Streit der Bundesländer Werbung für Online-Casinos nicht überall erlaubt

Online Casinos bewegen sich hierzulande in einer rechtlichen Grauzone. Der Grund ist: die Bundesländer konnten sich bislang nicht auf einen neuen Glücksspielstaatsvertrag verständigen. Schleswig-Holstein beschreitet seit Jahren einen Sonderweg. Außerdem spielt auch das EU-Recht eine Rolle. Die unklare Rechtslage betrifft nicht nur das Angebot von Glücksspielen im Internet, sondern auch die Werbung dafür.

Aktuell sorgt die Fernsehwerbung mehrerer Online Casinos für Ärger. Die Glücksspielbetreiber mit Namen wie DrückGlück, Wunderino oder Hyperino verfügen über Lizenzen des Landes Schleswig-Holstein und dürfen dort Spiele anbieten. In den anderen Bundesländern sind Online Casinos dagegen verboten. Nun ist es im digitalen Zeitalter nicht so ganz einfach, Angebote und Informationen regional zu begrenzen, denn Seiten sind von überall her zugänglich - das ist ja gerade das Internet-Prinzip.

Nur an Spieler in Schleswig-Holstein gerichtet?

Bei Werbung für ein Online Casino Deutschland gilt ähnliches. Auch hier ist sie eigentlich nur dort erlaubt, wo Betreiber entsprechende Lizenzen besitzen - also konkret in Schleswig-Holstein. Die umstrittenen TV-Spots wurden aber auf Kanälen ausgestrahlt, die auch außerhalb Schleswig-Holsteins zu empfangen sind, zum Teil sogar bundesweit und darüber hinaus.

Funksignale machen schließlich nicht an Landesgrenzen halt, schon gar nicht bei SAT-TV oder Kabel-TV. Um rechtlichen Auseinandersetzungen vorzubeugen, versahen die Betreiber ihre Spots mit Hinweisen, das Angebot gelte nur für Spieler aus Schleswig-Holstein.

Dieser juristische Trick geht der Glücksspielaufsicht einiger Bundesländer gegen den Strich. Die Aufsichtsbehörde der Hansestadt Hamburg hat Schleswig-Holstein in mehreren Schreiben aufgefordert, gegen die ihrer Meinung nach unzulässige Werbung vorzugehen. Als unmittelbar angrenzendes Bundesland wird die Werbung dort besonders wahrgenommen. Dem Hamburger Casino-Fan ist schwer zu vermitteln, dass ihm das Online-Glücksspiel verwehrt sein soll, das wenige Kilometer weiter erlaubt ist. Das Pikante bei den Hamburger Beschwerden ist: sie richtet sich an die zuständige Medienanstalt, die von beiden Bundesländern gemeinsam betrieben wird.

Online Casinos bewegen sich hierzulande in einer rechtlichen Grauzone.

Thema soll diskutiert werden

Das Innenministerium in Kiel zeigt sich verwundert über das Hamburger Vorgehen. Man habe die Werbung von Online Casinos umfassend reguliert - auch unter Berücksichtigung der Belange anderer Länder. Die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein will das Thema kurzfristig mit den übrigen Bundesländern diskutieren. Denn es rumort nicht nur in Hamburg.

Dabei soll es auch um Möglichkeiten gehen, ggf. direkt gegen Werbeverstöße vorzugehen - ohne den Umweg über Schleswig-Holstein. Ein besonderes Ärgernis dabei: in der TV-Werbung eines Anbieters wird zwar auf das Angebot für Schleswig-Holstein hingewiesen, gleichzeitig hat der Glücksspielbetreiber aber eine zweite, fast identische Seite geschaltet, auf der sich auch Spieler außerhalb des Landes anmelden können.