Präzise abwägen Aufhebungsvertrag versus Kündigung
Ein Arbeitsverhältnis kann mit einem Aufhebungsvertrag oder einer Kündigung beendet werden. Beide Möglichkeiten haben Vor- und Nachteile, die jeder Arbeitnehmer genau kennen und sorgfältig abwägen sollte.
Abfindungsvertrag oder Kündigung? Vor dieser Frage stehen Sie spätestens, wenn Sie einen Jobwechsel planen oder der Verlust des Arbeitsplatzes aus betrieblichen Gründen droht. Wenn ein Beschäftigungsverhältnis beendet werden soll oder muss, kann der Arbeitnehmer in vielen Fällen zwischen beiden Varianten wählen. Eine kluge Entscheidung setzt jedoch voraus, dass Sie die wesentlichen Unterschiede zwischen einer Kündigung und einem Aufhebungsvertrag kennen. Besonders gründlich müssen Sie die Vor- und Nachteile eines Aufhebungsvertrages abwägen, wenn Sie das Arbeitsverhältnis nicht freiwillig beenden.
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Die wichtigsten Unterschiede zwischen Kündigung und Aufhebungsvertrag:
Ein Aufhebungsvertrag ist eine einvernehmliche Regelung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die der Schriftform bedarf. Wer sich für einen Aufhebungsvertrag entscheidet, muss wissen, dass er auf elementare Arbeitnehmerrechte verzichtet. Die gesetzliche Kündigungsfrist entfällt bei einem Aufhebungsvertrag. Außerdem verzichten Sie auf den Kündigungsschutz. Diesen genießen beispielsweise Arbeitnehmer, die seit vielen Jahren im Unternehmen beschäftigt sind, Schwerbehinderte oder Schwangere. Bei jeder Kündigung hat der Betriebsrat ein Mitspracherecht. Bei einem Aufhebungsvertrag muss der Betriebsrat nicht angehört werden.
Vorteile eines Aufhebungsvertrages
- Sie können möglicherweise einer außerordentlichen Kündigung zuvorkommen
- Ihr neuer Arbeitgeber erfährt nichts über den Kündigungsgrund
- Konditionen im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses können Sie aushandeln
- Sie müssen sich nicht an die Kündigungsfrist halten und können kurzfristig zum neuen Arbeitgeber wechseln
Tipps für Arbeitnehmer, die einen Aufhebungsvertrag planen
Wollen Sie Ihren Arbeitgeber freiwillig verlassen, spricht vieles für einen Aufhebungsvertrag. Um kein unnötiges Risiko einzugehen, sollten Sie sich unbedingt eine Bedenkzeit erbitten und nie sofort unterschreiben. Im Zweifelsfall lassen Sie den Vertrag von einem Anwalt überprüfen.
Ein Aufhebungsvertrag ist eine einvernehmliche Regelung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die der Schriftform bedarf."
Falls Sie Ansprüche auf eine betriebliche Altersvorsorge erworben haben, könnten die möglicherweise verloren gehen. Erkunden Sie sich beim Versicherungsträger, wie sich der Aufhebungsvertrag auf Ihre Altersvorsorge auswirkt. Außerdem ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet, Sie über mögliche Nachteile bei der betrieblichen Altersvorsorge aufzuklären. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, könnte er auf Schadenersatz verklagt werden.
Bekommen Sie eine Abfindung von Ihrem Arbeitgeber, rutschen Sie möglicherweise in eine höhere Steuerklasse. Dann sollten Sie prüfen lassen, ob die 'Fünftelregelung' für Sie vorteilhaft wäre.