Die Zahnzusatzversicherung als sinnvolle Absicherung für die Zahngesundheit Der Schutz vor zu hohen Kosten

Es ist nichts Neues, dass vor allem Zahnersatz ein hohes Kostenrisiko mit sich bringt. Die Erkenntnis, was gesetzliche Krankenkassen dabei erstatten, ist jedes Jahr für viele Patienten sehr ernüchternd. Zum einen orientiert sich der gezahlte Festzuschuss immer nur an der günstigsten Behandlungsmethode. Zum anderen wird auch bei der Wahl der Regelversorgung nur ein Teil von der Krankenkasse erstattet.

Ein lückenlos geführtes Bonusheft kann die Kosten zwar noch einmal senken, ein Eigenanteil bleibt in der Regel trotzdem. Lediglich im Härtefall mit zu niedrigem Einkommen kann es dazu kommen, dass die Kosten gemäß dem Heil- und Kostenplan vollständig übernommen werden. Andernfalls können auf den Patienten schnell einige Hundert bis Tausend Euro zukommen. Mit der Zahnzusatzversicherung lässt sich diese Versicherungslücke aber schließen.

Der richtige Tarif ist entscheidend 

Mit der Entscheidung für eine Zahnzusatzversicherung ist ein eingehender Vergleich verbunden. Von großer Bedeutung ist dabei natürlich ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis, welches aus den Leistungsgrenzen eines Tarifs hervorgeht. 

Interessenten sollten sich deshalb verschiedene Fragen stellen: 

  1. In welcher Höhe übernimmt der jeweilige Anbieter die Kosten für Zahnersatz?
  2. Welche Risiken können mit der Versicherung abgedeckt werden?
  3. Welche weiteren Leistungen sind im Versicherungsschutz enthalten? 

Anhand dieser Fragen zeigt sich auch, dass eine Zahnzusatzversicherung keine Absicherung im Akutfall ist. Bereits diagnostizierte Probleme werden von den Versicherungen in der Regel nicht übernommen, wobei es inzwischen auch Anbieter gibt, die damit werben. Grundsätzlich fragen Versicherungen zunächst beim behandelnden Zahnarzt nach. Es ist generell nicht sinnvoll und auch nicht hilfreich, bei bereits notwendigen Behandlungen „schnell“ eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen. 

Mit dem Bonusheft die Kosten für Zahnersatz verringern 

Den Eigenanteil können Patienten reduzieren, wenn sie den einmal jährlich anstehenden Vorsorgetermin beim Zahnarzt wahrnehmen und damit ein lückenlos geführtes Bonusheft vorweisen können. Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen überlicherweise 50 Prozent der durchschnittlichen Regelversorgung – mit einem Bonusheft können Patienten ihren Eigenanteil senken. 

  • bei lückenlos geführtem Bonusheft über fünf Jahre: Erhöhung des Zuschusses um 10 Prozent
  • bei lückenlos geführtem Bonusheft über zehn Jahre: Erhöhung des Zuschusses um weitere 5 Prozent 

Wer über ein geringes Einkommen verfügt, kann eine Verdopplung des Festzuschusses als Härtefall beantragen. Sofern auch nur eine jährliche Kontrolle beim Zahnarzt versäumt wird, geht der gesamte Anspruch verloren. 

Ein wichtiges Entscheidungskriterium: Die eigene Zahngesundheit  

Das wichtigste Kriterium für die Entscheidung zum Abschluss einer Zahnzusatzversicherung ist vermutlich der Stand der eigenen Zahngesundheit. Mit diesem lässt sich einschätzen, welche Risiken bestehen. Waren bereits in der Vergangenheit einige Zahnbehandlungen notwendig, dann kann eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll sein. Gerade ältere Füllungen, bereits erfolgte komplexere Zahnbehandlungen sowie vorhandene Kronen und Brücken sorgen für eine höhere Wahrscheinlichkeit später notwendiger Behandlungen. 

Doch nicht nur Zahnersatz kann mit einer Zahnzusatzversicherung abgedeckt werden. Wenn bislang keine umfangreicheren Zahnbehandlungen anstanden, kann die Versicherung auch vorbeugende Maßnahmen wie die professionelle Zahnreinigung oder aber kieferorthopädische Behandlungen absichern. 

Welchen Tarif Versicherte dabei wählen sollten, ist immer abhängig von der Leistungserstattung der jeweiligen Krankenkasse. So übernehmen beispielsweise einige gesetzliche Krankenkassen die Zahnreinigung, während das bei anderen nicht der Fall ist. 

