Zugang zu Finanzmitteln Startup-Förderung 2020

Die Wirtschaft muss im Bereich kleiner und mittelständischer Unternehmen (KMU) gefördert werden. Das heißt, dass Gelder fließen müssen. Doch wo kommen sie her und wer hat Anspruch darauf? Staatliche Förderung auf Bundesebene gibt es nicht zu knapp.

Außerdem bietet die föderale Struktur der Bundesrepublik eine breit gefächerte Palette an Fördermöglichkeiten, denn auf Länderebene werden zahlreiche Programme entwickelt. Auch bei der Europäischen Union gibt es für kleine und große Unternehmen Geld zu holen. EU-Fördermittel für Gründer können alles Mögliche finanzieren: von Markt- und Machbarkeitsstudien über die Markteinführung funktionierender Prototypen bis hin zur Internationalisierung.

Innovation und Wachstum

Um zu prüfen, ob das eigene Gründungsvorhaben förderungswürdig ist, lohnt es sich für Existenzgründer sich ausreichend mit den Finanzierungschancen durch öffentliche Fördermittel zu beschäftigen. Wer für persönliche Zwecke an mehr Geld kommen möchte, dem stehen meist weit weniger Türen offen. Es bleibt, bei nachgewiesener Solvenz, die Chance auf einen Bankkredit. Eventuell besteht die Möglichkeit einer privaten Bürgschaft.

Es stehen auch riskantere, aber deswegen doch nicht weniger interessante Optionen, wie zum Beispiel der Devisenhandel zur Verfügung. Verspielte Naturen fordern ihr Glück auch manchmal bei Gewinnspielen oder Sportwetten heraus. Vor allem letzteres setzt neben Fortunas Gunst auch das notwendige Know-How voraus und kann für Kenner zu einem lukrativen Unterfangen werden. Längst hat das Glücksspiel seinen Ruf aufpoliert und ist eine beliebte und verbreitete Beschäftigung. Moderne und sichere Zahlungsmethoden in neuen Online Casinos machen die Transaktionen einfach und sicher.

Da die Branche boomt, hat man mit einem guten Konzept auch in diesem Sektor gute Aussichten auf Erfolg. Der Geschäftszweig der Buchhalter und Online Glücksspiel-Betreiber bietet findigen Unternehmensgründern interessante Möglichkeiten. In welchem Bereich auch immer man sein Startup auf die Beine stellen will, das Konzept muss stimmen. Dann findet man auch Hilfen: ob öffentlichen Mittel oder private Investitionen.

Auch Beratungen sind ein mögliches Fördermittel und in der Vorgründungsphase in Form von Informationen zu Businessplan- und Finanzplan-Erstellung hilfreich. Auf Bundesebene gehört die "Förderung unternehmerischen Know-hows" des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu den wichtigsten Angeboten. Beratungszuschüsse zwischen 50 und 80 Prozent der Beratungskosten werden (je nach Region) gewährt. Bei maximalen Kosten von 4.000 Euro, muss der Gründer selbst so nur noch 2.000 und 800 Euro für eine umfassende Vorgründungsberatung tragen.

Verschiedene Darlehen sind eine klassische Option um an Kapital zu kommen. Der Bund vergibt spezielle Darlehen für Existenzgründer. Bei Förderdarlehen handelt es sich um zinsvergünstigte Kredite, die nach Ablauf der festgesetzten Laufzeit  zurückgezahlt werden müssen. ERP-Förderkredite, aus dem vom Bund verwalteten ERP-Sondervermögen (European Recovery Program) existieren schon seit 1948 und sollen den Aufbau der deutschen Wirtschaft fördern. Heute verwaltet die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) das ERP-Vermögen.

ERP-Förderkredite, aus dem vom Bund verwalteten ERP-Sondervermögen (European Recovery Program) existieren schon seit 1948 und sollen den Aufbau der deutschen Wirtschaft fördern."

Auf Bundesebene ist sie die wichtigste Anlaufstelle für die Vergabe von Förderdarlehen. Obwohl es sich um Darlehen handelt, wird durch die gebotene Zinsvergünstigung dennoch indirekt durch die ersparten Zinsen eine Zuwendung für den Gründer gewährt. KFW-Förderprogramme sind unter anderem der ERP-Gründerkredit, mit einem Startgeld bis 100.000 Euro, das ERP-Kapital für Gründung, bis 500.000 Euro und der ERP-Gründerkredit Universell, sogar bis 25 Mio. Euro. Auch für Klein- und Kleinstunternehmen stehen Mikrokredite zur Verfügung (mit 1.000 und 20.000 Euro).

Wichtige Förderprogramme im Überblick:

• Horizon 2020

Horizon soll zur Umsetzung der Europa-2020-Strategie beitragen. Die Stärkung der wettbewerbsfähigen Wirtschaft in Europa mithilfe von Innovationen bei Produkten, Dienstleistungen und Prozessen, steht im Vordergrund. Von 2014 bis 2020 wurde ein Budget in Höhe von insgesamt 80 Mrd. Euro festgesetzt. Fast 3 Mrd. Euro hiervon werden zur Förderung von Start-ups und KMU eingesetzt. Speziell werden dabei Unternehmen mit innovativen Produkten, Dienstleistungen oder Prozessen im IKT-Bereich unterstützt.

