Die wenigsten Paare möchten über materielle Dinge nachdenken, wenn der Himmel voller Geigen zu hängen scheint

Keine Zugewinngemeinschaft Für wen ist eine Gütertrennung sinnvoll?

Vereinbaren Ehepaare die Gütertrennung, bleibt das eingebrachte Vermögen während der Ehe im jeweiligen Eigentum. Nach einer eventuellen Scheidung entfällt der ansonsten gesetzlich vorgeschriebene Zugewinnausgleich.

Die wenigsten Paare möchten über materielle Dinge nachdenken, wenn der Himmel voller Geigen zu hängen scheint und sie die Hochzeit planen. Das kann jedoch ein Fehler sein, wenn die Liebe nicht wie versprochen ewig hält. Fast jede dritte Ehe in Deutschland scheitert. Haben die Eheleute keine vertraglichen Regelungen getroffen, stehen sie automatisch im Stand der Zugewinngemeinschaft. Das kann unter Umständen für einen der Ehepartner erhebliche Nachteile bringen.

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Bedingungen, unter denen die Gütertrennung dringend zu empfehlen ist:

  • einer der Eheleute ist hoch verschuldet;
  • einer der Eheleute ist Selbstständiger mit eigener Firma;
  • die Vermögensverhältnisse vor der Ehe sind sehr ungleich;
  • Schließen einer internationalen Ehe.

Vor dem Schaden klug sein

Unternehmen die angehenden Eheleute nichts, treten sie mit der standesamtlichen Unterschrift in den Stand der Zugewinngemeinschaft. Das heißt, alle Dinge, die ein Ehepartner in die Ehe einbringt, bleiben in seinem Eigentum. Kommt es zu einer Scheidung, wird der während der Ehezeit erwirtschaftete Zugewinn geteilt. Angenommen, Sie haben vor der Ehe eine Eigentumswohnung in guter Lage gekauft. Nach einigen Jahren ist der Wert dieser Wohnung erheblich höher als zum Zeitpunkt der Eheschließung. Wollen Sie diesen Zugewinn im Falle einer Scheidung nicht teilen, sollten Sie einen Ehevertrag schließen. In diesem können Sie explizit die Gütertrennung vereinbaren oder den gesetzlichen Güterstand ausschließen. 

Haben die Eheleute keine vertraglichen Regelungen getroffen, stehen sie automatisch im Stand der Zugewinngemeinschaft."

Wie wird ein Ehevertrag geschlossen?

Haben Sie die Absicht einen Ehevertrag zu schließen, sollten Sie sich vom Anwalt Ihres Vertrauens beraten lassen. Er berät Sie, welche zusätzlichen Klauseln in Ihrer individuellen Situation zur individuellen Absicherung beitragen könnten. Sind alle offenen Fragen geklärt, wird er den Vertrag aufsetzen, der anschließend notariell beglaubigt werden muss. Dieser Vertrag endet mit der Scheidung, mit dem Tod eines Ehepartners oder im gegenseitigen Einvernehmen. Im letzteren Falle ist eine notarielle Beglaubigung vorgeschrieben.

Welche Alternativen gibt es? 

Alternativ ist es möglich, eine 'modifizierte Zugewinngemeinschaft' zu vereinbaren, in der der Zugewinnausgleich ausgeschlossen wird. Für diese Form des Güterstandes entschieden sich beispielsweise Eheleute mit großem Altersunterschied oder Ehepaare, die ihren Lebensunterhalt jeweils eigenständig sichern können und keine Kinder haben.

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