Weniger Auswahl, mehr Abschlüsse Erfolgreichere Angebotsschreiben als Gründer

Existenzgründer sind am Anfang ihrer Selbständigkeit vor allem gefordert, Kunden und Aufträge zu gewinnen. Denn im Unterschied zu einem etablierten Unternehmen ist ja noch kein Kundenstamm vorhanden. Vor dem Kundenauftrag steht in vielen Fällen zunächst ein Angebot.

Wenn auch heute etliches per Telefon und "auf Zuruf" erledigt wird - das schriftliche Angebot hat nach wie vor einen hohen Stellenwert. Es ist die verbindliche Erklärung, unter welchen Bedingungen ein Anbieter bereit ist, seine Produkte zu liefern oder Leistungen zu erbringen. Über die rein wirtschaftliche Bedeutung hinaus besitzt das Angebot auch eine rechtliche Bindungswirkung. Schon aus diesem Grund sind Sorgfalt und exakte Angaben bei der Angebotserstellung gefragt. 

Es kommt nicht nur auf den Inhalt an 

Vom reinen Inhalt abgesehen ist das Angebotsschreiben auch so etwas wie die Visitenkarte eines Unternehmens. Deshalb kommt es durchaus auf ein ansprechendes Design an. Und natürlich sollten Angebotsschreiben möglichst einfach und kostengünstig erstellt werden können. Denn Zeit und Geld sind bei Gründern bekanntlich besonders knapp. Das gelingt relativ leicht, wenn kostenlose Angebotsvorlagen genutzt werden.

Worauf ist bei der Angebotserstellung zu achten? 

Grundsätzlich kommt es bei einer Offerte nicht darauf an, möglichst viel anzubieten, sondern das, was sich der Kunde wünscht und was tatsächlich geleistet werden kann. Hier gilt das Motto "weniger ist mehr". Auch beim Angebotsschreiben gilt daher konsequente Kundenorientierung. Ein maßgeschneidertes Kundenangebot besitzt die höchste Wahrscheinlichkeit, akzeptiert zu werden - und damit zum eigentlichen Ziel, dem Auftrag, zu führen. Im Vorfeld eines Angebots sollte daher zuerst der Kundenbedarf  genau erfasst werden. Mindestens ebenso wichtig ist, im Vorfeld zu klären, ob die gewünschten Produkte oder Leistungen auch verfügbar bzw. darstellbar sind. 

Im Vorfeld eines Angebots sollte daher zuerst der Kundenbedarf  genau erfasst werden." 

Was sollte im Angebot stehen?  

Es gibt keine formalen Vorgaben, wie ein Angebot aussehen muss und welche Angaben es genau zu enthalten hat. Das hängt auch davon ab, worum es konkret geht. Zum Standard gehören aber die Datumsangabe, die exakte Bezeichnung der Lieferung oder Leistung, die Nennung des Preises inkl. eventueller Zusatzkosten oder Rabatte, der Zahlungsbedingungen und der Gültigkeitsdauer sowie zumindest ein Verweis auf die AGB. Wenn nicht sicher ist, ob die Leistung auch so wie bezeichnet erbracht werden kann, wird statt eines Angebots ein Kostenvoranschlag erstellt. 

Wie geht es nach der Angebotserstellung weiter? 

Nach der Versendung des Angebots gilt es zunächst, ein paar Tage zu warten. Erfolgt keine Antwort, sollte nachgehakt werden. Bei einer Absage sollte man nach den Gründen fragen. Und wenn eine Zusage erfolgt, kann es direkt losgehen.