Streitpunkt bei ETFs Wertpapierleihe gefährlich?
ETF's beschränken sich bekanntlich auf passives Investieren - die reine Indexnachbildung. Kaufen und liegen lassen, könnte man es auch nennen. Doch ganz stimmt das nicht. Bei vielen ETF's wird mit den erworbenen Papieren Zusatzgeschäft betrieben - durch Wertpapierleihe. Mancher Anleger fragt sich, ob das nicht riskant ist.
Die Wertpapierleihe ist nicht nur bei ETF's gängige Praxis. Auch bei aktiven Fonds ist sie üblich und institutionelle Finanzakteure betreiben sie seit jeher. Am Wertpapierleihe-Markt nimmt alles teil, was Rang und Namen hat in der Finanzwelt. Es handelt sich um Geschäfte auf kurze Sicht, bei denen beide Seiten profitieren - sonst würden sie nicht realisiert.
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Wertpapierleihe verbessert die Performance
Das Prinzip ist einfach. Der Leihgeber - das ETF-Fondsmanagement - verleiht Wertpapiere aus dem Fonds-Portfolio an einen Leihnehmer. Leihnehmer sind zum Beispiel Hedgefonds, die bestimmte Aktien benötigen, um Short Selling betreiben zu können. Für die Wertpapierleihe wird eine Gebühr fällig, die sich am Wert der Papiere und an der Überlassungsdauer orientiert. Wertpapierleihe-Geschäfte sind kurzfristig und die Leihfrist beträgt meist wenige Tage.
Läuft alles reibungslos, bietet die Wertpapierleihe aus Leihgeber-Sicht einen schönen Zusatzertrag und trägt dazu bei, das Verhältnis von Fondserträgen und Fondskosten zu verbessern. Der Anleger kann sich in Form einer höheren Performance oder niedrigerer Gebühren freuen. Was ist aber, wenn es zu Störungen kommt, wenn die Leihnehmer seine Verpflichtungen nicht erfüllt, im Extremfall sogar ausfällt?
Es gibt keinen Anlass, sich vor Wertpapierleihe zu fürchten. Sie ist Bestandteil eines professionellen Fondsgeschäfts."
Mehrfaches Sicherheitsnetz
Die Angst, dass es dadurch zu Verlusten kommen könnte, ist unbegründet. In den letzten 50 Jahren ist kein einziger Fall bekannt, in dem Fondsanleger durch Wertpapierleihe einen wirtschaftlichen Schaden erlitten haben. Es gibt ein mindestens doppeltes bis dreifaches Sicherheitsnetz, das Ausfälle verhindert: die verliehenen Papiere müssen besichert werden - bei Fonds für Privatanleger sogar zu über 100 Prozent. Die Sicherheiten sind in der Regel wertstabiler als das "Leihgut". Kommt es zu Unterdeckungen, ist eine Nachbesicherung erforderlich;
- der Leihnehmer haftet mit seinem gesamten Vermögen. Im Zweifel würde wohl auch der Leihgeber mit eigenen Mitteln zur Sicherung einspringen, um Reputationsschäden zu vermeiden;
- für Wertpapierleihgeschäfte sind aufsichtsrechtliche Vorgaben zu beachten, die beteiligten Akteure unterliegen der Finanzaufsicht.
Autor: Tobias Riefe