Stiftungen für Immobilien- und Aktieninvestoren: Vermögen langfristig strukturieren
DAX auf Rekordniveau, Immobilienpreise im Aufwärtstrend, ETF-Vermögen auf Allzeithoch – und dennoch verschenken die meisten Anleger ein Drittel ihrer Rendite an den Fiskus. Warum die Stiftung das fehlende Dach über beiden Vermögenssäulen ist.
Deutschland erlebt einen bemerkenswerten Doppelboom. Anfang Januar 2026 durchbrach der DAX erstmals die Marke von 25.000 Punkten – nach einem Kursanstieg von rund 23 Prozent im Vorjahr. Gleichzeitig prognostizieren führende Institute wie der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken für 2026 einen Anstieg der Immobilienpreise um rund drei Prozent, während der Wohnraumbedarf weiterhin nur zu etwa 58 Prozent gedeckt wird. Deutsche Privatanleger halten mittlerweile rund 500 Milliarden Euro in ETFs – ein Plus von 24 Prozent allein seit Jahresbeginn 2025. Viele dieser Anleger besitzen zusätzlich Immobilien. Was die wenigsten von ihnen wissen: Die Kombination beider Vermögenssäulen eröffnet ein strukturelles Optimierungspotenzial, das weit über die Möglichkeiten isolierter Steuergestaltung hinausgeht. „Sehr viele meiner Mandanten kommen mit einem ähnlichen Profil zu mir: mehrere Immobilien, ein gut gefülltes Wertpapierdepot, vielleicht eine Beteiligung an einem Unternehmen – und keinerlei übergreifende Struktur“, sagt Sascha Drache, renommierter Stiftungsexperte und Geschäftsführer von RS Ratgeber Stiftung Beratung e.K. „Dabei ist es gerade die Verbindung dieser Vermögenswerte unter einem gemeinsamen Dach, die den entscheidenden Unterschied macht – steuerlich, erbrechtlich und beim Schutz vor Lebenskrisen.“ Gerne erläutert er in diesem Gastbeitrag, warum die Familienstiftung für Anleger mit diversifiziertem Vermögen das Instrument ist, das die meisten noch nicht auf dem Schirm haben.
Bild: Hoffmann Productions
Der Doppelboom und seine Schattenseite
Die Zahlen sprechen für sich. Der deutsche Aktienmarkt hat in den vergangenen drei Jahren jeweils rund 20 Prozent zugelegt – eine Serie, die es in dieser Form seit Jahrzehnten nicht gegeben hat. Parallel dazu hat sich der Immobilienmarkt nach der Korrekturphase infolge der Zinswende stabilisiert und zeigt wieder moderate Preissteigerungen. Für 2026 rechnen die LBBW und andere führende Institute mit einem durchschnittlichen Plus von drei bis vier Prozent bei Wohnimmobilien. Wer vor zehn Jahren sowohl in Immobilien als auch in den Aktienmarkt investiert hat, blickt heute auf ein Vermögen, das sich in vielen Fällen verdoppelt oder verdreifacht hat.
Doch mit dem Vermögenszuwachs wächst auch die steuerliche Belastung – und zwar auf eine Weise, die vielen Anlegern erst bewusst wird, wenn der Steuerbescheid kommt oder der Erbfall eintritt. Ein Privatanleger, der Dividenden oder ETF-Erträge bezieht, zahlt darauf die Abgeltungsteuer von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer – in der Summe bis zu 28 Prozent. Verkauft er eine Immobilie innerhalb der Spekulationsfrist, wird der Gewinn mit dem persönlichen Einkommensteuersatz von bis zu 45 Prozent besteuert. Und wenn das Gesamtvermögen an die nächste Generation übergeht, greift die Erbschaftsteuer mit Sätzen von bis zu 50 Prozent – je nach Verwandtschaftsgrad und Freibeträgen.
Das eigentliche Problem liegt jedoch nicht in den einzelnen Steuersätzen, sondern in der fehlenden Gesamtstrategie. Die meisten Anleger optimieren ihre Immobilien steuerlich über den Steuerberater und ihr Aktiendepot über die Bank – ohne dass beide Welten jemals zusammengeführt werden. Dabei existiert ein Instrument, das genau diese Brücke schlägt: die Familienstiftung.
Warum getrennte Optimierung nicht reicht
Die klassische Herangehensweise vermögender Privatanleger folgt einem vertrauten Muster. Für die Immobilien wird eine GmbH oder eine vermögensverwalende GmbH & Co. KG gegründet, um die laufende Besteuerung der Mieteinnahmen zu optimieren. Für das Wertpapierdepot wird ein Freistellungsauftrag eingerichtet, vielleicht eine Holding-GmbH zwischengeschaltet, um Beteiligungsgewinne steuerlich zu privilegieren. Für die Nachfolge wird ein Testament aufgesetzt, ergänzt um Schenkungen im Zehn-Jahres-Rhythmus, die die Freibeträge ausschöpfen.
