Wenn nicht alles planmäßig läuft Ausstieg aus einer Baufinanzierung

Eine Baufinanzierung bindet Kreditnehmer oft für viele Jahre. Im Idealfall geht die ursprüngliche Kalkulation auf und man ist am Ende tatsächlich uneingeschränkt Herr seiner Immobilie und seine Schulden los. Leider macht das Leben aber oft einen Strich durch die Rechnung und es kann notwendig werden, vorzeitig aus der Finanzierung auszusteigen.

Ein Ausstieg wird oft im Zusammenhang mit Scheidung, Krankheit, Berufsunfähigkeit oder Arbeitsplatzverlust notwendig. Auch ein Jobwechsel verbunden mit einem Umzug kann frühere Pläne hinfällig machen. Der Verkauf der Immobilie und die vorzeitige Ablösung des Darlehens sind dann vielfach die wirtschaftlich einzig sinnvolle Konsequenz. Es gibt viele Informationsquellen, die bei der Umsetzung helfen. Beispielsweise Banken oder Sparkassen. In letzter Zeit gibt es zunehmend hervorragend gemachte Internetseiten - ein gutes Beispiel ist www.baufi24.de. Dort erhalten Sie ausführliche Infos - neben dem Ausstieg - zur Baufinanzierung allgemein. Unser Tipp: Informieren Sie sich über Baufi24, dem bekannten Webportal im Bereich der Immobilienfinanzierung. 

Ausstieg ist möglich - aber oft nur mit Vorfälligkeitsentschädigung 

Leider ist die Ablösung nicht ganz so unkompliziert, wie sich das betroffene Kreditnehmer wünschen. Grundsätzlich ist eine Bank nicht verpflichtet, eine vorzeitige Tilgung des Darlehens zuzulassen.

Wenn sie dies ausnahmsweise doch gestattet oder im Vertrag vielleicht sogar explizit ermöglicht hat, kann sie trotzdem eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen.

Damit werden der Bank die Kosten der vorzeitigen Vertragsauflösung und entgangene, zukünftige Zinserträge erstattet. Die Vorfälligkeitsentschädigung kann ganz erhebliche Beträge ausmachen und die vorzeitige Vertragsauflösung extrem verteuern bis unmöglich machen - was in einer Notlage besonders gravierend ist. 

Immerhin gibt es ein paar gesetzliche Regelungen und Urteile, die Kreditnehmern helfen: 

  • nach § 490 Abs. 2 BGB besitzen Kreditnehmer "bei berechtigtem Interesse" ein Sonderkündigungsrecht, insbesondere wenn ein Bedarf nach einer anderweitigen Verwertung der als Sicherheit dienenden Immobilie besteht. Allerdings steht der Bank dann eine Vorfälligkeitsentschädigung zu; 
  • der Bundesgerichtshof hat das Sonderkündigungsrecht in seiner Rechtsprechung dahingehend präzisiert, dass eine Baufinanzierung beim Verkauf der Immobilie aus besonderen privaten Anlässen wie Scheidung, Krankheit, Arbeitslosigkeit, Überschuldung oder Umzug stets vorzeitig gekündigt werden darf. Das ist selbst dann möglich, wenn der Verkauf "wegen einer günstigen Gelegenheit" erfolgt. Am Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung ändert das nichts;
  • bei Baufinanzierungen mit einer Zinsbindung von länger als zehn Jahren steht Kreditnehmern nach zehn Jahren ein reguläres Kündigungsrecht zu (§ 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB), ohne dass eine Vorfälligkeitsentschädigung berechnet werden darf. Für die Kündigungsmöglichkeit spielt es hier keine Rolle, ob sie aus einer Notlage heraus oder wegen wirtschaftlicher Vorteile erfolgt ist. 

Oder die Bank zeigt Kulanz 

Im Ergebnis bleibt festzuhalten: der vorzeitige Ausstieg aus einer Baufinanzierung in schwierigen Zeiten ist möglich. Die Vorfälligkeitsentschädigung lässt sich aber in der Regel nur vermeiden, wenn die Zinsbindung länger als zehn Jahre beträgt und der Zehn-Jahres-Zeitraum erreicht ist. Oder die Bank zeigt (ausnahmsweise) Kulanz.