Was man als Onlyfans Creator beachten sollte Onlyfans: Steuerberater schildert, worauf es ankommt

Die Seite Onlyfans ist eine Plattform, die es den so genannten "Content Creators" ermöglicht, ihre Inhalte kostenpflichtig anzubieten und sich auf diese Art und Weise ein lukratives Neben- oder gar Haupteinkommen zu verschaffen. Die Plattform wird immer beliebter und nicht allen Creators ist es richtig bewusst, dass in diesem Zusammenhang auch steuerliche Aspekte berücksichtigt werden müssen.

Warum das so ist und was man als Onlyfans Creator beachten sollte, erklärt der Steuerberater Thomas Matisheck exklusiv im Interview mit der E-Commerce Agentur eBakery.

Gewerbeanmeldung ist bis auf wenige Ausnahmen unumgänglich

Einnahmen, die über Onlyfans generiert werden, sind zunächst einmal so zu behandeln, wie Einnahmen aus jeder anderen gewerblichen Tätigkeit auch, so schildert es Steuerberater Thomas Matisheck im Video. Das Ganze ist also von Definition her eine gewerbliche Tätigkeit, die nichts mit einem gelegentlichen Flohmarkt, bzw. Kleinanzeigen-Verkauf oder Ähnlichem zu tun hat. Eine Tätigkeit ist per Definition dann eine gewerbliche, wenn sie selbstständig (auf eigene Verantwortung), regelmäßig und mit der Absicht Erträge zu erzielen ausgeübt wird. Dies ist, wenn man als Crator ein kostenpflichtiges Abo anbietet, definitiv der Fall.

Bis auf wenige Ausnahmen wie etwa Künstler, Musiker, Fitness- oder Ernährungsberater, die ggf. auch einer freiberuflichen Tätigkeit nachgehen können, müssen die Onlyfans Creator in jedem Fall ein Gewerbe anmelden, um nicht in Konflikt mit den Behörden zu kommen. Eine Anmeldung beim zuständigen Gewerbeamt muss zwar nicht unmittelbar erfolgen, etwa wenn man zunächst einmal sehen möchte, ob sich Onlyfans überhaupt lohnt, sobald aber tatsächliche Einnahmen aus der Tätigkeit vorliegen, sollte man zeitnah ein Gewerbe anmelden. Dafür fallen bei den Gewerbeämtern Kosten zwischen 30 und 40 Euro an. Zusätzlich gilt es den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung auszufüllen und ihn an das zuständige Finanzamt zu schicken. Das Finanzamt prüft den Fragebogen und vergibt dann die für die Steuer erforderliche Umsatzidentifikationssteuer.

Welche Steuern fallen an?

Onlyfans gibt an, die Umsatzsteuer für die auf der Plattform tätigen Creator selbst abzuführen. Dies ist in Deutschland allerdings ein eher ungewöhnlicher Vorgang, weshalb Thomas Matisheck von MBD (mbd-steuern.de) empfiehlt, dem Finanzamt die entsprechenden Informationen zukommen und sich bestätigen zu lassen. So lassen sich etwaige Probleme von vornherein vermeiden.

Thomas Matisheck meint dazu:

 

Grundsätzlich sollte man bei möglichen steuerlichen Unklarheiten immer pro-aktriv auf das Finanzamt zugehen und sich dem entsprechend absichern. Hier gilt: Besser einmal zu viel gefragt, als einmal zu wenig. Natürlich hilft euch auch euer Steuerberater weiter, wenn es um die korrekte Anmeldung eines Gewerbes geht.

 

Nicht herum kommt man als Onlyfans Creator um die Ertragssteuer. Darunter fallen sämtliche Steuern auf Einkommen und Gewinne aus gewerblicher Tätigkeit. Gewinne fallen in diesem Fall regulär unter die Einkommenssteuer. Eine Gewerbesteuer ist nur dann zu entrichten, wenn der Gewinn einen Steuerfreibetrag von aktuell 24.500 Euro nicht übersteigt. Da Onlyfans Creator ihre Einnahmen schlecht abschätzen können, empfiehlt Thomas Matisheck generell etwa 30 Prozent der Einnahmen zurückzulegen, um im Falle des Falles in der Lage zu sein, den anfallenden Betrag zu zahlen. Hier findet sich das ganze Video:

 

Fazit / weitere Infos

 

Man kommt als Onlyfans Creator bis auf wenige spezielle Ausnahmen also nicht umher, ein Gewerbe anzumelden und die Einnahmen regulär zu versteuern. Unter folgendem Link finden sich weiterführende Informationen zum Thema Onlyfans Steuern und allem was damit zu tun hat. Um möglichst erfolgreich auf der Plattform zu sein, ist es zudem wichtig, entsprechendes Marketing für sich und seine Inhalte zu betreiben. Die E-Commerce Agentur eBakery hat sich unter anderem auf Social Media Marketing spezialisiert und betreut neuerdings auch eine ganze Reihe von Creators auf Onlyfans. Dies hat man zum Anlass genommen, sich zu dem Thema mit Steuerberater Thomas Matisheck kurzschließen und hier einmal für Aufklärung zu sorgen.