Das Inflationsausgleichsgesetz So soll es die Verbraucher vor zusätzlichen Belastungen schützen
Die grassierende Inflation stellt eine ernsthafte Bedrohung für die deutsche Wirtschaft und die Konsumenten dar. Die Preise für Güter und Dienstleistungen steigen, wodurch die Menschen weniger für ihr Geld kaufen können. Der Wert ihres Geldes nimmt ab.
Um dem entgegenzuwirken und die Auswirkungen der Inflation auf die Bevölkerung zu mildern, wurde letztes Jahr das Inflationsausgleichsgesetz eingeführt. Mit ihm soll vor allem die Steuerlast von etwa 48 Millionen Deutschen an die Inflation angepasst werden.
Fast 20 Prozent mehr für Lebensmittel
Die steigende Inflationsrate gilt als Folge der Coronakrise und des Ukrainekriegs, die eine komplexe Energiekrise sowie viele Lieferengpässe verursacht haben. Dadurch sind viele Produkte des täglichen Bedarfs teurer geworden.
Laut einem Beitrag auf der Instagram-Seite des Finanzdienstleisters Swiss Life Select lag die Inflationsrate im Jahr 2022 bei durchschnittlich 6,9 Prozent, im letzten Oktober überschritt der Wert sogar die Zehn-Prozent-Hürde. Zum Vergleich: Die Europäische Zentralbank (EZB) strebt als Idealwert eine Teuerungsrate von zwei Prozent an.
Diese Entwicklung hatte laut den Zahlen auf der Seite von Swiss Life Select in manchen Bereichen noch höhere, teils drastische Preissteigerungen zur Folge: So stiegen im Oktober 2022 im Vergleich zum Vorjahresmonat die Preise für Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke um 19,2 Prozent an, die für den Verkehr um 12 Prozent. Bei Freizeit, Unterhaltung und Kultur entsprachen die Preissteigerungen mit 6,4 Prozent in etwa dem Jahresdurchschnitt, bei Bekleidung und Schuhe waren es laut Swiss Life Select "nur" 5,5 Prozent.
Zurzeit ist bei der Inflationsrate ein leichter Abfall zu verzeichnen: Im Mai stiegen die Preise im Vergleich zum Vorjahr um 6,1 Prozent, im April 2023 lag dieser Wert noch bei 7,2 Prozent. Experten rechnen dennoch damit, dass die Teuerungsrate weiterhin auf einem hohen Niveau bleiben wird.
Neuregulierung der kalten Progression
Um die Folgen der hohen Inflation für die Bevölkerung zu mildern, hat die Bundesregierung im November letzten Jahres das Inflationsausgleichsgesetz verabschiedet. Es ist Teil des dritten Entlastungspakets zur Bekämpfung des massiven Preisanstiegs als Folge des Ukrainekonflikts.
Im Zentrum steht dabei die Regulierung der sogenannten kalten Progression bei der Steuer. Bei ihr handelt es sich um eine indirekte Steuererhöhung. Sie tritt dann ein, wenn eine Gehaltserhöhung zwar die durch die Inflation erhöhten Preise kompensiert, aber gleichzeitig zu einer höheren Besteuerung führt. Als Folge können sich die betroffenen Verbraucherinnen und Verbraucher trotz eines Gehaltsplus gerade einmal genau so viel - oder so weniger - leisten als vorher.
Um die Folgen der hohen Inflation für die Bevölkerung zu mildern, hat die Bundesregierung im November letzten Jahres das Inflationsausgleichsgesetz verabschiedet."
Um diesem Problem zu begegnen, wurden seit Jahresbeginn mit dem Inflationsausgleichsgesetz die Eckwerte im Einkommensteuertarif erhöht. Die höheren Steuersätze kommen nun erst bei höheren zu versteuernden Einkommen zum Tragen.
So galt bisher ein Spitzensteuersatz von 58.597 Euro. Ab diesem Jahr wird er erst ab einem Jahreseinkommen von 62.810 Euro fällig, ab 2024 erhöht sich dieser Wert nochmals auf 66.761 Euro. Der steuerfreie Grundfreibetrag wird ebenfalls angehoben - von 10.347 auf 10.908 Euro ab diesem Jahr. Im kommenden Jahr erfolgt nochmals eine weitere Anhebung auf 11.604 Euro.
Von den Maßnahmen des Inflationsausgleichsgesetzes sollen insgesamt etwa 48 Millionen steuerpflichtige Verbraucher profitieren. Allein im laufenden Jahr soll ihre steuerliche Belastung um rund 16 Milliarden Euro sinken.