Die vermeintliche Reichensteuer Wann greift der Spitzensteuersatz?
Die 'Reichensteuer' wird auf besonders hohe Einkommen erhoben. Genau genommen handelt es sich um keine spezielle Steuer, sondern um den erhöhten Spitzensteuersatz von 45 % für Jahreseinkommen oberhalb von 265.327 Euro (Werte für 2018) .
Reichensteuer, Millionärsteuer oder auch Neidsteuer - der erhöhte Spitzensteuersatz von 45 %, der 2007 in Deutschland eingeführt wurde, hat mehrere Bezeichnungen. 2010 mussten nach Auskunft des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages 0,22 % der Steuerpflichtigen Reichensteuer zahlen. Der 'normale' Spitzensteuersatz von 42 % wurde bei etwa 4 Millionen Steuerpflichtigen von den Finanzämtern bei der Berechnung der Einkommensteuer angesetzt.
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Was Sie über Spitzensteuersatz und Reichensteuer wissen sollten:
- der Spitzensteuersatz von 42 % wird ab einem zu versteuernden Einkommen von 55.961 Euro fällig (Werte für 2018)
- der erhöhte Spitzensteuersatz von 45 % (Reichensteuer) wird für Einkommen oberhalb von 265.327 Euro fällig (Werte für 2018)
- für zusammen veranlagte Ehepartner gelten die doppelten Einkommensgrenzen (111.922 Euro / 530.654 Euro) (Werte für 2018)
Beispiel für die Berechnung der Reichensteuer
Das Ehepaar Müller hat sich für die Zusammenveranlagung bei der Einkommensteuer entschieden. 2018 erzielten Müllers gemeinsam ein zu versteuerndes Einkommen von 765.432 Euro. Bei der Berechnung der Einkommensteuer kommen sowohl der normale Steuersatz von 42 %, als auch der erhöhte Steuersatz von 45 % zum Ansatz.
Für 530.654 Euro werden 42 % Steuern fällig (entspricht 222.874,68 Euro). Der erhöhte Spitzensteuersatz von 45 % kommt für die restlichen 234.778 Euro (765.432 - 530.654 = 234.778) zum Ansatz (entspricht 105.650,10 Euro). Das heißt, das Ehepaar Müller hat 2018 eine Einkommensteuer von 328.524,78 Euro zu zahlen. Bis zur Einführung der Reichensteuer hätten Müllers bei gleichem zu versteuerndem Einkommen 7.043,34 Euro weniger Steuern gezahlt.
Die Dänen haben einen Spitzensteuersatz von 55,6 %. In Belgien, Portugal, Spanien und in den Niederlanden ist er ebenfalls mehr als 50 %."
Spitzensteuersatz im europäischen Vergleich
Vor der Einführung der sogenannten Reichensteuer gab es in Deutschland heftige Debatten. Ursprünglich war ein erhöhter Spitzensteuersatz von 49 % geplant, dieser ließ sich jedoch nicht durchsetzen.
In anderen Ländern Europas liegen die Spitzensteuersätze noch höher. Die Dänen haben einen Spitzensteuersatz von 55,6 %.
In Belgien, Portugal, Spanien und in den Niederlanden verlangt der Fiskus von Besserverdienenden ebenfalls mehr als 50 %. In den skandinavischen Ländern ist die Steuerbelastung ebenfalls sehr hoch. Die vergleichsweise hohen Abgaben der Nordeuropäer werden für die Finanzierung der Sozialsysteme eingesetzt.
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