Banken bringen sich als günstige Anbieter ins Spiel Policendarlehen

In Lebens- und Rentenversicherungen wird Kapital auf lange Sicht gebunden. Um schnell und günstig an kurzfristig benötigte liquide Mittel zu kommen, müssen Versicherte Ihre Verträge jedoch nicht kündigen. Auch Banken bieten die Beleihung an - und das in der Regel günstiger und flexibler als die Versicherer selbst.

Beim Abschluss einer Lebens- oder Rentenversicherung wird oft genug darauf hingewiesen, dass der Vertrag ja im Ernstfall auch zu beleihen wäre. Schließlich liegt als Sicherheit der garantierte Rückkaufswert vor, der jederzeit zur Auszahlung kommen könnte. Diesen Vorteil schöpfen neben den Versicherungsgesellschaften zwischenzeitlich auch einige Banken aus, ermöglicht er doch die SCHUFA-neutrale Kreditvergabe ohne eine Prüfung von Einkommensunterlagen.

Policendarlehen - trotz Beleihung Versicherungsschutz genießen 

Grundsätzlich sind nur Lebens- und Rentenversicherung nach deutschem Recht und mit einem garantierten Rückkaufswert zur Beleihung geeignet - und da sind sich die Anbieter von Policendarlehen einig. Es ist aber unerheblich, welche Risiko-Absicherungen im Vertrag enthalten sind: Wird der Versicherungsvertrag gegen Beitragszahlung weitergeführt, bleibt der vereinbarte Versicherungsschutz erhalten.

Sollte der Versicherungsnehmer hingegen eine Beitragsfreistellung vereinbaren, erlischt die Absicherung vorzeitiger Risiken wie Todesfall oder Berufsunfähigkeit - das Policendarlehen kann jedoch nach Absprache wie vereinbart in Anspruch genommen werden.

In Frage kommen demnach folgende Vertragsvarianten:

  • Kapitalbildende Lebens- oder Rentenversicherungen (auch betragsfreie)
  • Fondsgebundene Lebensversicherungen - hier gilt die Limitierung auf 60 Prozent des Rückkaufswertes
  • aktuelle oder ehemalige Direktversicherungen ohne Gehaltsumwandlung - mit Einschränkungen
  • abgetretene Policen, sobald eine Ablösung erfolgt
  • Policen ohne bereits geleistete Vorauszahlungen

Quelle: https://www.swkbank.de/policendarlehen

Da der Versicherungsnehmer, der ja von der versicherten Person abweichen kann, alle Rechte am Versicherungsvertrag hat, muss er auch Darlehensnehmer und vor allem eine natürliche Person sein. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, steht dieser Weg auch Selbstständigen und Freiberuflern offen: Da der Netto-Kreditbetrag den Rückkaufswert nicht übersteigt, müssen keine Einkommensunterlagen zur Prüfung eingereicht werden. Genau in puncto regelmäßiges Einkommen scheiden sich für diese Berufsgruppen oft genug die Geister - hier eröffnet sich ein interessanter Spielraum.

Die Besonderheiten: Policendarlehen sind endfällig, aber flexibel

Im Gegensatz zu den klassischen Ratenkrediten werden beim Policendarlehen während der Laufzeit nur die Zinsen fällig - und diese dann immer in voller Höhe. Die Tilgung erfolgt mit der letzten Rate, deren Anzahl zwischen 12 und 84 gewählt werden kann.

Interessierte sollten im ersten Schritt die aktuellen Rückkaufswerte ihrer Lebens- oder Rentenversicherungen prüfen.

Interessant sind jedoch die Ausnahmen von dieser Regel: Abhängig vom Anbieter können jederzeitige kostenlose Sondertilgungen möglich sein, was die Rückführung der Verbindlichkeiten naturgemäß erleichtert. Im Gegenzug lässt die Bank aber auch mit sich reden, können Kreditnehmer den endfälligen Gesamtbetrag nicht aufbringen: Entweder wird das Policendarlehen verlängert oder man einigt sich auf die Auflösung der Police, um die Schulden aus der Welt zu schaffen.

In Bezug auf die Vertragsgestaltung und Konditionen profitieren Darlehensnehmer ebenfalls: Einerseits lassen sich auch mehrere Policen gleichzeitig mit einem Darlehen beleihen, andererseits werden die Zinsen für die gesamte Laufzeit festgeschrieben. Da Kreditsummen zwischen 2.500 und 250.000 Euro möglich sind, empfiehlt sich diese Darlehensform für verschiedene Zwecke - zumal die Zinssätze regelmäßig im Vergleich mit den klassischen Ratenkrediten besser abschneiden.

Die Abläufe: Versicherungspolicen müssen im Original vorgelegt werden

  • Interessierte sollten also im ersten Schritt die aktuellen Rückkaufswerte ihrer Lebens- oder Rentenversicherungen prüfen, um den maximal möglichen Kreditbetrag zu ermitteln.
  • Der Online-Rechner der jeweiligen Bank gibt dann auf der Grundlage der aktuellen Konditionen Auskunft zur Höhe der monatlichen Raten in Abhängigkeit von der gewählten Laufzeit.
  • Die Übersendung des ausgefüllten Online-Formulars an die Bank ermöglicht die Vorabprüfung innerhalb kürzester Zeit.
  • Fällt die Entscheidung positiv aus, sind die Unterlagen bei der Bank einzureichen - inklusive der Original-Police.
  • Alle anderen Formalitäten können bei Bedarf direkt online erledigt werden.
  • Sobald der Vertrag analog oder digital unterschrieben bei der Bank vorliegt, kommt das Policendarlehen zur Auszahlung

Da die Lebens- oder Rentenversicherung nur abgetreten ist, übergibt die Bank nach Rückzahlung des Darlehens die Original-Police wieder an den Versicherungsnehmer, der die Ablaufleistung dann wie geplant ausgezahlt bekommt.