EU-Regeln verstehen Einheitlicher Krypto- und Digitalrahmen, nationale Praxis

Die Europäische Union verfolgt seit mehreren Jahren das Ziel, Finanz- und Digitalmärkte durch einheitliche Regeln zu ordnen. Im Mittelpunkt der aktuellen Regulierung steht dabei zunehmend der Kryptobereich, der als neuer Finanzmarkt in bestehende europäische Aufsichtsstrukturen integriert wird. Verordnungen wie die Markets in Crypto-Assets Regulation, der Digital Services Act oder der Artificial Intelligence Act gelten unmittelbar in allen Mitgliedstaaten.

Sie sollen vergleichbare Marktbedingungen schaffen, Risiken begrenzen und Verbraucher europaweit schützen. Formal entsteht damit ein homogener Rechtsrahmen. In der praktischen Anwendung zeigt sich jedoch, dass diese Regeln nicht überall gleich wirken. Die Gründe liegen weniger im EU-Recht selbst als in nationaler Aufsichtspraxis, Übergangsregelungen und der konkreten Durchsetzung.

Harmonisierung als Grundprinzip der EU

EU-Verordnungen gelten unmittelbar und ersetzen nationale Sonderregelungen. Ziel ist es, Fragmentierung zu vermeiden und gleiche Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt zu schaffen. Gerade im Digital- und Finanzbereich hat die EU diesen Ansatz in den vergangenen Jahren konsequent ausgebaut. Große Online-Plattformen, Kryptowerte-Dienstleister oder Anbieter von KI-Systemen unterliegen nun EU-weit denselben formalen Pflichten. Der rechtliche Rahmen ist damit klar definiert und für alle Marktteilnehmer grundsätzlich identisch.

Nationale Aufsicht bestimmt die praktische Wirkung 

Obwohl EU-Verordnungen wie MiCAR, DSA oder DMA formal einheitlich gelten, zeigt der Vergleich einzelner Mitgliedstaaten, dass sich ihre Wirkung in der Praxis unterscheidet. Diese Unterschiede entstehen nicht durch abweichendes EU-Recht, sondern durch nationale Zusatzgesetze, Aufsichtskulturen und historische Vorprägungen.

Deutschland gilt als Beispiel für eine rechtlich und administrativ überlagernde Anwendung. Neben unmittelbar geltendem EU-Recht bestehen zusätzliche nationale Regelwerke, etwa im Datenschutz oder im Finanzaufsichtsrecht. Die Aufsichtspraxis ist stark formalisiert und dokumentationsintensiv. Für Unternehmen bedeutet dies ein hohes Maß an Rechtssicherheit, zugleich aber längere Verfahren und höhere laufende Compliance-Kosten.

In Frankreich zeigt sich eine strategisch-politisch restriktive Auslegung. Frankreich nutzt den EU-Rahmen gezielt industrie- und ordnungspolitisch. Nationale Übergangsmodelle und klare staatliche Leitlinien sorgen für Planbarkeit, gehen jedoch häufig mit einem ausgeprägten Anspruch an Marktordnung und staatliche Steuerung einher. Die Regulierung ist nicht lockerer, aber politisch klar gerahmt.

Malta steht für eine aufsichtspraktisch und historisch überlagernde Anwendung. Vorbestehende nationale Regime, insbesondere im Kryptobereich, wirken über Übergangsregelungen und Verwaltungspraxis nach. Obwohl MiCAR formal gilt, prägen frühere Prüfungslogiken und Governance-Erwartungen weiterhin die Aufsicht. Die Abweichung liegt nicht im Recht, sondern in der praktischen Ausgestaltung von Zulassungs- und Prüfprozessen. Auch im Bereich iGaming geht Malta eigene Wege, so kann manbeispielsweise bei einigen Anbietern aus diesem Sektor, die unter MGA Lizenz agieren, so viel setzen wie man will.

Estland wird häufig als formal schlank, technisch streng eingeordnet. Die gesetzlichen und administrativen Strukturen sind vergleichsweise kompakt, zugleich legt die Aufsicht großen Wert auf technische Sicherheit, IT-Architektur und digitale Prozesse. Die Regulierung ist weniger papierlastig, aber technisch anspruchsvoll.

In Litauen dominiert eine pragmatische und schnelle Anwendung. Die Aufsicht orientiert sich eng am EU-Mindeststandard, Verfahren gelten als vergleichsweise zügig und gut strukturiert. Dadurch hat sich Litauen in einzelnen Bereichen als Standort für regulierte Finanz- und Digitalanbieter etabliert, ohne eigene regulatorische Sonderwege einzuführen.

