Über die medizinischen Belange hinaus sind im Notfall auch weitergehende Entscheidungen zu treffen

Die Zukunft gestalten Eine Vorsorgevollmacht verleiht Entscheidungskraft

Über die medizinischen Belange hinaus sind im Notfall auch weitergehende Entscheidungen zu treffen. Per Vorsorgevollmacht lassen sich diesbezügliche Regelungen treffen.

Was passiert, wenn Sie wegen einer Krankheit oder nach einem Unfall nicht mehr in der Lage sein sollten, wirklich eigenständig zu handeln oder irgendeine sinnvolle Entscheidung zu treffen? Auch wenn das Thema nicht angenehm ist, sollten Sie Vorsorge für diese Notfälle treffen. Die Vorsorgevollmacht schafft Klarheit.

Die Vorsorgevollmacht - die wichtigsten Fakten im Überblick

Eine Vorsorgevollmacht ermöglicht es Ihnen, eine Person Ihres Vertrauens für klar definierte Notfälle mit bestimmten Befugnissen auszustatten. Ein Notfall liegt demnach dann vor, wenn Sie als Vollmachtgeber krankheits- oder unfallbedingt nicht imstande sind, selbst die notwendigen Entscheidungen zu treffen oder Verträge abzuschließen. Fakt ist, dass selbst Ehepartner, Kinder oder Eltern ohne eine Vollmacht dazu nicht befugt sind. Das Vormundschaftsgericht würde dann eine gesetzliche Betreuung veranlassen - dazu kann auch eine fremde Person eingesetzt werden.

Im Gegensatz dazu können Sie im Rahmen einer Vorsorgevollmacht genau regeln, inwieweit der Bevollmächtigte in Ihrem Namen aktiv werden darf. Gleichzeitig gibt es einen gesetzlichen Rahmen, sollten bestimmte Maßnahmen nicht eindeutig von der Vollmacht erfasst sein. Beispielsweise gehören alle Entscheidungen dazu, die Ihre Freiheit einschränken wie Bettgitter, Fixierungen oder auch lebensbedrohliche Eingriffe.

Folgende Bereiche können in einer Vorsorgevollmacht explizit vorgegeben werden:

  • alle Varianten an Verträgen, in denen Sie Vertragspartner sind oder die Sie benötigen - vom zu kündigenden Telefonvertrag bis hin zur Beauftragung eines Pflegedienstes;
  • Bankgeschäfte aller Art, die der Bevollmächtigte für Sie erledigen kann - von Überweisungen bis hin zu Wertpapierdepots oder Bankschließfächern;
  • Umzug in ein Pflegeheim - der Bevollmächtigte kann alle Modalitäten erledigen, sollten Sie ihn dazu ermächtigt haben;
  • medizinische Weiterbehandlung - Sie können per Vorsorgevollmacht festlegen, welche Medikation oder Therapien Sie wünschen und ob lebenserhaltende Maßnahmen durchgeführt werden sollen oder nicht;
  • individuelle Wünsche - Sie können verfügen, wie die Grabpflege für verstorbene Angehörige aussehen oder welche Geschenke Verwandten zu bestimmten Anlässen übergeben werden sollen.

Die Vorsorgevollmacht schafft Klarheit."

Schon die persönliche Natur der Befugnisse macht klar, dass einerseits alle Festlegungen detailliert formuliert werden sollten, andererseits die Auswahl der Bevollmächtigten sehr gut zu überlegen ist.

Natürlich lassen sich die Vorsorgevollmachten bei Bedarf auch anpassen, sollten sich die Umstände oder die Beziehung zur betreffenden Person verändert haben.

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