Wolfgang Schäuble und Peer Steinbrück

Altzusage bei der Abgeltungssteuer Bestandsschutz fällt

Falls Sie Ende 2008 noch schnell Fondsanteile erworben haben, um der seit 2009 gültigen Abgeltungssteuer zu entgehen, könnte Ihnen bald eine Enttäuschung ins Haus stehen. Die damit verbundene Altzusage gilt nicht mehr, welche Ihnen einen Bestandsschutz garantierte.

Vermutlich erinnern Sie sich an die Einführung der Abgeltungssteuer zum 1. Januar 2009, deren Ziel es war, Dividenden, Kursgewinne und Zinsen in vollem Umfang pauschal zu besteuern. Damit fiel die einjährige Spekulationsfrist, die einzige Möglichkeit zur Generierung steuerfreier Einnahmen bei Aktieninvestments. Das Gesetz zur Abgeltung kam allerdings mit einer verbindlichen Zusage, welche einen Bestandsschutz für vorher gekaufte Fondsanteile sicherstellte. Jetzt soll die Steuer ebenso der Vergangenheit angehören wie der Bestandsschutz.

Die Geschichte einer Pauschalsteuer

Der sozialdemokratische Finanzminister Peer Steinbrück führte 2009 die Abgeltungssteuer nicht ohne den Protest zahlreicher Steuerfachleute ein. Für Kritiker war das Konstrukt stets ein Ärgernis und stellte zudem einen Fremdkörper im deutschen Steuerrecht dar. Ihr stärkstes Argument:

  • Während auf Arbeitseinkünfte bis zu 42 Prozent Steuern fällig werden, kommen Kapitalerträge mit nur 25 Prozent davon.

Steinbrück sah jedoch die Lage realistisch und verteidigte seine Initiative mit dem prägnanten Ausspruch:

  • Besser 25 Prozent auf eine unbekannte Größe, als 42 Prozent auf nichts.

Das Agreement gilt jedoch nicht für den Nachfolger Wolfgang Schäuble (CDU). Der will zunächst den Bestandsschutz kippen und danach die pauschale Abgeltungssteuer beseitigen.

Schäuble sieht seine Chance

Bis 2017 will der Finanzminister die G-20-Staaten auf einen automatischen Informationsaustausch zu Auslandskonten einschwören, zudem gibt ihm die fortschreitende Technik die erforderlichen Mittel in die Hand. Die Abschaffung der Abgeltungssteuer stellt ihm nach neuesten Berechnungen etwa zwei Milliarden Euro jährlich in Aussicht; diese Gelder werden von der Regierung dringend für die massenhafte Zuwanderung benötigt. Darüber hinaus will er sich auch nachträglich bereichern, indem er die ehemalige Zusage des erwähnten Bestandsschutzes für nichtig erklärt. Wenn dieses Privileg fällt, müssen Sie die 2008 erworbenen Fonds nachträglich versteuern, wobei Ihnen allerdings ein Freibetrag von 100.000 Euro eingeräumt wird. 

Die Altzusage stellte jedoch Steuerfreiheit für mehr als zehn Jahre in den Raum, einzige Ausnahme hiervon waren Zertifikate. Die mussten vor Mitte März 2007 erworben sein und der Bestandsschutz galt auch nur bis Mitte 2009.

Besser 25 Prozent von x, als 42 Prozent von nix."

Noch vor einem Jahr war alles anders

Bei einer 2015 abgehaltenen Bundestagsdebatte stellte die Partei "Die Grünen" eine offizielle Anfrage zur Abgeltungssteuer. Schäuble beantwortete diese mit der Feststellung, dass die Abschaffung keinesfalls Mehreinnahmen, sondern vielmehr Kosten in Höhe von einer Milliarde Euro per anno verursachen würde. Daran scheint sich etwas gravierend geändert zu haben, denn jetzt erwartet er auf einmal jährliche Mehreinnahmen von zwei Milliarden Euro. 

Sie sollten sich angesichts der Problematik zeitnah von einem unabhängigen Finanzberater zu Ihren Möglichkeiten informieren lassen.

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