Jede dieser Maßnahmen für sich ist sinnvoll. Doch in der Summe entsteht ein Flickenteppich aus Einzellösungen, der drei gravierende Schwächen aufweist. Erstens fehlt der übergreifende Vermögensschutz: Immobilien in einer GmbH und Aktien in einem persönlichen Depot unterliegen bei einer Scheidung weiterhin dem Zugewinnausgleich, soweit der Anleger Gesellschafter oder Inhaber ist. Zweitens bleibt das Nachfolgeproblem ungelöst: Ein Testament regelt die Verteilung des Vermögens, verhindert aber weder die Erbschaftsteuer noch den Streit unter den Erben. Drittens geht die steuerliche Optimierung verloren, sobald Gewinne aus den Gesellschaften an den Anleger persönlich ausgeschüttet werden – dann greift die volle Einkommensteuer.
„Die Holding schützt die Kapitalgesellschaft, das Testament regelt den Erbfall, der Ehevertrag sichert die Scheidung ab – aber keines dieser Instrumente schützt das Vermögen als Ganzes“, erläutert Sascha Drache. „Die Stiftung ist das einzige Instrument im deutschen Recht, das Steueroptimierung, Vermögensschutz und Generationenplanung in einer Struktur vereint. Sie ist das Dach, das über allem steht.“
Die Stiftung als steuerliches Kraftwerk für Kapitalanleger
Für Anleger, die vorwiegend in Aktien, Fonds und ETFs investieren, bietet die Familienstiftung einen steuerlichen Vorteil, der in seiner Dimension überrascht. Während ein Privatanleger auf Dividenden und Zinserträge die Abgeltungsteuer von 25 Prozent zahlt, unterliegen dieselben Erträge in einer Familienstiftung lediglich der Körperschaftsteuer von 15 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag – effektiv rund 15,8 Prozent. Gewerbesteuer fällt bei einer vermögensverwaltenden Stiftung nicht an. Die Differenz von rund zehn Prozentpunkten mag auf den ersten Blick überschaubar wirken, entfaltet über die Jahre jedoch eine enorme Hebelwirkung.
Noch deutlicher wird der Unterschied bei Veräußerungsgewinnen aus Aktiengeschäften. Hier greift für die Stiftung die sogenannte 95-Prozent-Freistellung nach § 8b Körperschaftsteuergesetz: Lediglich fünf Prozent des Gewinns unterliegen der Körperschaftsteuer. Ein Privatanleger, der Aktien mit einem Gewinn von 100.000 Euro verkauft, zahlt darauf rund 26.000 Euro Abgeltungsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag. Eine Familienstiftung zahlt auf denselben Gewinn lediglich rund 790 Euro. Die Differenz – über 25.000 Euro bei einer einzigen Transaktion – steht der Stiftung für Reinvestitionen zur Verfügung und erwirtschaftet ihrerseits Erträge. Über Zeiträume von zehn, zwanzig oder dreißig Jahren potenziert der Zinseszinseffekt diesen Vorteil in Dimensionen, die das ursprüngliche Vermögen in den Schatten stellen.
Für Anleger, die regelmäßig in breit diversifizierte ETFs investieren und ihr Portfolio über Jahrzehnte aufbauen, ist dieser Mechanismus besonders wirkungsvoll. Die thesaurierten Erträge innerhalb der Stiftung werden mit dem niedrigeren Steuersatz belastet, was den effektiven Kapitalstock erhöht. In einer Phase, in der Neobroker und Sparpläne den Zugang zum Kapitalmarkt demokratisiert haben und die geplante Rentenreform ETFs als Instrument der privaten Altersvorsorge weiter stärken dürfte, gewinnt diese Strukturierung zusätzlich an Relevanz.
Immobilien in der Stiftung: Mehr als nur Steuern sparen
Die steuerlichen Vorteile der Stiftung beschränken sich keineswegs auf Kapitalmarktanlagen. Auch für Immobilieninvestoren eröffnet die Familienstiftung Gestaltungsmöglichkeiten, die weit über das hinausgehen, was eine einfache Immobilien-GmbH bietet. Mieteinnahmen, die in der Stiftung anfallen, unterliegen der Körperschaftsteuer von rund 15,8 Prozent – sofern die Stiftung nicht gewerblich tätig ist und damit keine Gewerbesteuer auslöst. Ein Privatvermieter zahlt auf dieselben Einnahmen den persönlichen Einkommensteuersatz von bis zu 45 Prozent. Bei einem Mietertrag von 60.000 Euro jährlich bedeutet das eine Differenz von fast 18.000 Euro – pro Jahr.
