Die meisten Baufinanzierungen müssen nach Ablauf der Zinsbindungsfrist neu verhandelt werden

Wenn die Zinsfestschreibung ausläuft Anschlussfinanzierung nach Zinsbindung

Die meisten Baufinanzierungen müssen nach Ablauf der Zinsbindungsfrist neu verhandelt werden, da die Kreditsumme noch nicht vollständig zurückgezahlt ist. Frühzeitiges Agieren sichert hier reibungslose Abläufe.

Bauzinsen werden für fünf, zehn oder fünfzehn Jahre festgeschrieben, in seltenen Fällen auch länger. Drei Monate vor Ablauf muss die finanzierende Bank darauf hinweisen, dass die Prolongation ansteht. In der Regel unterbreitet sie bei der Gelegenheit auch gleich ein Angebot. Bauherren sollten sich aber zunächst einen Marktüberblick verschaffen.

Marktüberblick schafft belastbare Verhandlungsgrundlage

Wer vor zehn Jahren eine Baufinanzierung aufgenommen hat, dürfte sich über die aktuellen Niedrigzinsen freuen: Die Anschlussfinanzierung wird nämlich deutlich günstiger ausfallen, was das Budget angenehm entlastet oder einen höheren Tilgungssatz möglich macht. Allerdings muss für die zweite Finanzierungsrunde nicht unbedingt die bisherige Hausbank einspringen, denn es gibt zahlreiche und in vielen Fällen auch interessantere Alternativen am Markt. Zeichnet sich also das Ende der Zinsbindung ab, empfehlen sich zunächst einige Recherchen im Internet. 

Die einschlägigen Portale präsentieren die jeweils aktuellen Konditionen der unterschiedlichsten Banken und Baufinanzierer, spezielle Pools sondieren sogar im Auftrag der Interessenten den Markt und unterbreiten fundierte Angebote. Wichtig ist in jedem Fall, dass nicht Äpfel mit Birnen verglichen werden: Die Bedingungen, also Dauer der Zinsbindung, Tilgungssatz, Modalitäten zu Sondertilgungen und Beleihungsgrenzen, sollten wirklich übereinstimmen. Nicht zu vergessen ist die Kündigung der bestehenden Finanzierung, die entweder automatisch ausläuft oder gesondert geregelt ist - die Details finden sich im jeweiligen Vertrag.

Weit voraus planen und Konditionen vorsorglich fixieren

Jede Niedrigzinsphase geht einmal zu Ende, und doch lassen sich die Vorteile auch noch später ausnutzen: Ein sogenanntes Forward-Darlehen kann mit einem zeitlichen Vorlauf von bis zu 60 Monaten vereinbart werden.

Ein sogenanntes Forward-Darlehen kann mit einem zeitlichen Vorlauf von bis zu 60 Monaten vereinbart werden."

Die Prüfung wird ebenso zum Status quo durchgeführt wie die Festschreibung der Konditionen, auch wenn die Finanzierung erst innerhalb der Zeitspanne von fünf Jahren in Anspruch genommen wird. Für diesen Service wird ein Aufschlag auf den aktuellen Zinssatz berechnet, der im Durchschnitt 0,01 bis 0,04 Prozent pro Monat Aufschub beträgt.

Alternativ bieten viele Banken auch die Möglichkeit, die Bereitstellungsphase bis zu einem Jahr auszudehnen. Der Vertrag wird somit zu heutigen Konditionen abgeschlossen, kommt aber erst im nächsten Jahr zum Tragen. Es liegt dann am Verhandlungsgeschick des Bauherrn, ob dafür Bereitstellungszinsen fällig werden. In der Regel sehen die Angebote der Banken bereits eine gewisse Bereitstellungsspanne vor, ohne dafür Kosten zu erheben. Die Bank ist hier ebenso beweglich wie bei den Zinssätzen, eine gut mit Alternativangeboten vorbereitete Verhandlung zeigt in den meisten Fällen Erfolg.

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