Überblick Was kostet eine Umschulung?

Umschulungen sind seit Jahren stark nachgefragt.

Zum einen gibt es viele Menschen, die sich beruflich verändern wollen oder müssen und zum anderen ist der beträchtliche Fachkräftemangel in Deutschland sehr real und nicht wegzudiskutieren. Dem kann nur mit beruflicher Bildung und deren Förderung entgegengewirkt werden. Was kostet aber nun die Umschulung und wer bezahlt sie?

Basiswissen zum Thema Umschulung

Umschulung - jeder kennt den Begriff, doch nicht jeder kann wirklich sagen, was die Umschulung von der Ausbildung unterscheidet und welche rechtlichen Vorgaben für einen Lehrgang gelten, um als Umschulung angeboten werden zu können.

Eine Umschulung ist ein Bildungsangebot, dessen Ziel es ist, einen Berufsabschluss zu erlangen. Die Umschulungen richten sich an Menschen, die den Beruf wechseln wollen, also bereits einen Abschluss haben, aber auch an Personen, die noch keine abgeschlossene Ausbildung oder Studienabschlüsse vorweisen können.

Auch Ausbildungen haben zum Ziel, einen Berufsabschluss zu erwerben. Tatsächlich sind die Lerninhalte identisch, weil sie von den zuständigen Kammern vorgegeben werden. Ausbildungen dauern in der Regel 3 Jahre, die Umschulungen nur 2 Jahre. Ausbildungen können bei sehr guten Lernergebnissen oder Nachweis höherer Schulabschlüsse verkürzt werden, Umschulungen nicht. Abweichungen von der Dauer kann es geben, wenn Umschulungen in Teilzeit durchgeführt werden. Beide Berufsbildungsangebote können sowohl schulisch wie auch dual angeboten werden. Die duale Umschulung gibt es noch nicht so lange, sie bietet einen deutlich größeren Praxisanteil, als die Umschulung, die überwiegend beim Bildungsanbieter stattfindet. Die Theorie wird in dualen Umschulungen üblicherweise in den Berufsschulen vermittelt, in denen auch Auszubildende den schulischen Ausbildungsanteil durchlaufen.

Umschulungsangebote unterliegen der Zertifizierungspflicht nach AZAV, das heißt sie dürfen auch nur von Anbietern durchgeführt werden, die sowohl das Umschulungskonzept, als auch sich als Maßnahmeträger entsprechend zertifizieren ließen.

Die Berufsabschlüsse werden sowohl bei der Ausbildung wie auch bei der Umschulung vor den zuständigen Kammern abgelegt und sind identisch.

Besonderheiten der dualen Umschulung

Die duale Umschulung findet im Wechsel zwischen Theorie und Praxis statt. Umschüler haben dann Berufsschule (tageweise oder Blockunterricht) und verbringen die restliche Zeit in einem Betrieb. Der Betrieb muss nachweisen, dass er geeignete Mitarbeiter hat, die zur Ausbildung von Umschülern oder Azubis geeignet sind (Meister oder Mitarbeiter mit Ausbildereignung).

Die Vergütung für Umschüler wird durch Kostenträger wie die Arbeitsagentur oder die Rentenkasse gefördert, Kosten für Prüfungen usw. werden ebenfalls durch die Kostenträger übernommen. Für Unternehmen ist es daher besonders attraktiv, nicht nur Auszubildende zu suchen, sondern auch Umschülern eine Chance zu geben. Zudem ist die verkürzte Dauer ein Argument für den effektiven Kampf gegen den Fachkräftemangel.

Kosten für eine Umschulung

Die Kosten für eine Umschulung können nicht konkret beziffert werden, belaufen sich aber im fünfstelligen Bereich. In der Praxis kommt es nur ganz selten bis nie vor, dass Umschulungsinteressenten die Kosten tatsächlich selbst tragen. Denn neben den Lehrgangskosten, muss ja auch das Leben finanziert werden. Wer eine Umschulung in Vollzeit absolviert, kann nebenher nicht sehr viel arbeiten, um Geld zu verdienen. Entsprechend sind die Umschulungen, wie auch viele berufliche Weiterbildungen mittels staatlicher Förderung finanziert. Kostenträger können die Rentenkassen oder Arbeitsagenturen sein. Während Rentenkassen vor allem dann eintreten, wenn Arbeitnehmer aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht mehr in ihrem Beruf arbeiten können oder dürfen, ist die Arbeitsagentur daran interessiert, Wiedereinsteigern nach Erziehungszeiten, Wechselwilligen, die Engpassberufe anstreben etc. zu fördern. Für beide Kostenträger gilt, dass sie sowohl die Lehrgangskosten, wie auch Unterhaltskosten (Überbrückungsgeld oder Arbeitslosengeld) übernehmen. Zusätzlich entstehende Aufwendungen für Fahrten oder Kinderbetreuung werden ebenfalls getragen, die Rentenkasse berücksichtigt teilweise sogar die Mehrkosten für Verpflegung, wenn die Umschulungszeiten täglich ein gewisses Maß überschreiten. Finden die schulischen Anteile nicht vor Ort statt, sondern im Blockunterricht in entlegenen Berufsschulen, werden auch Unterbringungskosten übernommen.