Hinzu kommt die Frage nach dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses: Generell lässt sich sagen, dass der Abschluss umso besser ist, je früher er erfolgt. Vor allem jüngere Versicherungsnehmer können so von geringeren Beiträgen profitieren und sich diese auch sichern. 

Wer wissen möchte, was eine Zahnzusatzversicherung leistet und wie die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung erfolgt, kann sich hier weiter informieren. 

Birgt eine Zahnzusatzversicherung auch Nachteile? 

Geht es um mögliche Nachteile einer Zahnzusatzversicherung, dann sollte hier das Hauptaugenmerk auf mögliche Wartezeiten gelegt werden. 

Es gibt zwar bereits einige Anbieter, die Zahnzusatzversicherungen ohne Wartezeit anbieten, üblich sind Verträge aber eher mit Wartezeit. In diesem Zeitraum werden von der Versicherung keine Leistungen erstattet. In der Regel sehen Verträge für Zahnzusatzversicherungen zwei Arten von Wartezeiten vor: 

allgemeine Wartezeit für Prophylaxe und Zahnbehandlungen

besondere Wartezeit für Zahnersatz und kieferorthopädische Behandlungen

3 Monate

8 Monate

Eine Wartezeit entfällt in beiden Fällen nur, wenn die Behandlung aufgrund eines Unfalls notwendig wird. In diesem Fall erfolgt eine Erstattung der entstandenen Kosten sofort. 

Auch die so genannte Zahnstaffel sollte in diesem Zusammenhang nicht unerwähnt bleiben. Sie gibt an, welche Summenbegrenzungen für Behandlungen in den ersten Jahren vom Versicherer festgelegt werden. So kann es vorkommen, dass in den ersten fünf Jahren nur Kosten bis zu einem bestimmten Höchstbetrag pro Jahr erstattet werden. Dieser Betrag steigt in der Regel von Jahr zu Jahr, bis eine Erstattung in unbegrenzter Höhe erfolgt. Kosten, die über den jeweils festgelegten Höchstbetrag hinaus gehen, müssen vom Patienten selbst getragen werden. 

Durchaus sinnvoll: Zahnzusatzversicherung für Kinder 

Vor allem bei Kindern und jüngeren Menschen ist Zahnersatz noch kein bedeutendes Thema. Dennoch kann sich eine Zahnzusatzversicherung für Kinder als lohnenswert erweisen. Vor allem prophylaktische Maßnahmen, kieferorthopädische Behandlungen oder andere mögliche Zahnerkrankungen können hohe Kosten für Eltern verursachen. 

Besonders Augenmerk liegt hier für viele Eltern vermutlich auf den kieferorthopädischen Behandlungen. Denn Krankenkassen zahlen hier nur noch, wenn es sich um eine medizinisch notwendige Behandlung handelt. Sämtliche ästhetische Maßnahmen im Bereich der Therapie von Zahnfehlstellungen werden von der Krankenkasse nicht mehr übernommen. Eine Zahnzusatzversicherung, die den Bereich Kieferorthopädie absichert, ist deshalb schon mit etwa fünf bis acht Jahren sinnvoll. 

Und auch prophylaktische Maßnahmen sind für Kinder durchaus sinnvoll. Warum sollte bei Kindern gewartet werden, bis erste Zahnprobleme auftreten. Mit professioneller Zahnreinigung, Fluoridierung oder auch der Versieglung von Fissuren kann Zahnproblemen schon frühzeitig entgegengewirkt werden. Und auch hier greift die private Zahnzusatzversicherung. 

Eine gute und günstige Zahnzusatzversicherung finden – Vergleichen lohnt sich

Bekannte Testinstitute führen regelmäßig Tests zu verschiedenen Anbietern und Tarifen der einzelnen Zahnzusatzversicherungen durch. Neben dem zu zahlenden Beitrag ist auch die Art der Versicherung oft ein entscheidendes Kriterium für Interessenten. Dabei werden die angeschauten Tarife mitunter sehr verschieden bewertet, der Fokus der Tester ist hier oft von Bedeutung.

So erfolgen Tests der Stiftung Warentest beispielsweise ohne Berücksichtigung der Finanzkraft der privaten Zusatzversicherungen, während Morgen & Morgen – ein Analysehaus – zusätzlich zur Qualität der einzelnen Vertragsbedingungen auch die Finanzstärke im Blick hat.