Doch der eigentliche Mehrwert der Stiftung liegt für Immobilieninvestoren nicht allein in der laufenden Besteuerung, sondern in der Vermeidung der Erbschaftsteuer. Immobilien gehören zu den Vermögenswerten, bei denen die Erbschaftsteuer die größte Zerstörungskraft entfaltet. Ein Mehrfamilienhaus mit einem Verkehrswert von zwei Millionen Euro kann bei ungünstiger Erbkonstellation – etwa wenn Nichten und Neffen erben, für die nur Freibeträge von 20.000 Euro gelten – eine Steuerlast von mehreren hunderttausend Euro auslösen. In der Praxis zwingt dies Erben häufig zum Verkauf der Immobilie unter Zeitdruck und damit unter Wert.
Wird die Immobilie hingegen in eine Familienstiftung eingebracht, entfällt die Erbschaftsteuer bei einem Generationenwechsel vollständig. Das Vermögen gehört der Stiftung, nicht einer natürlichen Person – es gibt also keinen Erbfall im klassischen Sinne. Stattdessen unterliegt die Stiftung der sogenannten Erbersatzsteuer, die alle 30 Jahre erhoben wird und deren Bemessungsgrundlage so berechnet wird, als ginge das Vermögen auf zwei Kinder über. Die effektive Belastung liegt damit regelmäßig deutlich unter der Erbschaftsteuer, die bei einem tatsächlichen Erbfall angefallen wäre – insbesondere bei großen Vermögen und entfernteren Verwandtschaftsgraden.
„Die Erbschaftsteuer ist für Immobilieninvestoren der größte stille Vermögensvernichter“, betont Stiftungsexperte Drache. „Wer drei oder vier Immobilien besitzt und sich nicht rechtzeitig strukturiert, riskiert, dass die nächste Generation gezwungen ist, Teile des Portfolios zu verkaufen, um die Steuerlast zu bedienen. Die Stiftung verhindert genau dieses Szenario – das Vermögen bleibt als Ganzes erhalten und arbeitet weiter für die Familie.“
Das Zwei-Säulen-Modell: Immobilien und Aktien unter einem Dach
Die wahre Stärke der Familienstiftung offenbart sich erst, wenn beide Vermögenssäulen – Immobilien und Kapitalmarktanlagen – unter einem gemeinsamen Dach zusammengeführt werden. Denn die Stiftung ist nicht auf eine Vermögensklasse beschränkt. Sie kann gleichzeitig Immobilien halten, ein Wertpapierdepot verwalten, Beteiligungen an Unternehmen halten und liquide Mittel anlegen. Damit wird sie zum zentralen Knotenpunkt einer ganzheitlichen Vermögensarchitektur.
Ein konkretes Beispiel verdeutlicht die Dimension. Angenommen, ein Investor verfügt über folgendes Vermögen: drei vermietete Eigentumswohnungen mit einem Gesamtwert von 1,5 Millionen Euro und jährlichen Mieteinnahmen von 54.000 Euro netto, ein ETF-Portfolio im Wert von 600.000 Euro mit einer durchschnittlichen Jahresrendite von sieben Prozent sowie eine Bargeldreserve von 100.000 Euro. Ohne Stiftungsstruktur zahlt dieser Investor auf seine Mieteinnahmen den persönlichen Einkommensteuersatz von angenommen 42 Prozent – das sind rund 22.700 Euro. Auf die Erträge seines ETF-Portfolios von 42.000 Euro zahlt er rund 11.100 Euro Abgeltungsteuer. Die jährliche Gesamtsteuerbelastung beträgt damit rund 33.800 Euro.
In einer Familienstiftung sieht die Rechnung fundamental anders aus. Auf die Mieteinnahmen fallen rund 8.500 Euro Körperschaftsteuer an, auf die Kapitalerträge rund 6.600 Euro. Die Gesamtbelastung liegt bei etwa 15.100 Euro – eine Ersparnis von fast 18.700 Euro pro Jahr. Über einen Zeitraum von zwanzig Jahren summiert sich diese Differenz – ohne Berücksichtigung des Zinseszinseffekts – auf mehr als 370.000 Euro. Rechnet man die Wiederanlage der gesparten Steuern mit ein, liegt der Vorteil deutlich darüber. Und dabei ist die Vermeidung der Erbschaftsteuer, die bei einem Gesamtvermögen von 2,2 Millionen Euro schnell einen sechsstelligen Betrag erreichen kann, noch gar nicht eingerechnet.
