Bitcoins versteuern Kryptowährungen in der Steuererklärung

Die virtuellen Währungen haben viele Anhänger und sind insbesondere in den letzten Jahren zu einem beliebten Anlageprodukt geworden. In den Phasen großer Verunsicherung auf den Märkten wuchs diese Beliebtheit noch weiter.

Doch aus steuerrechtlicher Sicht ist der Umgang mit dem digitalen Gold nicht so einfach. Denn der Bitcoin & Co. sind keine Währungen im steuerrechtlichen Sinne. Die Besteuerung nach den Regelungen der Kapitalsteuergesetzgebung ist demnach ausgeschlossen. Dennoch müssen auf den Handel mit virtuellen Währungen die Steuern entrichtet werden. Wie genau das funktioniert und wie man eventuell Steuern sparen kann, wird im Folgenden erläutert.

Langfristige Anleger profitieren von Steuerfreiheit

Große Gewinne machen und keine Steuern darauf zahlen? Das geht mit Bitcoin und anderen Krypto-Zahlungsmitteln. Die Versteuerung von Bitcoins fällt nur an, wenn die Anlage in die virtuelle Währung weniger als ein Jahr dauert, man die Bitcoins also weniger als ein Jahr besessen hat.

Werden die Bitcoins nach dieser Frist verkauft, fällt keine Steuer an. Das klingt unglaublich, entspricht aber der Realität. Wer Bitcoins als langfristiges Anlageobjekt sieht, kann also in diesem Fall von dem deutschen Steuerrecht profitieren. Zur Sicherheit sollte der Ertrag mit der entsprechenden Begründung zwar in der Einkommenssteuererklärung angegeben werden. Aber da kein Steuersatz anwendbar ist, und der Ertrag aus dem Verkauf nicht auf das Einkommen angerechnet werden kann, sind die Erlöse in Gänze von der Steuer befreit. Ähnlich wie bei einem Lottogewinn!

Kurzfristige Anlagestrategien treiben das Einkommen in die Höhe

Während das reine "Halten" von Bitcoins sowie der Verkauf über die Jahresfrist hinaus steuerfrei sind, müssen private Händler mit einer höheren Handelsfrequenz definitiv Steuern zahlen. Das ist der Fall, wenn Bitcoins gekauft und innerhalb eines Jahres wieder verkauft werden. Bei dieser kürzeren Haltedauer ist der Ertrag aus dem Handel, also der Gewinn nach Abzug der Ausgaben, steuerpflichtig. Entsprechende Nachweise müssen in der Steuererklärung erbracht werden. Dabei hilft die FIFO-Methode (First-in-First-out) bei Versteuerung von Bitcoins, die Einnahmen und Ausgaben gegenüber dem Finanzamt geltend zu machen. Sie soll belegen, dass die Kryptowährung, die zuerst gekauft wurde, auch zuerst verlauft wird.

Eine Versteuerung fällt nur an, wenn die Anlage in die virtuelle Währung weniger als ein Jahr dauert."

Unterscheidung zwischen Nebeneinkünften und gewerblicher Tätigkeit

Grundsätzlich ist anzumerken, dass bei einer hohen Handelsfrequenz mit höheren Summen die Frage auftaucht, ob es sich nicht um eine selbständige und gewerbliche Tätigkeit handelt. Spätestens wenn ein Hauptteil des jährlichen Einkommens aus dem Handel mit Bitcoin erzielt wird, stellt das Finanzamt den Verdacht auf.

Wer hier erfolgreich ist, sollte dies immer im Blick haben und entsprechende Vorbereitungen treffen. Kleinere Beträge sind aber, auch bei regelmäßigem Handel, kein Problem und werden durch das Finanzamt als Nebeneinkünfte behandelt.