Verkauf in Erwägung ziehen Nicht gleich eine Lebensversicherung kündigen

Eine (Kapital-)Lebensversicherung bedeutet in der Regel eine vertragliche Bindung über lange Zeiträume, nicht selten über Jahrzehnte. Nicht jeder Versicherungsnehmer will oder kann seinen Vertrag so lange durchhalten. Es gibt viele Gründe, um sich vorzeitig von seiner Lebensversicherung zu verabschieden - bessere Anlagealternativen am Markt, dringender Kapitalbedarf oder veränderte Lebensumstände zum Beispiel.

Grundsätzlich kann auch eine Lebensversicherung vor Ablauf gekündigt werden. Das bedeutet aber in der Regel ein erhebliches Verlustgeschäft, weil in diesem Fall nur der sogenannte Rückkaufswert ausgezahlt wird. Er ist oft deutlich niedriger als die bis dahin geleisteten Beiträge, weil Beitragsanteile, die bis dahin für Vertriebs- und Verwaltungskosten sowie für den Todesfallschutz verwandt wurden, dabei "verloren gehen". Die bessere Alternative zur Kündigung ist meist der Verkauf. Dabei gibt es allerdings einiges zu beachten.

Der Kaufpreis liegt meist über dem Rückkaufswert

Lebensversicherungen werden von Unternehmen aufgekauft, die sich auf dieses Geschäft spezialisiert haben. Der Käufer tritt dann an Stelle des bisherigen Versicherungsnehmers in den Vertrag ein und führt ihn bis zum Ende fort, sofern er nicht seinerseits vorzeitig kündigt oder weiterverkauft. Der Kaufpreis liegt üblicherweise etwa drei bis fünf Prozent über dem Rückkaufswert, manchmal ist sogar noch mehr drin. Das liegt daran, dass die Käufer etwas anders kalkulieren als die Versicherungsunternehmen. Sie orientieren sich am sogenannten "inneren Wert" der Lebensversicherung, bei dem die zu erwartende Rendite des Vertrags, das Alter des Versicherungsnehmers und die Kostenquote des Versicherers eine wichtige Rolle spielen.

Einen Verlust bedeutet dies für den Verkäufer oft trotzdem noch. Er fällt aber geringer aus als bei der Kündigung des Vertrags. Wer Verluste vermeiden möchte, kann den Vertrag beleihen. Das ist ein Weg, wenn vorübergehend Geld während der Vertragslaufzeit benötigt wird. Eine andere Option, ist den Vertrag ruhen zu lassen und beitragsfrei zu stellen. Dann bleibt zwar das schon angesparte Kapital weiter gebunden, über die ersparten künftigen Beiträge kann der Versicherungsnehmer aber frei verfügen.

Was ist mit dem Todesfallschutz und Zusatzversicherungen?

Beim Verkauf der Lebensversicherung geht der Todesfallschutz nicht automatisch verloren. Solange der Vertrag weiter besteht, wird er fortgeführt. Stirbt der ursprüngliche Versicherungsnehmer vorzeitig, erhalten die begünstigten Hinterbliebenen eine Auszahlung. Die ist allerdings niedriger als die vereinbarte Todesfallsumme, weil der Aufkäufer seinen Kaufpreis und seine geleisteten Beiträge abzieht. Zinsen und Gebühren kommen noch hinzu. Dadurch wird der ausgezahlte Betrag im Zeitablauf immer geringer. Ob der Todesfallschutz weiter gilt, hängt davon ab, was der Käufer mit dem Vertrag macht. Kündigt er, endet auch der Versicherungsschutz.

Oft ist eine Lebensversicherung noch mit zusätzlichen Versicherungen gekoppelt, zum Beispiel einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder einer Unfallversicherung. In der Regel kündigt der Käufer diese Zusatzversicherungen, so dass der Versicherungsschutz endet. Werden die Versicherungen weitergeführt, verringert sich wegen der Beitragsverpflichtungen der Kaufpreis entsprechend.

Die Besteuerung vorher prüfen 

Beim Verkauf von "normalen" Kapitallebensversicherungen, die vor 2005 abgeschlossen wurden, fällt in der Regel keine Steuer an. Für ab dem 31. März 1996 vereinbarte Policen gilt dies allerdings nur, wenn der vereinbarte Todesfallschutz mindestens 60 Prozent der Beitragssumme ausmacht. Bei neueren Verträgen ab 2005 wird der Kapitalertrag - die Differenz zwischen Kaufpreis und geleisteten Beiträgen - besteuert. Es fällt entsprechend Abgeltungsteuer (zzgl. Solidaritätszuschlag) an. Die Besteuerung sollte immer im Vorfeld einer Verkaufsentscheidung geprüft und geklärt werden - ggf. mit Hilfe eines Steuerberaters.

Auf seriöse Käufer achten

Nicht jedes Angebot am Markt zum Aufkauf von Lebensversicherungen ist seriös. Ziemlich sicher kann man sich bei Unternehmen sein, die Mitglieder im "Bundesverband Vermögensanlagen im Zweitmarkt Lebensversicherungen e.V." (BVZL) sind. BVZL-Mitglieder kaufen Policen ab einem Mindestrückkaufswert von 10.000 Euro an und bieten die Abwicklung über Treuhänder an, was zusätzliche Sicherheit bietet.

Am einfachsten ist es, "normale" Kapitallebensversicherungen zu verkaufen. Schwieriger kann das bei fondsgebunden Lebensversicherungen oder Rentenversicherungen werden. Fondsgebundene Versicherungen werden nicht von jedem Aufkäufer akzeptiert. Hier besteht wegen der unsichereren Erträge ein größeres kalkulatorisches Risiko für den Aufkäufer und es kann "bei ungünstigen Marktperspektiven" sogar sein, dass der Kaufpreis unter dem Rückkaufswert liegt. Rentenversicherungen sind für den Käufer komplizierter zu kalkulieren. Hier kommt es darauf an, was günstiger ist - der Verkauf oder die Kündigung.

 

Ein Artikel von Roland Klotzsche.