Auf Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Zudem muss die Förderung beantragt werden, bevor ein Vertrag mit einem Anbieter abgeschlossen wird.

Die Lehrgangskosten

Die Höhe der reinen Lehrgangskosten richtet sich nach der Präsenzart. Inzwischen ist es möglich Umschulungen online zu absolvieren, womit Anbieter bundesweit Interessenten in eine Seminargruppe einteilen können. Fahrtkosten, Raummieten usw. fallen dann keine an, statt an jedem Standort einen Dozenten unterrichten zu lassen, übernimmt ein Dozent das Seminar für alle Standorte. Dass sich die Kalkulationen hier drastisch unterscheiden können, ist nachvollziehbar.

Zu den Lehrgangskosten gehören immer die Prüfungsgebühren, die sind in jedem Fall gleich und werden von den prüfenden Stellen vorgegeben. Im Rahmen einer Umschulung werden Teilnehmenden alle Lernmittel zur Verfügung gestellt, die Kosten hierfür trägt die Institution, die das Bildungsangebot fördert.

Übrigens haben Umschulungsteilnehmende ein Recht auf Nachhilfe, um das Erreichen des Bildungsziels abzusichern. Auch diese Kosten würden zwar in die Kalkulation einfließen, aber von Trägern übernommen werden.

Üblicherweise geben Bildungsanbieter auch bei Onlineangeboten die Technik an die Teilnehmenden heraus, um die Chancengleichheit zu gewährleisten. Hierauf kann aber verzichtet werden, wenn der Teilnehmende selbst technisch gut ausgerüstet ist. Problematisch wird es jedoch bei Software, die im Rahmen der Umschulung zur Anwendung kommt. Spezielle Software für Lagerwirtschaft, Buchhaltung o.ä. haben die meisten Privatanwender ja nicht installiert. Um Lizenzverträge einzuhalten, wird hier ggf. auf die Technik des Anbieters zurückgegriffen werden müssen.

Was tun, wenn eine Umschulung nicht gefördert wird?

Welche Fördermöglichkeiten es konkret gibt, ist im Qualifizierungschancengesetz festgelegt. Stoßen die Anträge jedoch nicht auf Zustimmung, kann gegen die Entscheidungen natürlich immer Widerspruch eingelegt werden. Dies dauert jedoch seine Zeit und kostet meist auch Nerven und Energie. Trotzdem gibt es eine Möglichkeit, an den Berufsabschluss zu kommen, denn die Teilnahme an den Prüfungen ist nicht zwingend an ein Bildungsangebot gebunden. Die sogenannte Externenprüfung richtet sich an Interessierte, die bereits Berufserfahrung haben. Sind die Bedingungen der prüfenden Stelle erfüllt, kann die Zulassung zur Prüfung erfolgen. Bei erfolgreichem Bestehen, wird der Berufsabschluss erlangt und hat die gleiche Anerkennung wie mit einer Ausbildung oder Umschulung.

Eine Umschulung ist ein Bildungsangebot, dessen Ziel es ist, einen Berufsabschluss zu erlangen."

Die größte Schwierigkeit bei diesem Weg ist, sich die Lerninhalte selbst anzueignen. Es gibt hier Vorbereitungskurse, die auch förderfähig sind.

Ein weiterer Weg wäre, sich auch als Arbeitnehmer im fortgeschrittenen Alter noch einmal als Auszubildender zu bewerben. Arbeitgeber sehen diesen Trend durchaus positiv, wissen sie doch, dass dieser Personenkreis bereits eine gewisse Lebenserfahrung hat und mit realistischeren Vorstellungen in die Ausbildung gehen, als Jugendliche. Die Ausbildungsvergütung ist zwar nicht sehr hoch, aber die soziale Absicherung bei Krankenkasse usw. wäre damit gewährleistet und mit ergänzenden Leistungen aus Wohngeld etc. ist der Grundbedarf gesichert.