester-Förderung dazu motivieren, verstärkt private Vorsorge zu betreiben.

Die Riester-Förderung ist in erster Linie auf Arbeitnehmer ausgerichtet. Sie fördert die private Vermögensbildung über Zulagen und mit einem (begrenzten) steuerlichen Sonderausgabenabzug. Die Höhe der Zulage hängt wesentlich von den geleisteten Sparbeiträgen ab. Nur wer den gesetzlich vorgesehenen Mindestbeitrag pro Jahr anspart, hat die volle Zulagenberechtigung. Die Mindestbeiträge sind wiederum vom Einkommen abhängig. Um überhaupt zulagenberechtigt zu sein, müssen mindestens 60 Euro pro Jahr angespart werden.

Fondsbasierte Riester-Produkte - Anforderungen 

Nicht jedes Anlageprodukt ist förderfähig. Riester-Produkte benötigen eine besondere Zertifizierung, für die bestimmte Ausgestaltungsmerkmale zu erfüllen sind. Zu den in Betracht kommenden Anlageformen gehören u. a.  Fondssparpläne und fondsbasierte Rentenversicherungen. Bezüglich der Ausgestaltung gilt: 

  • der Vertrag muss mit laufenden Beiträgen bespart werden, eine vorzeitige Verwendung der Mittel ist - von wenigen Ausnahmen abgesehen - zulagenschädlich; 
  • Leistungen aus dem Vertrag dürfen erst ab dem 60. Lebensjahr und in Form einer Leibrente bzw. eines Auszahlplans (mit Leibrente ab 85) erfolgen; 
  • Abschluss- und Vertriebsprovisionen sind auf mindestens fünf Jahre zu verteilen; 
  • es bestehen umfassende Informations- und Offenlegungspflichten für die Anbieter; 
  • bei Fondssparplänen  und fondsbasierten Rentenversicherungen muss vom Anbieter der Kapitalerhalt garantiert werden. Deshalb kommen reine Aktienfonds als Riester-Produkte nicht in Betracht. Gewählt werden üblicherweise Mischfonds-Lösungen mit Wertsicherungsmodellen. 

Was bedeutet "schädliche Verwendung"? 

Verfügungen über das angesparte Kapital vor Beginn der Auszahlphase sind möglich - dazu ist eine Kündigung des Vertrages nötig, der aber prinzipiell eine "schädliche Verwendung" bedeutet. Damit entfällt nicht nur der Förderanspruch, bereits erhaltene Zulagen sind wieder zurückzuzahlen. Auch mögliche gewährte Steuervorteile werden dann nachträglich korrigiert. Außerdem wird bei vorzeitiger Verfügung der Kapitalerhalt nicht mehr garantiert. 

Mancher "normale" Fonds performt auch ohne Förderung besser."

Um Riester-Sparern mit finanziellen Engpässen Verluste durch vorzeitige Vertragskündigungen zu ersparen, sehen viele Anbieter die Möglichkeit der Beitragsfreistellung vor. Auch Anpassungen der Beiträge an eine geänderte Finanz- und Einkommenslage sind möglich. Grundsätzlich kann während der Laufzeit auch in einen anderen Riester-Vertrag gewechselt werden. 

Nicht immer überzeugend 

Alle großen Fondsgesellschaften haben entsprechende Riester-Produkte aufgelegt. In Finanztests haben die Angebote allerdings hinsichtlich der Rendite und der Kosten nicht immer überzeugt. Andererseits stellt die staatliche Zulage eine nicht zu unterschätzende Ertragskomponente dar. Ein Manko der Riester-Verträge bleibt ihre mangelnde Flexibilität und der hohe bürokratische Aufwand bei der Zulagenbeantragung. Mancher "normale" Fonds performt auch ohne Förderung besser.

 

 

Die vom Autor als Basis für diesen Artikel verwendeten Informationen sind vom Rechteinhaber des Grundlagenwissen: Investmentfonds und die Risiken, der fundsware GmbH, zur Verfügung gestellt worden.

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