Die Unterstützung verläuft in drei Phasen: von Machbarkeitsstudien über Forschung und Demonstration bis hin zur Markteinführung. Einzelunternehmen können dann gefördert werden, wenn ein europäischer Mehrwert gewährleistet ist.

  • Die Phase I widmet sich der Machbarkeits- und Durchführungsstudie. Sie wird mit einem Pauschalbetrag in Höhe von 50.000 Euro durch Horizon 2020 gefördert.
  • Die Phase II bezieht sich auf Entwicklung und Demonstration des Projekts. Die Zuschüsse zwischen 500.000 Euro und 2,5 Mio. Euro laufen über einen Zeitraum von 12 bis 24 Monaten.
  • Die Phase III unterstützt die Markteinführung. Hier wird ein erleichterter Zugang zu Finanzierungsmitteln wie Krediten oder Beteiligungskapital geboten.
  • IGP Nichttechnische Innovationen.

Durch das  IGP Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen des Bundeswirtschaftsministeriums sollen ganz explizit nicht technische Innovationen gefördert werden. Der erste Förderaufruf startete am 18. Dezember 2019 und endet am 28. Februar 2020. Es werden in einem Zeitraum von 4 Jahren 25 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.

Das Programm startet zum 01. Oktober 2019 und läuft bis zum 30. September 2023. Aufrufe zu unterschiedlichen Themengebieten sind dabei geplant:

  • 18.12.2019 bis 28. Februar 2020: digitale und datengetriebene Geschäftsmodelle sowie Pionierlösungen
  • 2020: kultur- und kreativwirtschaftliche Innovationen
  • 2020: Innovationen mit einem hohen " social impact", etwa im Bereich von Bildung und Informationszugang

Gefördert werden Startups, KMU und Selbstständige mit einem Fördersatz von bis zu 70 % auf die zuwendungsfähigen Kosten. Neuartige Servicekonzepte oder Geschäftsmodelle fallen in den Bereich dieser speziellen Förderung. Die Innovation muss nach Abschluss der IGP-Förderung durch andere Finanzierungsquellen tragbar sein.

Außer der Projektform C für Netzwerke umfasst das Programm zwei weitere Formen:

  • Projektform A: Experimentelle Einzel- oder Kooperationsprojekte in der innovativen Frühphase mit dem Charakter von Machbarkeitstests. Laufzeit: max. 12 Monate.
  • Projektform B: Komplexe Einzel- und Kooperationsprojekte zur Ausreifung von Innovationen samt umfangreichen Markttests und Pilotierung am Markt. Laufzeit: max. 24 Monate.

Unter den entsprechenden Bedingungen können auch Unternehmen kurz vor der Gründung antragsberechtigt sein. Bei Projektform B sind zusätzlich deutsche Hochschulen und Forschungseinrichtungen antragsberechtigt. Die Förderung hat bei Projektform A eine Höhe von maximal 70 % auf die zuwendungsfähigen Kosten und bei Projektform B max. 55 %..

●     EXIST-Gründerstipendium

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie unterstützt zusammen mit dem Europäischen Sozialfonds (ESF) innovative Existenzgründungen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen.

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses dessen Höhe bis zu 100 % der zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben deckt. Gefördert werden außerdem Personalausgaben in Form von personengebundenen Stipendien für maximal drei Personen in Höhe von:

  • 1.000 EUR monatlich für Studierende
  • 2.000 EUR monatlich für Technische Mitarbeiter
  • 2.500 EUR monatlich für Absolventen mit Hochschulabschluss
  • 3.000 EUR monatlich für promovierte Gründer

Sachausgaben können in Höhe von bis zu 10.000 EUR für Einzelgründungen bzw. 30.000 EUR für Teamgründungen anerkannt werden.

Für  Coaching und Beratung können bis zu 5.000 EUR gewährt werden. Zusätzlich können bis zu 10.000 EUR pauschal für dokumentierte Beratungsleistungen durch das Gründungsnetzwerk gewährt werden.

Der Förderzeitraum beträgt jeweils bis zu einem Jahr.

Fazit

Öffentliche Fördermittel können einen wertvollen Beitrag zur Finanzierung eines Startups leisten. Die Antragstellung kann aufwendig sein, doch die Erfolgschancen sind für sorgfältig durchdachte Projekte durchaus gut. Die hohe Spezialisierung der verschiedenen Fördermittelgeber deckt viele Nischen ab. Ob die Unterstützung eines Green Startups durch die

Deutsche Bundesstiftung Umwelt DBU (das Sonderprogramm läuft bis Ende des Jahres 2022)  oder Branchen offene Hilfe für ein Unternehmen durch das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM): Die Möglichkeiten sind vielfältig und lohnend.