Einen Ehevertrag schließen Eheleute, die von den gesetzlichen Regelungen abweichen wollen

Nicht immer reicht die Liebe aus Wann ist ein Ehevertrag sinnvoll?

Einen Ehevertrag schließen Eheleute, die von den gesetzlichen Regelungen abweichen wollen. Vertraglich regeln lassen sich beispielsweise der Güterstand, die Aufteilung des Vermögens im Falle einer Scheidung und nacheheliche Unterhaltsleistungen.

Einen Ehevertrag aufsetzen? In Deutschland entschließt sich nur jedes vierte Paar für eine vertragliche Regelung vermögensrechtlicher Fragen. Für alle anderen gelten in Deutschland klare gesetzliche Regelungen. Die Eheleute leben ab dem Hochzeitstag im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Sollte die Liebe nicht ewig halten und das Paar geschieden werden, greifen beim Fehlen eines Ehevertrages die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches. Unter bestimmten Voraussetzungen könnten Versorgungsausgleich oder die Verpflichtung zur Unterhaltsleistung jedoch nicht sinnvoll sein oder einen der Partner übermäßig belasten. Wer im Ausland lebt oder mit einem Partner anderer Nationalität verheiratet ist, sollte ebenfalls über einen Ehevertrag nachdenken, da in diesem Falle abweichende Regelungen gelten könnten.

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Konstellationen, unter denen der Abschluss eines Ehevertrages sinnvoll oder empfehlenswert ist:

  • Das Paar hat keine Kinder und beide Partner sind wirtschaftlich unabhängig
  • Beim Start in die Ehe gibt es deutliche Vermögensunterschiede
  • Paare sind unterschiedlicher Nationalität oder leben im Ausland
  • einer der Eheleute oder beide  Ehepartner sind Unternehmer

Kinderlose Ehen von Ehepartnern, die selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen

Als besonders schwierig und zeitaufwendig erweist es sich in der Praxis, das während der Ehe erworbene Vermögen und Rentenansprüche zu teilen. Haben beide ein gutes Einkommen und wären im Falle einer Scheidung nicht auf Unterhaltsleistungen angewiesen, erspart ein Ehevertrag im Falle einer Scheidung möglicherweise viel Geld und Ärger. Sollten sich Ihre Lebensumstände ändern, weil beispielsweise Kinder kommen, können Sie den Ehevertrag einvernehmlich ändern.

Eine Scheidung tut nicht nur weh, sondern ist in vielen Fällen auch eine teure Angelegenheit."

Nutzen Sie Ihre Gestaltungsfreiheit

Trennung ist schmerzhaft, gehört aber zum Leben dazu. Einer der Ehepartner wird früher versterben und in mehr als einem Drittel aller Ehen kommt es zur Scheidung. Deshalb hat der Gesetzgeber diese Fälle auch geregelt.

Wenn Sie nichts unternehmen, bestimmt das Gesetz, wie mit dem Vermögen oder Rentenansprüchen zu verfahren ist. In vielen Fällen, dürften die gesetzlichen Regelungen jedoch nicht Ihren Wünschen und Bedürfnissen entsprechen. Mit einem Ehevertrag und einem Erbvertrag oder Testament können Sie abweichende Regelungen treffen, wie Sie es für angemessen halten.

Es ist übrigens kein Zeichen mangelnder Liebe, vertragliche Regelungen zu treffen - im Gegenteil. Trennung gehört zum Leben dazu. Wer einen Ehevertrag schließt, plant nicht die Trennung, sondern trifft Vorsorge für einen Fall, den keiner möchte, der aber in jedem dritten Fall Realität wird. Lassen Sie sich von einem Rechtsberater fachkundig beraten.

 

Autor: Lothar Schmidt, ls-finanzcoaching.de

 

 

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