Um das Corona-Infektionsrisiko zu minimieren, erledigen viele ihr tägliches Pensum im Home-Office

Steuererklärung 2020 Werbungskostenabzug für das Arbeitszimmer

Um das Corona-Infektionsrisiko zu minimieren, erledigen viele ihr tägliches Pensum im Home-Office. Ob und wie sich diese veränderte Situation in der Steuererklärung 2020 widerspiegeln wird, ist bisher noch völlig unklar.

 Statt ins Büro zu pendeln, fahren viele gegenwärtig im heimischen Wohnzimmer den PC hoch oder klappen am heimischen Küchentisch ihr Notebook auf. Da diese Situation bereits seit Wochen anhält, lohnt es sich, bereits jetzt über die Steuererklärung 2020 nachzudenken. Einerseits sinken Ihre Aufwendungen für den täglichen Arbeitsweg. Andererseits steigen Ihre Kosten, weil Sie beispielsweise zu Hause mehr Strom verbrauchen und Ihr eigenes Telefon beruflich nutzen. Besonders interessant ist in diesem Zusammenhang, ob der Fiskus Ihr corona-bedingt eingerichtetes Home-Office als Arbeitszimmer anerkennt. Bisher sind die Arbeitszimmer-Regelungen sehr streng. Außerdem sind die Werbungskosten für Arbeitszimmer auf maximal 1.250 Euro pro Jahr begrenzt.

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Damit das Finanzamt Werbungskosten für ein Arbeitszimmer anerkannt,

  • müssen Wohnung und Arbeitszimmer klar voneinander getrennt sein. Ein Schreibtisch im heimischen Wohnzimmer wird nicht anerkannt.
  • Darf kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung stehen. Ist Ihr Bürogebäude weiterhin geöffnet und Ihr Arbeitgeber hat Ihnen lediglich empfohlen, zu Hause zu arbeiten, ist diese Bedingung nicht erfüllt.
  • Ein Arbeitszimmer im steuerrechtlichen Sinne darf nicht anderweitig (zum Beispiel als Gästezimmer) genutzt werden.

In den meisten Familien dürfte es kaum möglich sein, diese Bedingungen zu erfüllen. Das gilt insbesondere, wenn beide Partner zu Hause arbeiten und zusätzlich ihre Kinder betreuen müssen, weil Schulen und Kita geschlossen sind oder diese Einrichtungen nach Lockerung der Beschränkungen nur tageweise besucht werden können.

Ob der Fiskus die Regeln für Arbeitszimmer, Pendlerpauschale und andere Werbungskosten lockern wird, ist bisher noch nicht abzusehen."

Was Sie jetzt tun sollten

Ob der Fiskus die Regeln für Arbeitszimmer, Pendlerpauschale und andere Werbungskosten lockern wird, ist bisher noch nicht abzusehen. In einer kleinen Anfrage hat die FDP-Fraktion bereits wichtige Dinge in diesem Zusammenhang angesprochen. In jedem Falle sollten Sie schon jetzt sorgfältig dokumentieren, an welchen Tagen Sie im Home Office gearbeitet haben und alle relevanten Belege sammeln.

Falls Ihr Arbeitgeber Sie per E-Mail zum Arbeiten zur Heimarbeit aufgefordert hat, speichern Sie diese Nachricht oder bitten Sie Ihren Arbeitgeber um einen Nachweis. Sammeln Sie alle Belege.

Denken Sie auch daran, dass Sie möglicherweise einige Dinge anschaffen mussten, um zu Hause einen voll funktionsfähigen Arbeitsplatz einzurichten.

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