Hintergründe Minijob im Betrieb

Abgaben, Grenzen und wirtschaftliche Auswirkungen im Überblick.

Der Minijob ist für viele Unternehmen ein wichtiges Instrument zur flexiblen Personalplanung. Gleichzeitig ist er rechtlich klar geregelt und mit pauschalen Abgaben verbunden. Wer hierzu veröffentlicht, sollte mit aktuellen Zahlen arbeiten. Nach geltender Rechtslage beträgt die Verdienstgrenze für geringfügig entlohnte Beschäftigungen ab 1. Januar 2026 monatlich 603 Euro.

Dieser Beitrag erläutert zunächst die gesetzlichen Grundlagen, anschließend die Abgabenstruktur und schließlich die betriebswirtschaftlichen Auswirkungen im Unternehmen.


1. Gesetzliche Grundlage und aktuelle Verdienstgrenze 

Ein Minijob liegt vor, wenn das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt 603 Euro nicht überschreitet. Maßgeblich ist die vorausschauende Betrachtung des Jahresarbeitsentgelts. Auf das Jahr gerechnet entspricht dies einer Grenze von 7.236 Euro.

Die Minijob-Grenze ist an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt. Steigt dieser, erhöht sich automatisch auch die Verdienstgrenze. Entscheidend ist daher nicht nur der absolute Eurobetrag, sondern das Zusammenspiel aus Stundenlohn und zulässiger Monatsarbeitszeit.

Wird die Entgeltgrenze dauerhaft überschritten, entsteht automatisch ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis. Gelegentliche, unvorhersehbare Überschreitungen können unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sein, dürfen jedoch nicht systematisch erfolgen.

Wichtig: Arbeitsrechtlich gelten für Minijobber dieselben Grundsätze wie für andere Arbeitnehmer. Dazu gehören:

  • Anspruch auf Mindestlohn
  • Urlaubsanspruch
  • Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
  • Kündigungsschutz nach den allgemeinen Regeln

Der Unterschied liegt ausschließlich im sozialversicherungsrechtlichen Status.


2. Abgabenstruktur für Arbeitgeber

Minijobs sind für Arbeitgeber nicht abgabenfrei. Die Beiträge werden zentral an die Minijob-Zentrale abgeführt.

Typischerweise fallen folgende Pauschalabgaben an:

  • 13 % Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung
  • 15 % Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung
  • Umlage U1 (Krankheitsaufwendungen)
  • Umlage U2 (Mutterschaft)
  • Insolvenzgeldumlage
  • Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung
  • 2 % pauschale Lohnsteuer (bei Pauschalversteuerung)

In der Praxis liegt die Gesamtbelastung regelmäßig bei rund 30 % bis 32 % zusätzlich zum Bruttolohn.

Ein Beispiel verdeutlicht die Größenordnung:

Bei einem monatlichen Entgelt von 603 Euro entstehen zusätzliche Arbeitgeberabgaben von ungefähr 180 bis 200 Euro. Die tatsächlichen Gesamtkosten pro Monat bewegen sich damit im Bereich von rund 780 bis 800 Euro.

Für Arbeitnehmer besteht grundsätzlich Rentenversicherungspflicht. Sie können sich jedoch von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. In diesem Fall entfällt ihr Eigenanteil, allerdings entstehen keine zusätzlichen Rentenanwartschaften.


3. Wirtschaftliche Auswirkungen im Unternehmen

Der Minijob bietet Unternehmen Flexibilität und planbare Kosten. Gleichzeitig begrenzen Entgeltgrenze und Mindestlohn die einsetzbare Arbeitszeit. Wirtschaftlich sinnvoll ist er vor allem bei klar abgegrenzten, ergänzenden oder schwankenden Tätigkeiten."

Der Minijob ist kein Sparmodell im engeren Sinne, sondern ein Flexibilitätsinstrument. Seine wirtschaftliche Wirkung hängt stark vom betrieblichen Einsatz ab.

Vorteile:

  • Kalkulierbare Lohnnebenkosten
  • Geringere Sozialabgaben als bei regulärer Teilzeit
  • Flexible Einsatzmöglichkeiten
  • Einfache administrative Struktur

Gerade bei saisonalen Schwankungen, projektbezogenen Aufgaben oder unterstützenden Tätigkeiten kann der Minijob eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung sein.

Grenzen und Risiken:

  • Begrenzte Stundenkapazität durch die Entgeltgrenze
  • Abhängigkeit vom Mindestlohn
  • Potenziell höhere Fluktuation
  • Organisatorischer Mehraufwand bei vielen Minijobbern

Mit steigenden Mindestlöhnen reduziert sich die maximal mögliche Arbeitszeit innerhalb der 603-Euro-Grenze, sofern diese nicht angepasst wird. Unternehmen müssen dann entweder Arbeitsstunden reduzieren oder das Beschäftigungsverhältnis in eine sozialversicherungspflichtige Teilzeitstelle überführen.

Ein weiterer Aspekt ist die Mitarbeiterbindung. Minijobber sind häufig in mehreren Beschäftigungsverhältnissen tätig oder sehen die Tätigkeit als Nebenerwerb. Die Identifikation mit dem Betrieb kann geringer sein als bei regulären Teilzeit- oder Vollzeitkräften. Das kann Einarbeitungskosten erhöhen.


4. Minijob oder Teilzeit - eine strategische Entscheidung

Betriebswirtschaftlich stellt sich häufig die Frage, ob ein Minijob oder eine sozialversicherungspflichtige Teilzeitstelle sinnvoller ist.

Bei regulärer Teilzeit entstehen deutlich höhere Arbeitgeberbeiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Dafür stehen mehr Arbeitsstunden und häufig eine höhere Bindung an das Unternehmen zur Verfügung.

Der Minijob eignet sich besonders dann, wenn:

  • das Arbeitsvolumen klar begrenzt ist
  • der Bedarf schwankt
  • die Tätigkeit gut abgrenzbar ist
  • keine dauerhafte Kernfunktion betroffen ist

Für langfristige Kernaufgaben kann eine sozialversicherungspflichtige Teilzeitlösung strategisch stabiler sein, auch wenn sie höhere Abgaben verursacht.


Fazit

Ab 1. Januar 2026 liegt die Minijob-Grenze bei 603 Euro monatlich. Arbeitgeber tragen zusätzlich rund 30 % pauschale Abgaben. Daraus ergeben sich Gesamtkosten von etwa 780 bis 800 Euro pro Monat bei voller Ausnutzung der Grenze.

Der Minijob bietet Unternehmen Flexibilität und planbare Kosten. Gleichzeitig begrenzen Entgeltgrenze und Mindestlohn die einsetzbare Arbeitszeit. Wirtschaftlich sinnvoll ist er vor allem bei klar abgegrenzten, ergänzenden oder schwankenden Tätigkeiten.

Die Entscheidung für oder gegen einen Minijob sollte daher nicht allein unter Kostengesichtspunkten erfolgen, sondern im Rahmen einer durchdachten Personal- und Strukturplanung.