EU–Schweiz im Finanzdialog Regulierung, Kooperation und grenzüberschreitende Praxis

Die Beziehung zwischen der Europäischen Union und der Schweiz ist geprägt von enger wirtschaftlicher Verflechtung und gleichzeitig einem institutionell eigenständigen Rechtsrahmen.

Auch ohne EU-Mitgliedschaft ist die Schweiz durch ihre geografische Lage und wirtschaftliche Bedeutung ein zentraler Finanzpartner der EU. Insbesondere im Finanzsektor wirken EU-Regulierungen und bilaterale Abkommen direkt oder indirekt auf grenzüberschreitende Zahlungen, steuerliche Transparenz, Markt- und Aufsichtsfragen ein. Diese Dynamik prägt die operative Praxis von Banken, Zahlungsdienstleistern, Unternehmen und Anlegern, die über beide Rechtsräume tätig sind.

Gemeinsame Standards, unterschiedliche Rechtsräume

Im digitalen Alltag liegen die Schweiz, Deutschland und die Europäische Union näher beieinander, als es ihre unterschiedlichen Rechtsräume zunächst vermuten lassen. Während einige Sektoren innerhalb der EU weiterhin national reguliert sind - etwa Teile des Gesundheitswesens, des Bildungsbereichs und auch das iGaming, wo deutsche GGL lizenzierte Plattformen, Echtgeld Casinos Schweiz und liberalere Glücksspielanbieter etwa mit malteser Lizenzen jeweils unterschiedliche Auflagen erfüllen müssen- existieren zugleich zahlreiche EU-weite Rahmenwerke, die Mindeststandards für digitale Dienste, Zahlungsverkehr oder Verbraucherschutz festlegen. 

Diese Unterschiede bestehen fort, obwohl technische Plattformen, Zahlungsdienste und Nutzeroberflächen für Verbraucher oft ähnlich erscheinen. Die EU-Mitgliedstaaten nähern sich jedoch in vielen regulatorischen Belangen zunehmend an, insbesondere im Zahlungsverkehr, bei digitalen Identitäten, im Verbraucherschutz und in der Finanzmarktaufsicht. Dennoch bleibt die Schweiz kein Außenseiter dieses Systems. Sie ist über bilaterale Abkommen, internationale Standards und Marktpraxis eng eingebunden und übernimmt vielfach technische und regulatorische Referenzmodelle, ohne formell Teil der EU-Rechtsordnung zu sein.

Die Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU umfassen ein umfangreiches Netz bilateral vereinbarter Regelwerke. Über 120 Abkommen wurden in den letzten Jahrzehnten unterzeichnet, die Handel, Personenverkehr, Forschung, Verkehr und weitere Sektoren regeln. Die Finanzbeziehungen sind Teil dieses übergeordneten bilateralen Rahmens, der fortlaufend stabilisiert und weiterentwickelt wird. Ziel ist eine verlässliche, wettbewerbsfähige Kooperation trotz unterschiedlicher Rechtsräume.

Ein jüngeres Paket zur Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen soll sicherstellen, dass bestehende Vereinbarungen auch künftig funktionieren und die institutionelle Zusammenarbeit auf neue Grundlagen gestellt wird. Dazu gehört auch ein Dialog über Finanzmarkt-Regulierungen und deren gegenseitige Anerkennung.

Zahlungsverkehrs-Regulierungen und ihre internationale Tragweite

Im EU-Recht sind 2025 mehrere bedeutende Zahlungsverkehrs-Reformen in Kraft getreten oder in Sicht. Dazu zählt die Instant Payments Regulation, die seit Januar 2025 verpflichtend ist und die 24/7-sofortige Abwicklung von Euro-Zahlungen vorschreibt. Ergänzend trat 2025 das Payment Services Regulation PSR / PSD3-Paket in vorläufiger politischer Einigung, das neue Vorgaben zur Betrugsbekämpfung und zur Identifikation von Zahlungsempfängern enthält. Diese Reglungen sind zwar EU-intern normativ gültig, entfalten durch operative Verflechtungen ihre Wirkung auch für Unternehmen und Finanzdienstleister in der Schweiz, die im Euro-Zahlungsverkehr mit EU-Partnern stehen.

