Schäden nach der Reinigung – Richtiges Reklamieren ist wichtig

Kleidungsstücke, die mit Flecken beschmiert, eingelaufen oder auf andere Weise ruiniert aus der Reinigung zurückkommen, sind nicht nur ein Ärgernis, sondern bieten Grund zur Reklamation.

 

Wer das Kostüm, den Kaschmirpulli oder gar den Perserteppich in einem ruinösen Zustand aus der Reinigung zurückerhält, braucht das nicht zu akzeptieren. Der Mangel sollte so schnell wie möglich reklamiert werden, wobei die Reinigungsfirmen ihren Kunden dazu in der Regel zwei Wochen Zeit lassen. Und hoffentlich gibt es eine Haftpflicht.

Ist das Kleidungsstück neu, also grade erst gekauft, bekommen Verbraucher den Kaufpreis zurückerstattet. Falls das Kleidungsstück schon länger getragen wurde, ersetzen die Reinigungsfirmen den Zeitwert der Textilie. Dessen Höhe ist von Alter und Abnutzung des Kleidungsstücks abhängig. Kunden können ihn selbst errechnen: Die Zeitwerttabelle des Deutschen Textilreinigungsverbandes (DTV) ist dabei hilfreich.

Beispielsweise hat ein Mantel aus reiner Schurwolle eine Lebensdauer von etwa fünf Jahren, während ein Mantel aus Mikrofaser hingegen nur drei Jahre  lang einen Zeitwert besitzt. Es gilt, dass der Zeitwert desto länger erhalten bleibt, je hochwertiger das Material des Kleidungsstücks ist. So hat eine Vielzahl von Synthetikkleidungsstücken nur einen zweijährigen Zeitwert.

So finden Sie die Zeitwerttabelle: Suchen Sie die Internetpräsenz des DTV auf und wählen anschließend den Punkt ‚Reklamation‘ aus. Die sich öffnende Seite stellt einen Link zur Zeitwerttabelle bereit.

Wissenswertes zur Reklamation

Es ist hilfreich, wenn Kunden den Kaufbeleg ihres Kleidungsstücks noch vorlegen können. Wenn das aber nicht mehr der Fall ist, wird der Kaufwert geschätzt. Darüber hinaus ist es sinnvoll, die Geschäftsbedingungen der chemischen Reinigung zu kennen, weil viele die Haftung für ein ruiniertes Kleidungsstück lediglich auf das 15-fache des Reinigungspreises beschränken.

In einem solchen Fall erhält man für seinen Designermantel, den man getrost entsorgen kann, nur noch den Viertel des Kaufpreises. War das Teil erst ein paar Monate alt, ist das besonders ärgerlich. Wurde das Kleidungsstück jedoch durch einen groben Reinigungsfehler ruiniert oder ging es in der Reinigung verloren, gilt das jedoch nicht.

Hier bleibt zu beachten, dass Verbraucher jedoch selbst haften, wenn sie zuvor das auf die korrekte Reinigungsform hinweisende Etikett entfernt haben und darin der Grund für den groben Reinigungsfehler zu sehen ist. Deshalb sollte nach dem Kauf das Etikett nie entfernt werden.

Stellt sich heraus, dass die Reinigungsfirma eindeutig die Schuld trägt, ist sie verpflichtet, den Zeitwert zu ersetzen. Weigert sie sich, ist es sinnvoll, wenn man sich an die Schiedsstelle der Textilreiniger wendet. Die Internetseite des DTV bietet auch weiterführende Informationen zu diesem Thema.

Wer sichergehen will, sollte für besonders teure Kleidung eine Textil-Versicherung abschließen, die für wenige Euro von chemischen Reinigungen angeboten wird. Diesbezüglich wird Ihre Reinigung gerne Auskunft erteilen.