Keine Eigenverwaltung möglich Insolvenz von Magellan Container und die Folgen

Die Containervermarkterin Magellan Maritime Services GmbH („Magellan“) stellte Anfang 2016 Insolvenz- und Eigenverwaltungsantrag, in der Hoffnung, das Unternehmen selbständig der Konsolidierung zuführen zu können. Demgegenüber wurde im Juni RA P.-A. Borchardt von Reimer Rechtsanwälte zum vorläufigen und im September 2016 zum endgültigen Insolvenzverwalter bestellt - die Eigenverwaltung und damit der Sanierungswunsch von Magellan wurden hinfällig.

Der Fall hat einige Dimension. Betroffen sind gut 8.500 so genannte Direkt-Investoren mit ca. 14.000 Verträgen, zwischen zwei bis zu einer Vielzahl von erworbenen Containern. Die Laufzeiten der Investitionen beliefen sich in der Regel auf 5 Jahre. Der Direkt-Investor erwarb die Container zu Eigentum und vermietete sie an weltweite Container-Reedereien, Magellan wurde hierbei als Verwalterin tätig. Schlussendlich kaufte Magellan die Container zu einem Prognosewert zurück.

Magellan eher klein

Magellan ist, gemessen an global tätigen Containerverwaltern, eher ein kleinerer Player, aber immerhin wird ein Investitionsvolumen von rund 350 Mio. Euro bewegt. Darüber hinaus belastet diese Insolvenz aus verschiedenen Gründen aber auch die Geschäfte der weiteren in Deutschland tätigen Container-Verwalter - zum einen wirkt sich die Insolvenz eines Konkurrenten mit vergleichbarer Produktpalette nicht gerade positiv aus auf Vermarktungsstrategien, zum anderen werden im vorliegenden Fall Rechtsfragen aufgeworfen, deren Beantwortung auch negative Ausstrahlungswirkung haben könnte auf die Geschäftskonzepte der übrigen Marktteilnehmer.  

Niels Andersen ist spezialisiert auf die außergerichtliche und auch gerichtliche Vertretung von Investoren unterschiedlichster Kapitalanlagen und ist als geschäftsführender Gesellschafter tätig. Ein langjährig gewachsener Fokus im Bereich Kapitalanlagerecht ist der Schifffahrtbereich. Die Sozietät von Herrn Andersen ist eine, auf das Kapitalanlage- und Privatversicherungsrecht sowie das jeweilige Aufsichtsrecht, spezialisierte Kanzlei.

Wie kam es überhaupt dazu? Soweit ersichtlich ist und soweit man den Aussagen der weiteren Containerhändler Glauben schenken kann, soll Magellan ein Einzelfall sein. Es ist dabei allerdings kein Geheimnis, dass auch der Containermarkt seit einigen Jahren zurückgeht. So gab es beim Handelsvolumen in 2015 einen Einbruch, demgegenüber wuchs die weltweite Containerschiffflotte seit 2011 um 35 % an, während die weltweit eingesetzten Containerkontingente um 23 % anstiegen; damit korrespondierend sanken Containerpreise seit 2012 um 45 %, Mieten gingen um 36 % zurück (Quelle: KPMG). 

Überraschende Insolvenz

Die Magellan-Insolvenz kam gleichwohl überraschend, galt doch der Container-Markt als relativ krisensicherer Nischenmarkt, gerade im Verhältnis zu der seit der Finanzkrise sehr schwächelnden internationalen Schifffahrt. Die Umsatzzahlen bei Magellan waren zudem seit 2012 von 68 Mio. € auf 150 Mio. € in 2015 angewachsen, Magellan hatte schließlich einige Expertise, war man doch seit 21 Jahren in diesem Geschäft tätig, sowohl mit eigenen als auch mit für Investoren verwalteten Containern. 

Offenbar kamen im Fall Magellan mehrere Faktoren in einem angespannten Umfeld zusammen, so dass die Insolvenz unausweichlich wurde. Der Geschäftsbetrieb wird aktuell fortgeführt ohne Tätigung von Neugeschäften. Die fremden Container und diejenigen aus dem Eigenbestand werden über die Laufzeiten verwaltet und anschließend abverkauft. Das Unternehmen wird geleitet durch den Insolvenzverwalter, der auf die bisherige Mitarbeiterschaft zurückgreift.

Gläubigerversammlung

RA Borchard favorisiert als Insolvenzverwalter eine Liquidation des Unternehmens mit dem Ziel, Eigen- und Fremdbestand an einen Investor abzuverkaufen. Hierzu wurde KPMG eingeschaltet, es wird ein Bieterverfahren durchgeführt. Die abgegebenen indikativen Angebote sollen vergleichsweise hoch ausfallen, bei einer Liquidation würden außerdem Risiken ausgeschlossen, welche resultieren könnten aus weiteren negativen Marktentwicklungen, Insolvenzen von Container-Reedereien oder schlicht Kündigungen der Mietverträge durch Reedereien. 

In der Gläubigerversammlung kam es zunächst zu einer Einigung darauf, dass das Bieterverfahren fortgeführt werden soll. Die Ergebnisse werden erneut zur Debatte gestellt werden, dort soll auch Raum geschaffen werden für u.U. gewünschte Alternativlösungen. Denn viele Stimmen meinen, dass der Containermarkt wieder anziehen wird, so dass ein Abverkauf zu derzeit niedrigem Marktniveau nur die ohnehin insolvenzbedingt eintretenden Verluste vertiefen würde.

Gerade die Frage nach Kompensation für die zu erwartenden Schäden treibt die Investoren um. 

Gerade die Frage nach Kompensation für die zu erwartenden Schäden treibt die Investoren um. Gemessen an den angemeldeten Insolvenzforderungen in Form von garantierten Mieten und prognostizierten Rückkaufswerten wird u.U. nicht einmal eine Quote von 50 % ausgezahlt werden können. Freilich kann niemand die Quoten vorhersagen, die Verluste werden aber erheblich sein. Die vor der Gläubigerversammlung hoch umstrittene Frage danach, wer Eigentümer der Container ist, wird sich allerdings nicht wesentlich darauf auswirken - denn die Insolvenzmasse steht ohnehin allen Investoren zur Verfügung, weitere Gläubiger mit nennenswerten Forderungen sind nicht vorhanden. Auch die vielfach propagierte Absetzung des Insolvenzverwalters wurde in der Versammlung nicht einmal beantragt. Das Insolvenzverfahren wird aller Voraussicht nach den stringent in der Insolvenzordnung geregelten Gang gehen.

Der Anleger 

Der von der Insolvenz betroffene Anleger wird, will er seinen Schaden gering halten, vielmehr auch außerhalb des Insolvenzverfahrens nach Kompensationsmöglichkeiten suchen müssen. So wird bspw. die Kanzlei des Autors Ansprüche gegen den Wirtschaftsprüfer sorgfältig prüfen, welcher Magellan diverse Testate ausstellte. Darüber hinaus erscheint das Verhalten der ehemaligen Geschäftsführung im Vorfeld der Insolvenzantragsstellung zumindest fraglich.