Parallel modernisieren Schweizer Institute ihre Zahlungsverkehrssysteme, etwa durch die Harmonisierung und ISO-20022-Umstellung, um im internationalen Umfeld Anschlussfähigkeit zu behalten.

Steuertransparenz: Automatic Exchange of Information

Ein wichtiger Bereich der EU-Schweiz-Kooperation ist die Bekämpfung von Steuerhinterziehung und die Förderung von Transparenz. Am 20. Oktober 2025 unterzeichneten die EU und die Schweiz ein Änderungsprotokoll zum Abkommen über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten, das den internationalen OECD-Standard umsetzt und erweitert. Gleichzeitig wurden neue Bestimmungen zur gegenseitigen Amtshilfe bei der Einziehung von Mehrwertsteuerforderungen vereinbart. Diese Regelungen sollen ab 1. Januar 2026 gelten und die Zusammenarbeit zwischen den Steuerbehörden weiter vertiefen.

Aufsicht, Kapitalmarkt-Beziehungen und regulatorische Kooperation

Im digitalen Alltag liegen die Schweiz, Deutschland und die Europäische Union näher beieinander, als es ihre unterschiedlichen Rechtsräume zunächst vermuten lassen."

Die Schweiz hat 2025 ihre nationalen Finanzmarkt-Regelwerke weiterentwickelt, um die Zusammenarbeit mit ausländischen Aufsichtsbehörden zu stärken, insbesondere im Rahmen des Swiss Financial Market Supervision Act. Die Revisionen erweitern die Befugnisse der FINMA, etwa durch klare Grundlagen für administrative Unterstützung ausländischer Behörden und die direkte Übermittlung nicht-öffentlicher Informationen im Rahmen von Prüfungen. Dies verbessert die Grundlage für grenzüberschreitende Aufsicht und erkennt die zunehmende Integration der Finanzmärkte an.

Solche Anpassungen erleichtern die praktische Kooperation, ohne formell an die EU-Aufsichtssysteme gebunden zu sein. Im Kapitalmarktbereich haben sich 2025 die Rahmenbedingungen insofern verbessert, als einige Sondermaßnahmen der EU im Bereich der Börseninfrastruktur beendet wurden. Dadurch reduzieren sich bestimmte technische Hürden beim Handel mit Schweizer Wertpapieren innerhalb der EU. Diese Entwicklungen stehen im Kontext des bilateralen Dialogs über Marktzugang und regulatorische Kompatibilität, auch wenn ein umfassender Binnenmarktzugang für Schweizer Finanzdienstleister weiterhin nicht besteht.

Konvergenz durch Praxis

Die Finanz- und Regulierungslandschaft zwischen der EU und der Schweiz zeichnet sich aktuell nicht durch ein einheitliches Recht aus, sondern durch operative Annäherung und Kooperation. EU-Regelungen wirken über technologische Standards, Informationsaustausch und Marktprozesse hinaus, während die Schweiz ihre Rahmenbedingungen weiterentwickelt, um Anschlussfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit zu sichern. Für grenzüberschreitende Transaktionen, Steuerfragen und Aufsichtskooperation bedeutet dies eine wachsende formale Klarheit und verbesserte Zusammenarbeit, auch wenn rechtliche Unterschiede bestehen bleiben.

 

Quellen:

finance.ec.europa.eu/consumer-finance-and-payments/payment-services/payment-services_en

www.taylorwessing.com/de/insights-and-events/insights/2025/11/eu-lawmakers-strike-a-deal-on-payments-reforms

www.swissbanking.ch/de/themen/marktzugang/beziehungen-schweiz-eu

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