Irland schließlich ist ein Beispiel für selektiv strenge Regulierung. Das materielle Recht entspricht dem EU-Rahmen, die praktische Bedeutung Irlands ergibt sich aus der Ansiedlung vieler internationaler Technologieunternehmen. In Bereichen wie Datenschutz oder Plattformaufsicht konzentriert sich der Vollzug, was zu einer hohen regulatorischen Dichte für bestimmte Marktakteure führt, ohne dass dies für alle Branchen gleichermaßen gilt.

Konvergenz mit Schwerpunkten

EU-Verordnungen wie DSA, DMA und MiCAR gelten europaweit, entfalten ihre Wirkung jedoch national unterschiedlich. Übergangsregelungen, zusätzliche Aufsichtspflichten und variierende Vollzugspraxis führen dazu, dass gleiche Regeln nicht überall zu identischen Marktbedingungen führen."

Desweiteren zeigt sich im übrigen EU-Binnenmarkt kein regulatorisches Vakuum, sondern eine breite Konvergenz entlang weniger wiederkehrender Muster. Die Unterschiede liegen weniger im Recht als in Verwaltungstraditionen, politischer Prioritätensetzung und institutioneller Erfahrung.

In mehreren nord- und westeuropäischen Staaten - etwa in den Niederlanden, Skandinavien oder Belgien - ist die Anwendung von EU-Digital- und Finanzregeln geprägt durch institutionelle Kontinuität. Die zuständigen Behörden verfügen über lange Erfahrung in der Finanz- und Wettbewerbsaufsicht und integrieren neue EU-Vorgaben vergleichsweise geräuschlos in bestehende Strukturen. Regulierung wirkt dort selten restriktiver, aber konsistent und berechenbar. Für Marktteilnehmer bedeutet dies stabile Verfahren, jedoch wenig Spielraum für informelle oder experimentelle Ansätze.

In südlichen Mitgliedstaaten wie Spanien, Portugal oder Griechenland steht stärker der Verbraucher- und Anlegerschutz im Vordergrund. EU-Regeln werden formell angewendet, zugleich setzt die Aufsicht sichtbare Schwerpunkte bei Werbung, Vertrieb und Marktkommunikation. Diese Praxis führt nicht zu abweichendem Recht, aber zu einer höheren Präsenz von Vollzugsmaßnahmen in bestimmten Bereichen. Regulierung wird hier vor allem als Instrument zur Marktordnung verstanden.

In Teilen Mittel- und Osteuropas, darunter Polen, Tschechien oder die Slowakei, zeigt sich eine eher administrativ zurückhaltende Anwendung. EU-Verordnungen werden umgesetzt, ohne zusätzliche nationale Ebenen aufzubauen. Gleichzeitig sind die zuständigen Behörden häufig noch im institutionellen Ausbau begriffen, was zu geringerer Vollzugsdichte führt. Für Unternehmen entstehen dadurch teilweise niedrigere Einstiegshürden, allerdings auch weniger klare Präzedenzfälle.

Kleinere Mitgliedstaaten ohne ausgeprägte Finanz- oder Tech-Cluster orientieren sich häufig eng am EU-Mindeststandard. Sie fungieren weder als regulatorische Vorreiter noch als bewusst restriktive Standorte. Ihre Besonderheit liegt weniger in inhaltlichen Akzenten als in der Rolle als Mitläufer innerhalb des Binnenmarkts, bei denen EU-Recht überwiegend verwaltend, nicht gestaltend angewendet wird.

Einheitlicher Rahmen, unterschiedliche Wirkung

EU-Verordnungen wie DSA, DMA und MiCAR gelten europaweit, entfalten ihre Wirkung jedoch national unterschiedlich. Übergangsregelungen, zusätzliche Aufsichtspflichten und variierende Vollzugspraxis führen dazu, dass gleiche Regeln nicht überall zu identischen Marktbedingungen führen. Einheitliches EU-Recht bildet den gemeinsamen Rahmen, nationale Anwendung prägt die konkrete Realität.

 

Quellen:

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www.esma.europa.eu/sites/default/files/2025-07/ESMA42-2004696504-8164_Fast-track_peer_review_on_a_CASP_authorisation_and_supervision_in_Malta.pdf

www.reuters.com/legal/government/spain-fines-musks-x-58-million-cryptoasset-advertising-case-2025-11-13/

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www.fin.ee/en/faq-how-will-new-estonian-draft-legislation-affect-virtual-assets-and-crypto

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de.wikipedia.org/wiki/Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz

www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Merkblatt/mb_250103_Kryptowerte_Dienstl.html

www.bmi.bund.de/DE/themen/verfassung/datenschutz/bundesdatenschutzgesetz/bundesdatenschutzgesetz-artikel.html