Schutz, der über Steuern hinausgeht
Die steuerlichen Vorteile der Stiftung sind beeindruckend, doch sie erzählen nur die halbe Geschichte. Für Immobilien- und Aktieninvestoren gleichermaßen ist der Vermögensschutz mindestens ebenso bedeutsam. Und hier entfaltet die Stiftung eine Wirkung, die kein anderes Instrument im deutschen Recht in vergleichbarer Konsequenz bietet.
Vermögen, das wirksam in eine Stiftung eingebracht wurde, gehört nicht mehr dem Stifter – es gehört der Stiftung selbst. Das hat weitreichende Konsequenzen. Bei einer Scheidung fließt das Stiftungsvermögen nicht in den Zugewinnausgleich ein. Ein Immobilieninvestor, dessen drei Wohnungen in der Stiftung liegen, muss bei einer Trennung nicht die Hälfte des Wertzuwachses an den Ex-Partner auszahlen – eine Situation, die ohne Stiftung schnell zur Liquidierung einzelner Objekte führen kann. Ebenso ist das Stiftungsvermögen vor Gläubigerzugriff geschützt: Gerät der Stifter persönlich in finanzielle Schwierigkeiten, bleibt das in der Stiftung gebundene Vermögen unangetastet.
Die Statistik unterstreicht die Relevanz dieser Schutzfunktion. Mehr als ein Drittel aller Ehen in Deutschland wird geschieden, und die Scheidungsrate liegt bei vermögenden Paaren nicht niedriger als im Durchschnitt. Für einen Anleger, dessen Vermögen zu großen Teilen in Immobilien gebunden ist, kann eine Scheidung ohne Vermögensstrukturierung existenzbedrohend sein: Immobilien lassen sich nicht einfach halbieren, und ein erzwungener Verkauf unter Zeitdruck führt fast immer zu erheblichen Wertverlusten.
Darüber hinaus bietet die Stiftung Schutz vor einem Risiko, das in der öffentlichen Debatte zunehmend an Bedeutung gewinnt: politische Veränderungen der Steuergesetzgebung. Die Diskussionen um eine Wiederbelebung der Vermögensteuer, eine Verschärfung der Erbschaftsteuer oder eine Reform der Abgeltungsteuer sind Dauerbrenner der deutschen Steuerpolitik. Wer sein Vermögen rechtzeitig in eine Stiftung einbringt, schafft eine Struktur, die gegenüber solchen politischen Risiken eine deutlich höhere Resilienz aufweist als persönlich gehaltenes Vermögen.
Fazit: Das fehlende Dach über beiden Säulen
Der deutsche Anleger des Jahres 2026 steht vor einer paradoxen Situation. Er hat Zugang zu einem Immobilienmarkt, der nach der Korrektur wieder stabile Wertsteigerungen bietet. Er verfügt über einen Aktienmarkt auf Rekordniveau und ein ETF-Angebot, das in seiner Breite und Kostengünstigkeit historisch einmalig ist. Er baut Vermögen auf – und gibt gleichzeitig einen erheblichen Teil davon wieder ab: an den Fiskus durch überhöhte Steuersätze, an Ex-Partner durch fehlenden Vermögensschutz, an die Erbschaftsteuer durch mangelnde Nachfolgeplanung.
Die Familienstiftung schließt diese Lücke. Sie ist kein exotisches Instrument für Oligarchen, sondern ein bewährtes Werkzeug des deutschen Rechts, das Immobilien und Kapitalmarktanlagen unter einem schützenden Dach vereint. Sie optimiert die Besteuerung laufender Erträge, reduziert die Steuerlast bei Veräußerungen auf ein Minimum, vermeidet die Erbschaftsteuer und schützt das Vermögen vor den Wechselfällen des Lebens – von der Scheidung bis zur Insolvenz. Dass die zehn reichsten Deutschen ausnahmslos über Stiftungsstrukturen verfügen, ist kein Zufall, sondern Ausdruck einer Vermögensplanung, die sich längst auch für Anleger mit deutlich kleineren Portfolios rechnet.
„Wer sowohl in Immobilien als auch am Kapitalmarkt investiert, hat bereits die richtige Diversifikation vorgenommen“, sagt Sascha Drache. „Was den meisten noch fehlt, ist die richtige Struktur. Die Stiftung ist das Dach, das beide Säulen verbindet und schützt. Nicht als Steuertrick, sondern als das, was sie seit Jahrhunderten ist: ein Instrument, das Vermögen über Generationen bewahrt. Der beste Zeitpunkt, damit anzufangen, war vor zehn Jahren. Der zweitbeste ist heute.“
Über Sascha Drache
Sascha Drache zählt zu den bekanntesten Experten für Stiftungen und Vermögensschutz im deutschsprachigen Raum. Er hat bereits über 500 Stiftungen begleitet und unterstützt Unternehmer, Investoren und Selbstständige dabei, ihr Vermögen strategisch zu strukturieren und langfristig abzusichern.
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