ELTIFs European Long-Term Investment Funds
Das Kürzel ETF ist den meisten Anlegern ein Begriff, mit ELTIFs können dagegen nur wenige etwas anfangen. Das könnte sich bald ändern, denn die EU hat seit Jahresbeginn die Rahmenbedingungen für solche europäischen Langfrist-Investmentfonds deutlich verbessert.
Das Instrument der European Long-Term Investment Funds - so die offizielle Bezeichnung für ELTIFs - gibt es bereits seit 2015. Aufgrund der strengen Vorschriften wurde es allerdings bisher nur eingeschränkt genutzt. Ende 2021 waren mal gerade 22 Fonds aufgelegt, immerhin stieg die Zahl bis Ende 2022 auf 77, aktuell sind über 100 Angebote am Markt. Mit der lockereren Regulierung dürften es noch deutlich mehr werden.
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Infrastrukturinvestments und mehr auch für Privatanleger
Trotz der Namensähnlichkeit - mit ETFs haben ELTIFs wenig gemein. Es handelt sich um eine besondere Form von Alternativen Investmentfonds (AIFs), ganz überwiegend sind das geschlossene Fonds. Dem Namen entsprechend sind ELTIFs langfristig ausgerichtet. Die Laufzeit beträgt mindestens fünf Jahre und kann bis zu 80 Jahre erreichen. Auch die Kapitalbindung ist langfristig. Mindestens 70 Prozent des Fondsvermögens müssen innerhalb der ersten fünf Jahre bzw. während der ersten Hälfte der Laufzeit investiert werden. Der Anteil eines Investments am Gesamtportfolio darf dabei nicht mehr als 20 Prozent betragen - der Risikodiversifikation wegen. Derivate dürfen nur zu Absicherungszwecken erworben werden.
ELTIFs investieren bevorzugt in Projekte und Einrichtungen, die einen dauerhaften Kapitalzufluss ermöglichen. Das sind insbesondere Infrastrukturvorhaben, aber auch Projekte im Bereich Erneuere Energien sowie Private Equity Investments mit Fokus auf KMU (kleine und mittlere Unternehmen). Bisher standen solche Anlagemöglichkeiten vor allem institutionellen Investoren und professionellen Anlegern offen. Mit dem "Vehikel" ELTIF soll auch privaten Anlegern der Zugang ermöglicht werden.
Die Laufzeit von ELTIFs beträgt mindestens fünf Jahre und kann bis zu 80 Jahre erreichen."
Die ELTIF 2.0-Reform
Unter dem einprägsamen Schlagwort "ELTIF 2.0-Reform" hat die EU die Einstiegshürden für solche Fonds jetzt bewusst niedriger gesetzt. Die Regeln der entsprechenden EU-Verordnung sind seit dem 10.1.2024 gültig. Durch die Änderungen ist u.a. eine flexiblere Aufteilung des Fondsvermögens möglich - nur noch 55 Prozent statt bisher 70 Prozent müssen in illiquide Anlagen investiert sein.
Die zulässigen Assetklassen für Investments sind außerdem erweitert worden. Der Mindestanlagebetrag von 10.000 Euro für Anleger ist entfallen und der Vertrieb der Fonds wurde leichter. Für Anleger eröffnen sich damit neue interessante Investment-Perspektiven.
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