Wann fallen Steuern an? Schenkungen, Lottogewinne und Co.

Steuern sind eine komplizierte Sache. Die Grundregeln sind schnell verstanden, aber es gibt ausreichend Sonderfälle, bei denen die Sachlage schnell schwierig wird

Wenn Wohnsitz, Höhe des Betrags und Steuerklasse relevant werden, wird es für viele bereits undurchsichtig. In diesem Artikel erklären wir, ob und wie viele Steuern bei Schenkungen, vererbten Gütern und Lotto- sowie Glücksspielgewinnen anfallen. Ein Feld mit vielen Fallstriken öffnet sich dem Verbraucher ganz unmittelbar.

Steuern bei Schenkungen

Schenkungen sind tatsächlich eine gute Möglichkeit, um Steuern zu sparen und sein Vermögen zu vermehren. Es gibt aber ein paar gesetzliche Regelungen für Schenkungen. Sogenannte übliche Gelegenheitsgeschenke sind steuerfrei. Sie werden auch nicht auf Erbschaften angerechnet. Darunter zählen Geschenke zu Anlässen wie beispielsweise Geburtstagen, Hochzeiten, Kommunion, Weihnachten oder eine bestandene Prüfung. Es gelten dabei recht hohe steuerliche Freibeträge: Ehegatten und eingetragene Lebenspartner können bis 500.000 Euro steuerfrei Schenkungen vornehmen. Jedes Kind kann von seinen Eltern oder Stiefeltern bis zu 400.000 Euro bekommen, Enkel von ihren Großeltern bis 200.000 Euro, ohne dass Steuern anfallen.

Für andere Bekannte oder Verwandte liegt die maximale Grenze, ab welcher Steuern fällig werden, bei 20.000 Euro. Dies gilt allerdings nicht jährlich, sondern für 10 Jahre. Demnach müssen Schenkungen aufaddiert werden und die Betroffenen müssen etwas mitrechnen, um festzustellen, ob sie die Höhe des Freibetrags überschreiten. Wenn die Beträge über diese Grenze kommen, besteht eine Anzeigepflicht beim zuständigen Finanzamt. Die Frist für das Anzeigen einer höheren Schenkung beträgt drei Monate.

Steuern bei Erbschaft

Bei Erbschaften sieht das Ganze teilweise etwas anders aus. Auch hier gibt es einen Freibetrag, welcher von dem Verwandtschaftsverhältnis und der Steuerklasse abhängig ist und weitestgehend mit den Freibeträgen bei Schenkungen übereinstimmt. Alle vererbten Geldbeträge, welche die Höchstgrenze des Freibetrags überschreiten, unterliegen der Erbschaftssteuer. Erbschaften sind dann steuerpflichtig, wenn eine der betroffenen Personen (die vererbende oder die erhaltende Person) ihren dauerhaften Wohnsitz in Deutschland hat. Der Steuersatz bei einer Erbschaftssteuer ist ebenfalls von der Höhe des Betrags und der Steuerklasse abhängig. Ein Beispiel: Wenn die betroffenen Personen in Steuerklasse 1 sind und die Höhe der Erbschaft bis 75.000 Euro liegt, fallen 7 Prozent Steuern an. In Steuerklasse 2 wären dies hingegen 15 Prozent und in Klasse 3 30 Prozent.

Die Erbschaft muss beim zuständigen Finanzamt angezeigt werden - auch hier beträgt die Frist drei Monate. Wenn Personen als Teil einer Erbengemeinschaft Geldbeträge erhalten, entscheidet das Finanzamt, wer zu einer Steuererklärung verpflichtet wird. Im Fall einer Erbengemeinschaft besteht jedoch auch die Chance, die Erbschaftssteuer direkt aus dem Nachlass zu begleichen. Bei Fragen zu dieser komplizierten Rechtslage bietet es sich an, sich direkt an das zuständige Finanzamt zu wenden und derartige Dinge zu klären, damit alle Formalitäten richtig behandelt werden und der gesetzliche Ramen eingehalten wird.

Steuern bei unerwarteten Einnahmen

Etwas anders sieht es bei Lotto- und anderen Glücksspielgewinnen aus. Lottogewinne sind grundsätzlich steuerfrei, denn die gewonnenen Beträge fallen nicht unter das Einkommenssteuergesetz. Tatsächlich unterliegen Lottospieler aber trotzdem dem Finanzamt, denn es werden Steuern auf die Gewinnlose erhoben. 16 2/3 Prozent der Kosten eines Loses gehen an das Finanzamt, für den Lottogewinn selbst fallen aber keine Steuern an. Nichtsdestotrotz gibt es einige Dinge zu beachten. Die Zinsen auf Lotteriegewinne sind nämlich steuerpflichtig. Wenn die erhaltene Geldsumme angelegt wird und Zinsen erwirtschaftet, schaltet sich deshalb trotzdem das Finanzamt ein.

Da dies dann unter den Bereich der Kapitalerträge fällt, wird eine Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent erhoben. Eine Ausnahme gibt es jedoch: Wenn weniger als 801 Euro an Zinsen pro Jahr für den Gewinn anfallen, bleiben auch diese steuerfrei. Bei Eheleuten liegt der Betrag sogar doppelt so hoch. Bei ausländischen Lottogewinnen sieht die Sachlage unter Umständen anders aus, denn in diesem Fall bestimmt der Staat, in welchem die Lotterie ansässig ist, über die Steuern. In den USA, der Schweiz und Spanien beispielsweise gibt es Steuern auf Lotteriegewinne. Ähnliche Regelungen gelten bei Casino-Gewinnen. Da auch diese dem Zufall unterliegen und deshalb nicht unter das Einkommenssteuergesetz gefasst werden, fallen auch bei in Deutschland und der EU erspielten Geldbeträgen prinzipiell keine Steuern an.

Steuern sind eine komplizierte Sache."

Bezüglich der Zinsen sieht die Rechtslage genauso aus wie bei Lottogewinnen. Der Lottogewinn kann allerdings beschlagnahmt werden, wenn deutsche Spieler in nicht-lizensierten Casinos gespielt haben. In Deutschland ist nur das Spielen bei lizensierten Anbietern legal. Verschiedene Vergleichsportale geben einen Überblick über Lizenzen und Casino-Bonus für das optimale Casino-Erlebnis. Mit mehr als 10000 kostenlosen Online Slots und mehr als 1200 bewerteten Online Casinos ist vegasslotsonline.com einer der Marktführer wenn es um das Vergleichen geht.