Hinter die Kulissen geschaut Ersetzt die Grundrente die private Altersvorsorge?

Die Grundrente kommt im Januar 2021. Sie soll die gesetzliche Rente für Versicherte mit mindestens 33 Beitragsjahren aufstocken und vor Altersarmut schützen. Von dem Zuschuss profitieren aber in erster Linie Geringverdiener. Im Schnitt beträgt der Aufschlag rund 83 Euro monatlich, er kann aber auch wesentlich höher ausfallen. Doch macht die Grundrente die private Altersvorsorge nun überflüssig? Keinesfalls.

Grundrente als Würdigung der Lebensleistung

Am 1. Januar 2021 tritt das Gesetz zur Grundrente in Kraft. Von diesem finanziellen Zuschlag profitieren in erster Linie Pensionäre, die lange gearbeitet, aber unterdurchschnittlich verdient haben. Auf diese Weise soll ihre Lebensleistung gewürdigt und Altersarmut vermieden werden. Die Deutsche Rentenversicherung prüft, wer einen Anspruch auf die Grundrente hat und wer nicht. Die Auszahlung erfolgt dann gegebenenfalls automatisch.

Um zumindest einen Teilanspruch auf die Grundrente zu haben, müssen mindestens 33 Jahre an sogenannten Grundrentenzeiten vorhanden sein. Dazu zählen neben Pflichtbeitragszeiten beispielsweise auch Zeiten der Kindererziehung und Pflege. Für eine Auszahlung in voller Höhe sind mindestens 35 Beitragsjahre vonnöten.

Obergrenze und Untergrenze beim Durchschnittsgehalt beachten

Doch nicht jeder Rentner ist anspruchsberechtigt: Um die Grundrente bekommen zu können, darf das Einkommen über alle Arbeitsjahre hinweg höchstens 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes in Deutschland betragen haben. Im Jahr 2020 liegt der monatliche Durchschnittsverdienst bei 3.379 Euro. 80 Prozent sind demnach rund 2.700 Euro brutto im Monat.

Zudem werden nur die Beitragsjahre mitgezählt, in denen der Verdienst mindestens 30 Prozent des Durchschnittsverdienstes in Deutschland betragen hat. Das sind im Jahr 2020 monatlich gut 1.000 Euro brutto. Einkommen aus Zeiten mit einer geringfügigen Beschäftigung werden also nicht berücksichtigt.

Einkommen im Alter wird angerechnet

Und auch das Einkommen als Rentner spielt bei der Auszahlung der Grundrente eine Rolle: Um die volle Höhe zu erhalten, dürfen Alleinstehende nicht mehr als 1.250 Euro oder als Ehepaar bis zu 1.950 Euro monatlich zur Verfügung haben. Dazu zählen neben der regulären Rente beispielsweise Mieteinnahmen. Liegt das Einkommen darüber, wird es zu 60 Prozent auf die Grundrente angerechnet. Ab einem Monatseinkommen von 1.600 Euro beziehungsweise 2.300 Euro bei Ehepaaren wird es zu 100 Prozent angerechnet.

Wie hoch die Grundrente für die rund 1,3 Millionen derzeit berechtigten Rentner in Deutschland ausfällt, wird individuell berechnet. Im Durchschnitt sind es rund 83 Euro. Wie an diesen Fallbeispielen deutlich wird, kann der Zuschlag aber auch mehr als 300 Euro betragen.

Wer im Alter kein finanzielles Polster haben möchte, sollte sich um eine zusätzliche Absicherung kümmern."

Private Altersvorsorge bleibt essenziell

Was diese Zahlen aufzeigen: Die private Altersvorsorge bleibt in Deutschland weiterhin wichtig. Denn zum einen ist die große Mehrheit der derzeitigen und zukünftigen Rentner gar nicht anspruchsberechtigt, zum anderen reicht die Zulage in der Regel nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard zu halten. Wer im Alter kein finanzielles Polster haben möchte, sollte sich um eine zusätzliche Absicherung kümmern.

Ansprechpartner sind Banken, Versicherer oder Finanzdienstleister, die aus einem umfassenden Produktportfolio vieler verschiedener Anbieter die Angebote zusammenstellen, die am besten zu den jeweiligen Vorsorgebedürfnissen passen.