Die Schenkungsteuer wird auf unentgeltlichen Zuwendungen erhoben, wenn der Freibetrag überschritten ist

Erbschaftsteuer vermeiden Wie funktioniert die Schenkungsteuer?

Die Schenkungsteuer wird auf unentgeltlichen Zuwendungen erhoben, wenn der Freibetrag überschritten ist. Die Höhe der Steuer und des Freibetrages sind vom Verwandtschaftsgrad beziehungsweise vom Verhältnis zwischen Schenkendem und Beschenktem abhängig.

Wer eine Immobilie, Geld oder Sachwerte geschenkt bekommt, muss unter Umständen Schenkungsteuer zahlen. Wie hoch der Steuerbescheid des Finanzamtes ausfällt, ist von mehreren Faktoren abhängig. Bei Schenkungen zwischen Ehe- oder Lebenspartnern gilt ein Freibetrag von 500.000 Euro. Schenken Sie Ihren Kindern eine Immobilie, bleiben 400.000 Euro steuerfrei. Ganz anders sieht es aus, wenn Sie Ihrem besten Freund einen größeren Betrag zukommen lassen wollen - hier liegt die Freibetragsgrenze bei 20.000 Euro. Für den Betrag, der oberhalb dieser Grenze liegt, berechnet der Fiskus 30 - 50 % Schenkungsteuer. Schuldner der Steuer ist der Empfänger der Zuwendung.

Zuordnung zu Steuerklassen:

  • Steuerklasse I: Ehe- und Lebenspartner (500.000 Euro frei) , Kinder, Stief- und Adoptivkinder (400.000 Euro) Prozentsatz 7 - 30 %
  • Steuerklasse II: Eltern, Großeltern, Geschwister, Nichten, Neffen | Freibetrag 20.000 Euro, Steuersatz 15 - 43 % 
  • Steuerklasse III: Beschenkte, die mit dem Schenkenden nicht verwandt sind |Freibetrag 20.000 Euro, Steuersatz 30 - 50 % 

Vererben oder schenken?

Hinsichtlich der Höhe der Freibeträge und der Steuersätze gibt es zwischen der Schenkungsteuer und der Erbschaftsteuer kaum Unterschiede. Auf diese Weise will der Gesetzgeber verhindern, dass durch Schenkungen Erbschaftsteuern umgangen werden. Dennoch gibt es durchaus Spielräume, mit denen die Steuerlast verringert werden kann. Die genannten Freibeträge können nach 10 Jahren erneut in Anspruch genommen werden. Wer also frühzeitig beginnt, einen Teil seines Vermögens durch Schenkungen an die Kinder zu übertragen, erspart diesen unter Umständen beträchtliche Steuerzahlungen.

Hinsichtlich der Höhe der Freibeträge und der Steuersätze gibt es zwischen der Schenkungsteuer und der Erbschaftsteuer kaum Unterschiede."

Geschenke zu besonderen Gelegenheiten

Größere Geschenke, wie sie zu besonderen Anlässen wie zum bestandenen Abitur, Hochzeit, Jubiläen oder Geburtstagen üblich sind, fallen nicht unter diese Regelung, solange sie den Lebensumständen des Beschenkten entsprechen. 

Der formale Ablauf nach einer Schenkung

Wer eine Zuwendung erhält, muss dieses dem Finanzamt innerhalb von drei Monaten mitteilen. Das formlose Schreiben geht an das Finanzamt, das für den Wohnsitz des Schenkenden zuständig ist. Mitzuteilen sind die persönlichen Daten des Schenkenden und des Beschenkten, sowie das verwandtschaftliche Verhältnis zwischen beiden. Darüber hinaus sind Angaben zum Wert des Geschenkes zu machen.

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