Arbeitnehmer Leitfaden Was Sie beim Erhalt einer Abfindung beachten sollten

Arbeitnehmer können eine Abfindung erhalten, wenn sie seit mindestens einem Jahr in ihrem Unternehmen beschäftigt sind und ihnen ohne triftigen Grund gekündigt oder aufgrund von Personalabbau gekündigt wird. Eine Abfindung kann auch gewährt werden, wenn das Unternehmen in Konkurs geht und es sich nicht leisten kann, die Mitarbeiter an Bord zu halten.

Neben den gesetzlichen Bestimmungen gibt es auch zahlreiche vertragliche Bestimmungen, die einen Einfluss auf die Höhe der Abfindung haben können. Wir wollen analysieren, was Arbeitnehmer im Falle eines Abfindung tun können. Anschließend wenden wir und der Berechnung mit dem Abfindungsrechner zu.

Wann erhalten Mitarbeiter eine Abfindung?

Eine Abfindung ist eine Geldzahlung, die ein Arbeitgeber an einen Arbeitnehmer leistet, um den Arbeitnehmer beim Übergang aus dem Arbeitsverhältnis finanziell zu unterstützen oder ihn fristlos kündigen zu können. Abfindungen werden häufig an gekündigte oder entlassene Mitarbeiter gezahlt. Die Höhe der Abfindung, die ein Arbeitnehmer erhalten kann, wird anhand der sogenannten Regelabfindung berechnet. Diese beläuft sich in Deutschland auf ein halbes Bruttomonatsgehalt für jedes Jahr, das ein Arbeitnehmer für seinen Arbeitgeber gearbeitet hat.

Die Dauer der Betriebszugehörigkeit ist also ausschlaggebend, sofern keine vertraglichen Bestimmungen entgegenstehen. Die effektive Höhe richtet sich also meist auch nach dem jeweiligen Arbeitgeber. Gründe wie das Alter, Voll- oder Teilzeitbeschäftigung und Beschäftigungsdauer spielen dabei häufig eine Rolle.

Wie hoch sind Abfindungen für gewöhnlich?

Die Höhe der Abfindung, die ein Mitarbeiter erhält, wird anhand seines Gehalts und der Anzahl der Jahre, die er für sein Unternehmen gearbeitet hat, berechnet. Bei der Berechnung werden etwaige Überstunden oder verdiente Provisionen berücksichtigt, jedoch keine Boni oder Provisionen.

So berechnen Sie die Abfindung

Die Höhe Ihrer Abfindung berechnet sich nach dem jährlichen Grundgehalt bzw. dem maximalen Jahreslohn, der bei der Berechnung berücksichtigt werden kann. Wie erwähnt, wird die Abfindung wird auf der Grundlage der Anzahl der Jahre berechnet, die eine Person gearbeitet hat. Zur Berechnung gibt es eine einfache Faustformel, noch einfacher geht es nur mit dem oben verlinkten Abfindungsrechner!

Die Formel zur Berechnung der Abfindung lautet:

Abfindung = Grundgehalt x Dienstjahre x Abfindungsfaktor

Grundgehalt = Das Jahresgehalt, das der Mitarbeiter in den 12 Monaten vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses erhalten hat

Dienstjahre = Anzahl der abgeschlossenen Jahre, die der Arbeitnehmer bisher beim Arbeitgeber beschäftigt war

Abfindungsfaktor = Ein Faktor, der sich danach richtet, ob ein schriftlicher Arbeitsvertrag, ein Tarifvertrag oder kein solcher Vertrag vorliegt

Falls Sie eine Kündigung erhalten haben und Ihre Abfindung prüfen lassen wollen, sollten Sie sich im Zweifelsfall nicht einschüchtern lassen."

Fazit: Welche Rechte & Pflichten haben Sie als Arbeitnehmer, der eine Abfindung erhält?

Um Anspruch auf eine Abfindung zu haben, müssen Sie Arbeitnehmer sein und von Ihrer Stelle entlassen worden sein. Außerdem müssen Sie mindestens ein Jahr vor dem Kündigungstermin beschäftigt gewesen sein. Bei Vorliegen dieser Voraussetzungen sind Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, ihren Arbeitnehmern bei fristloser oder unfreiwilliger Kündigung eine Abfindung zu zahlen.

Ansprüche gegen Arbeitgeber prüfen

Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, sind Sie auf vertragliche Regelungen oder die Wohltätigkeit ihres Arbeitnehmers angewiesen. Ein gesetzlicher Anspruch besteht allerdings nicht. Falls Sie eine Kündigung erhalten haben und Ihre Abfindung prüfen lassen wollen, sollten Sie sich im Zweifelsfall nicht einschüchtern lassen und das Angebot nicht sofort akzeptieren. Wenn Sie sogar glauben, dass Sie eine bessere Abfindung verdient haben, sollten Sie sich unbedingt baldmöglichst an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden.