Finanzen 2023 Die wichtigsten Neuerungen

Mit jedem neuen Jahr führt die Regierung gesetzliche Änderungen ein, die auch die Finanzen der Verbraucher und Verbraucherinnen betreffen. Welche Änderungen auf die Deutschen im Jahr 2023 zukommen, zeigt dieser Überblick.

Höhere Beitragsbemessungsgrenze

Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) markiert den maximalen Betrag beim Bruttolohn, der bei der Festlegung der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt wird. Der Anteil des Lohnes, der über diese Grenze hinausgeht, bleibt beitragsfrei. Aufgrund der pandemiebedingten negativen Lohnentwicklung ist die BBG ist im letzten Jahr gesunken. Für 2023 wurde sie wieder - wie üblich - angehoben, von monatlich 7.050 auf 7.300 Euro in den alten Bundesländern, von 6.750 auf 7.100 Euro in den neuen Bundesländern.

Änderungen bei der gesetzlichen Krankenkasse und Pflegeversicherung

Die Beiträge für die gesetzliche Krankenkasse (GKV) und die Pflegeversicherung sind 2023 für einige Versicherte teurer geworden, für andere günstiger. Die meisten Kassen haben ihre Zusatzbeiträge jedoch erhöht - im Durchschnitt um 0,3 Prozentpunkte auf 1,6 Prozent.

Die Leistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung (bAV) sind seit 2023 sind erst ab 169,75 Euro pro Monat beitragspflichtig. Bis 2022 waren es 164,50 Euro pro Monat. Das heißt konkret: Nur wenn die bAV-Leistungen monatlich mehr als 169,75 Euro betragen, fallen für pflichtversicherte Rentnerinnen und Rentner Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung an - aber dann für die gesamte bAV-Leistung. Freiwillig Versicherte profitieren nicht von diesem Freibetrag. Manchen Ruheständlern bleibt am Ende des Monats nun also mehr Geld übrig.

Mehr Geld für Kinder, beim Midijob und bei Kapitaleinkünften

Seit Januar 2023 bleibt Midijobberinnen und Midijobbern mehr Geld auf dem Konto, denn sie zahlen erst ab einem monatlichen Bruttoeinkommen von 2.000 Euro die vollen Sozialversicherungsbeiträge. Bisher waren sie bei einem Verdienst von 1.600 Euro fällig.

Auch Eltern profitieren von den Änderungen des Bundes. Im Jahr 2023 gibt es für jedes Kind jeweils 250 Euro pro Monat. 2022 waren es noch 219 Euro für das erste und zweite Kind, und für das dritte 225 Euro. Der Kinderfreibetrag ist auch von 8.548 auf 8.688 Euro jährlich gestiegen.

Ebenfalls erhöht wurde der Sparerpauschbetrag - eine Summe, bis zu der Einnahmen aus Kapitalvermögen wie etwa Aktien oder Zinsen steuerfrei bleiben. Bis 2022 lag diese Grenze bei 801 Euro, seit 2023 sind es 1.000 Euro.

Personen, die für ihre Rente vorsorgen, können sich außerdem über weitere Steuervorteile freuen."

Positive Neuerungen bei der Vorsorge

Personen, die für ihre Rente vorsorgen, können sich außerdem über weitere Steuervorteile freuen. Laut Angaben von Swiss Life Select steigt der steuerliche förderbare Betrag für die betriebliche Altersvorsorgevorsorge von 564 auf 584 Euro und der sozialversicherungsfreie Beitrag von 282 auf 292 Euro.

Bei der Basisrente gibt es ebenfalls eine positive Veränderung. Die Beiträge zu dieser auch Rürup-Rente genannten Altersvorsorge sind zusammen mit den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung als Sonderausgaben steuerlich absetzbar - seit diesem Jahr bis zu 26.528 Euro beziehungsweise 53.056 Euro bei Verheirateten. Zusätzlich können davon dank des dritten Entlastungspakets der Bundesregierung 100 Prozent geltend gemacht werden, 2022 waren es nur 94 Prozent.