In manchen begehrten Großstädten wird bereits von der Gefahr einer Immobilienblase gesprochen

Die staatliche Regulierung schießt über das Ziel hinaus Bekämpfung von Immobilienblasen

Die Immobilienpreise sind in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Günstige Kredite und der herrschende Anlagenotstand trieben die Preise. In manchen begehrten Großstädten wird bereits von der Gefahr einer Immobilienblase gesprochen. Die Angst vor der Blase treibt auch die Politik um. Die Bundesregierung will mit einem Gesetz gegensteuern.

Hinter der umständlichen Bezeichnung "Finanzaufsichtsrechtergänzungsgesetz" würde der juristische Laie kaum Regelungen zur Bekämpfung der Blasenbildung vermuten. Dennoch zielen die mit dem Gesetz beabsichtigten erweiterten Kompetenzen der Finanzaufsicht genau darauf. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht - kurz BaFin - soll im "Blasenfall" zusätzliche Befugnisse erhalten, um Immobilienkredite stärker restringieren zu können.

Mit großer Eile - obwohl akut keine Blase droht 

Die Große Koalition hat es mit dem Gesetz eilig. Es soll noch in der auslaufenden Legislaturperiode beschlossen werden, vielleicht sogar noch bis Ende dieses Monats. Die entscheidenden Beratungen sind für den 29. und 30. März terminiert. Ob sich der ehrgeizige Zeitplan halten lässt, ist allerdings noch nicht sicher. Jedenfalls verwundert die große Eile, die Regierung und Gesetzgeber an den Tag legen. Denn obwohl in manchen Städten die Immobilienpreise inzwischen als übertrieben gelten: Eine breit angelegte Blasenbildung wird derzeit von Experten - zum Beispiel der Bundesbank - noch nicht gesehen. Vielleicht sind es ungute Erinnerungen an die Finanzkrise, die zur Eile antreiben. Immobilienblasen und allzu leichtfertige Kreditvergaben - in den USA - waren damals eine der Hauptkrisenursachen gewesen.

Um zu verhindern, dass es in Deutschland so weit kommt, will das geplante Gesetz die BaFin ermächtigen, bei drohender Blasenbildung die Kreditvergabe durch die Banken stärker zu begrenzen. So soll sie Obergrenzen für die Beleihung von Immobilien vorgeben dürfen. Heute werden Grundstücke ggf. bis zu 100 Prozent, gelegentlich sogar mehr beliehen. Eine weitere Befugnis betrifft die Vorgabe von bestimmten Maximalzeiträumen, in denen ein bestimmter Darlehensanteil zurückgezahlt werden muss. Ursprünglich waren sogar noch weitere Einschränkungen vorgesehen. Sie sind inzwischen wieder vom Tisch. 

Die BaFin soll im "Blasenfall" zusätzliche Befugnisse erhalten."

Banken und Immobilienwirtschaft - überzogen und unangemessen 

Es überrascht wenig, dass das Gesetzesvorhaben weder der Kreditwirtschaft noch der Immobilienwirtschaft gefällt. In einer öffentlichen Anhörung des Bundestags-Finanzausschusses übten Bankenvertreter heftige Kritik und auch die Immobilienwirtschaft hält wenig vom Antritt. Aus Bankensicht sind die beabsichtigten Obergrenzen überzogen und der tatsächlichen Lage nicht angemessen. Auch die Bundesbank sieht derzeit weder Tendenzen zu einer leichtfertigeren Kreditvergabe noch zu einem starken Kreditwachstum, warnt aber davor, dass das Risiko steigender Zinsen und fallender Immobilienpreise unterschätzt würde. Insofern begrüßt sie das Vorhaben als präventive Maßnahme. Um die Kritiker einzubinden, sind jetzt erweiterte Mitspracherechte der Betroffenen bei der Nutzung der Befugnisse vorgesehen. Das Gesetz dürfte wohl bald kommen.

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