Werthaltigkeit Die Immobilie als Altersvorsorge
Weltweit gilt der Besitz eines Eigenheims als Nonplusultra in Hinblick auf die Altersvorsorge. Und auch, wenn es Vorteile bringt, im Alter kostenfrei im eigenen Haus oder in einer Eigentumswohnung zu leben, führt das Ergebnis häufig am Ziel vorbei: Man ist zwar Eigentümer eines hohen Kapitalwertes, kann diesen aber nicht zur Bestreitung des Lebensunterhalts nutzen.
Dazu kommen häufig Kosten für Instandhaltung und Modernisierung sowie eine große Verantwortung. Verkauf und Neuanfang kommen aber vor allem für ältere Menschen meist nicht mehr wirklich in Frage. Durch das Konzept der Immobilienverrentung kann der Plan vom Eigenheim als Altersvorsorge aber dennoch aufgehen.
Das eigene Haus gegen eine Rente eintauschen
Durch die steigenden Lebenshaltungskosten und die mickrige gesetzliche Rente befinden sich immer mehr Seniorinnen und Senioren in einer finanziell angespannten Lage. Dennoch überwiegt meist die Angst davor, nach dem Verkauf des Zuhause neu anfangen zu müssen. Die Immobilienleibrente kann in solch einem Kontext ein gewinnbringender Kompromiss sein.
Zwar geben die Verkäufer durch den Verkauf ihre Eigentumsrechte an der Immobilie auf, doch werden sie davon im täglichen Leben nicht eingeschränkt: Wegen des lebenslangen Wohnrecht können sie ihr Zuhause nach Belieben selbst bewohnen und nutzen. Gleichzeitig gewinnen sie durch die Rentenzahlungen ihre finanzielle Unabhängigkeit zurück.
Die sogenannte Umkehrhypothek ist eine Alternative zur Immobilienleibrente. Dabei wird ein Kredit vergeben, dessen Gegenwert in Form von Rentenzahlungen an die Eigentümer ausgezahlt wird. Getilgt wird der Kredit durch die Eigentumsübertragung der Immobilie.
Wie funktioniert die Immobilienleibrente?
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Bildunterschrift
Das Prinzip der sogenannten Immobilienleibrente ist eigentlich ganz einfach: Personen höheren Alters können ihre Immobilie verkaufen und damit deren Wert freisetzen, hinterher aber weiterhin im geliebten Zuhause leben. Der Verkaufserlös wird den ehemaligen Eigentümern dann entweder als Einmalzahlung oder aber in Form einer regelmäßigen Rente zur Verfügung gestellt. Diese Form der Rentenzahlung nennt man Leibrente.
Weil die Immobilienverrentung mit einem im Grundbuch eingetragenen Wohnrecht einhergeht, können die ehemaligen Eigentümer ihr Zuhause meist bis zu ihrem Ableben bewohnen und nutzen. Detailliertere Informationen zu Verrentungsmodellen für Immobilien findet man auf Renteplusimmobilie.de. Nachfolgend die gängigen Rentenmodelle, die in diesem Zusammenhang gängig sind:
Zeitrente
Soll der Verkaufserlös innerhalb eines festgelegten Zeitraumes an die Verkäufer ausbezahlt werden, spricht man von einer Zeitrente. Diese kann für 20 Jahre, aber auch für kürzere oder längere Zeiträume vereinbart werden. In der Praxis wird das Modell der Zeitrente oft mit einer vorangehenden Einmalzahlung kombiniert.
Leibrente
Die Leibrente wird grundsätzlich bis zum Tod der ehemaligen Eigentümer ausbezahlt. Häufig sind die Vereinbarungen an den Lebenshaltungskostenindex gekoppelt, sehen eine Einmalzahlung vor oder beinhalten sogar eine Rentengarantiezeit: Versterben die Hausbesitzer unerwartet früh, kann sich dadurch ein finanzieller Ausgleich für die Erben ergeben.
Voraussetzungen für die Immobilienleibrente
Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit für Verkäufer und Käufer verlangen Immobilienverrentungsgesellschaften in der Regel, dass die Eigentümer sich bereits im Rentenalter befinden. Außerdem sollte die Immobilie über einen soliden Marktwert verfügen und in einem guten Zustand sein. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass sich der Kauf für die Gesellschaft lohnt und dass die Leibrentenzahlungen eine gewisse Mindeststumme erreichen können.
Damit der Verkehrswert auch dem tatsächlichen Kapitalwert der Immobilie entspricht, darf diese nicht durch bereits eingetragenes Wohnrecht oder Nießbrauchrecht nach §1030 belastet sein. Auch im Falle eine bestehende Hypothek oder Darlehensbelastung kann das Vorhaben scheitern. Interessierte sollten sich deshalb vorab ausgiebig beraten lassen.
Lohnt sich die Immobilienleibrente als Altersvorsorge?
Besonders interessant ist das Modell der Immobilienleibrente natürlich für Seniorinnen und Senioren, bei denen die Höhe der gesetzlichen Rente nicht ausreicht, um im Alter finanzielle Freiheit zu genießen. Wirklich rentabel wird dies aber nur, wenn die Immobilie auch über einen entsprechenden Wert verfügt.
Ältere Personen, die keine Nachkommen haben, können ihr Kapital zu Lebzeiten freisetzen und nach Belieben darüber verfügen."
Doch selbst wenn die Aufstockung der Rente gar nicht zwingend erforderlich ist, kann die Immobilienverrentung Vorteile bringen: Ältere Personen, die keine Nachkommen haben, können ihr investiertes Kapital dadurch zu Lebzeiten freisetzen und nach Belieben darüber verfügen. So können sie selbst noch von ihrem Vermögen profitieren. Da man Kapital bekanntermaßen nicht mit ins Grab nehmen kann, besteht für viele Eigentümer kein Grund, dieses weiterhin in einer Immobilie zu binden. Weil sie durch die Verrentung ein lebenslanges Wohnrecht erhalten, verändert sich in ihrem Alltag jedoch kaum etwas.