Ein Systemvergleich So unterschiedlich sind private und gesetzliche Krankenversicherung

Deutschland hat in diesem Bereich etwas Einzigartiges. Denn nirgendwo auf der Welt existieren zwei unterschiedliche Systeme zur gesundheitlichen Absicherung nebeneinander. Gerade die private Krankenversicherung, kurz PKV, hat einen besonderen Ruf. Denn mit ihr werden Wartezeiten verkürzt, wären Termine beim Facharzt kaum ein Problem und Behandlungen würden nur von ausgewiesenen Spezialisten durchgeführt.

Zu einem Teil stimmen diese Aussagen durchaus – jedoch hat das seinen Preis. Denn die Leistungen einer PKV beruhen auf teuren Tarifen. Wer spart, liegt nicht selten unter dem, was die gesetzliche Krankenkasse, GKV, leisten würde.

Ebenfalls ist die gesetzliche Krankenversicherung ein Solidarsystem. Alle Versicherten verfügen über denselben Schutz und werden gleich behandelt. Um weiter Leistungen abzudecken, müssen Zusatzversicherungen abgeschlossen werden. In der PKV kommen zudem Beitragserhöhungen dazu, die sich nachhaltig auf die Versicherungsprämie auswirken. Informationen zum Thema Beitragserhöhung in der privaten Krankenversicherung beim Arbeitskreis Krankenversicherung.

Dabei fällt ein Vergleich der beiden Systeme wahrlich nicht einfach. Denn in der GKV verfügen alle Kassen in 95 Prozent über die gleichen Leistungen. In der privaten Krankenversicherung hingegen gibt es eine Vielzahl von Optionen. Diese beginnen bei den Einstiegstarifen und erweitern sich bis zum Premiumtarif. Ein paar Unterschiede gibt es dennoch.

Private Krankenversicherungsträger können Kunden ablehnen 

In der PKV dürfen sich nur Selbstständige, Beamte und Studenten versichern. Angestellte, deren Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, dürfen ebenfalls eine private Versicherung wählen. Jedoch sollte der Schritt gut überlegt sein. Denn eine Rückkehr in das Solidarsystem, wie es die gesetzliche Krankenkasse gewährt, ist nicht einfach und an enge Vorgaben geknüpft. Wer nicht wechseln möchte, kann in der GKV freiwillig versichert werden.

Zudem dürfen private Krankenversicherungsträger Antragsteller ablehnen. Dies kann geschehen, wenn bestimmte Vorerkrankungen bestehen. Jedoch gibt es hier ebenfalls eine Versicherungspflicht. Diese gilt, wenn der Kunde schon einmal privat versichert war oder in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht versicherungspflichtig ist. Diesen muss ein Basis- oder Standardtarif angeboten werden. Natürlich mit einem sehr eingeschränkten Leistungsspektrum. 

Gesetzliche Krankenversicherung – eine für alle

Wie bereits erwähnt, arbeite die GKV nach dem Solidarprinzip. Alle Versicherten zahlen einen prozentualen Anteil ihres Einkommens in die Krankenversicherung ein. Bis zur Beitragsbemessungsgrenze gilt dies für jeden. Dabei kommen der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber jeweils zur Hälfte für den Beitrag auf. Den Zusatzbeitrag der jeweiligen Kasse trägt der Versicherte hingegen eigenständig. Geringverdiener zahlen entsprechend weniger Beitrag. Ehepartner und Kinder sind zudem beitragsfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert.

Besonders an der GKV ist jedoch, dass es egal ist, wie alt oder jung, arm oder reich und gesund oder krank ein Mensch ist – die Leistungen sind davon nicht beeinflusst. Gleiches gilt für die Aufnahme. Hier darf niemand, wenn ein Anspruch besteht, abgelehnt werden – auch nicht bei schlechtem Gesundheitszustand.

Besonders an der GKV ist, dass es egal ist, wie alt oder jung, arm oder reich und gesund oder krank ein Mensch ist – die Leistungen sind davon nicht beeinflusst. 

Kritische Unterschiede in PKV und GKV

In der privaten Krankenversicherung steigen die Beiträge gerade im Alter deutlich an. Hinzu kommt, dass ein guter Tarif mit Ehepartner und Kind leicht 500 oder 600 Euro kosten kann.

Ebenso sind oftmals Selbstbehalte vereinbart. Jedoch sind die Leistungen garantiert, aber stark vom jeweiligen Tarif abhängig.

In der gesetzlichen Krankenversicherung hingegen rechnet die Kasse direkt mit dem Arzt ab. Die Behandlung erfolgt durch Kassenärzte oder die diensthabenden Ärzte. Der Leistungskatalog ist dabei für alle gleich.

Zusätzlicher Versicherungsschutz kann über Zusatztarife gewährleistet werden.