Insolvenz in England Alternative zur deutschen Privatinsolvenz

Schätzungen zufolge leben in Deutschland rund sieben Millionen Menschen, die überschuldet sind. Häufig können Schuldenprobleme zwar "aus eigener Kraft" oder mit professioneller Hilfe gelöst werden - oft jedoch leider auch nicht. Dann erscheint nur die Privatinsolvenz als Ausweg.

Was vielfach nicht bekannt ist - es gibt hierfür noch eine andere Option als das deutsche Verbraucherinsolvenzverfahren: die Privatinsolvenz in England. Durch einen Schuldenabbau ohne Privatinsolvenz gelingt in Großbritannien der Ausbruch aus der Schuldenfalle sehr viel schneller als bei uns. Eine Möglichkeit, die auch überschuldete Bundesbürger nutzen können - wenn man weiß, wie. Und dafür braucht man unbedingt fachlich fundierte Hilfe, sonst könnten alle Bemühungen mit einem Mal umsonst gewesen sein.

Ein langer Weg bis zur deutschen Restschuldbefreiung 

Überschuldung ist ein Problem, dass die eigene Existenz grundsätzlich in Frage stellt. Längst nicht immer entsteht ein Schuldenberg, weil der Schuldner "nicht mit Geld umgehen kann". In vielen Fällen sind "unverschuldete" Umstände verantwortlich. Längere Krankheit, Berufsunfähigkeit, Scheidung, eine fehlgeschlagene Selbständigkeit - es gibt viele Gründe, warum Kreditbelastungen, die heute tragfähig sind, morgen nicht mehr geschultert werden können.  

Mit dem Verbraucherinsolvenzverfahren hat der deutsche Gesetzgeber privaten Schuldnern grundsätzlich die Möglichkeit eröffnet, sich von einer nicht mehr tragbaren Schuldenlast zu befreien und finanziell neu zu starten. Das ist sicher zu begrüßen. Allerdings ist der Weg zum finanziellen Neubeginn dornig und mühsam. Von der Beantragung des Insolvenzerfahrens bis zur möglichen Restschuldbefreiung dauert es regulär sechs Jahre. In der Wohlverhaltensphase bis zum Schuldenerlass wird der Schuldner in seiner Freiheit eingeschränkt - nicht nur finanziell: das gesamte pfändbare Einkommen muss zur Schuldenbegleichung an einen Treuhänder abgetreten werden, Wohnsitz- und Arbeitsplatzwechsel sind meldepflichtig.

Das englische Insolvenzverfahren dauert nur ein Jahr 

Das englische Privatinsolvenzverfahren ist da entgegenkommender. Hier ist Restschuldbefreiuung bereits nach einem Jahr möglich. Die formalen Voraussetzungen und Abläufe sind wesentlich einfacher als in Deutschland. Dies mag Ausdruck unterschiedlicher "Philosophien" sein. Während bei uns die Schuldenbegleichung im Vordergrund steht, besteht das britische Interesse mehr darin, Schuldnerm schnell wieder auf die Beine zu helfen. Ein Freibrief ist das natürlich nicht - auch in England müssen Schuldner ihr Möglichstes zur Schuldenbereinigung tun und "Wohlverhalten" zeigen. 

Die EU hat im Jahre 2000 deutschen Schuldnern den Weg zur englischen Privatinsolvenz geebnet. Denn laut EU-Beschluss können EU-Bürger grunsätzlich dort ein Privatinsolvenzverfahren eröffnen, wo sich ihr Hauptwohnsitz befindet. Die Wohnsitzverlagerung nach England ist daher Bedingung, um in den Genuss des englischen Insolvenzrechts zu kommen. Dabei darf es sich nicht um eine "Scheinverlagerung" handeln. Auch sonst muss das Insolvenzverfahren in England rechtssicher gestaltet werden, damit es in Deutschland Bestand hat. Grund genug, sich Experten-Rat und -Unterstützung von jemandem zu holen, der sich auskennt. 

Eine kompetente Adresse in dieser Hinsicht ist www.weg-adresse.com. Eine Chance, die man gerade jetzt nutzen solllte. Denn wie es mit dem "englischen Ausweg" nach dem Brexit weitergehen wird, ist so unklar wie der Rest des britischen EU-Austritts.