Verbindlich ist erst die Unterschrift unter einem notariell beglaubigten Kaufvertrag

Auswüchse des Booms Bieterverfahren bei Immobilien

Immer mehr Immobilien werden in Deutschland im sogenannten Bieterverfahren verkauft. Dabei handelt es sich um eine Methode, die dem Verkäufer möglichst schnell den höchstmöglichen Verkaufserlös bringen soll - in Zeiten, in denen Objekte begehrt und das Angebot knapp ist, sind Verkäufe zum Höchstgebot besonders attraktiv.

Das Bieterverfahren weist Ähnlichkeiten zur Auktion auf. Wenn eine Immobilie zum Verkauf steht, wird im Inserat - anders als sonst üblich - keine Kaufpreisvorstellung genannt, sondern die Interessenten werden aufgefordert, innerhalb eines bestimmten Zeitraums ein Gebot abzugeben. Dabei wird oft zunächst ein gemeinsamer Besichtigungstermin für alle Interessenten anberaumt, der den "Startschuss" für die Gebote bildet.

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Der Unterschied zur Auktion 

Im Unterschied zur Auktion sind sowohl Bieter als auch Verkäufer allerdings nicht an die Gebote gebunden. Weder ist der Verkäufer verpflichtet, dem höchsten Gebot den Zuschlag zu erteilen, noch muss der Bieter das Objekt tatsächlich zum gebotenen Preis erwerben. Das ist bei einer Auktion anders: Mit dem Zuschlag für das höchste Angebot kommt hier automatisch ein verbindlicher Kaufvertrag zustande. Das ist gesetzlich so geregelt. Das Bieterverfahren bewegt sich dagegen rechtstechnisch in einem weitgehend gestaltungsoffenen Raum. Verbindlich ist erst die Unterschrift unter einem notariell beglaubigten Kaufvertrag. 

Marktgerechte Preise? 

Das Bieterverfahren wird oft mit dem Argument "verkauft", dass es eine gute Möglichkeit darstelle, einen marktgerechten Preis zu ermitteln, indem man die Gesetze von Angebot und Nachfrage spielen lasse. In Immobilienmärkten, in denen ein starker Nachfragedruck besteht, liegen die Vorteile allerdings mehr auf der Verkäuferseite. Dabei sorgen psychologische Gesetze dafür, dass oft mehr geboten wird, als eine Immobilie tatsächlich wert ist. Die Angst, eine vermeintliche Chance zu verpassen und nicht zum Zuge zu kommen, verleitet manchen dazu, überhöhte Gebote abzugeben - was wiederum genutzt werden kann, um andere Interessenten unter Druck zu setzen und zu höheren Preisen zu treiben. 

Letztlich ist das Bieterverfahren nichts anderes als eine geschickte Strategie der Vermarktung in einer extrem engen Marktsituation."

Es überrascht vor diesem Hintergrund nicht, dass das Verfahren vor allem dort eingesetzt wird, wo die Immobilienpreise zuletzt besonders explodiert sind - in begehrten Großstädten und Ballungsgebieten. Zum Zuge kommen hier vor allem vermögende Käufer, die es sich leisten können und bei ihren Geboten nicht an die Restriktionen einer Bankfinanzierung gebunden sind - eine ungute Entwicklung.

Geschickte Vermarktungsstrategie 

Ob die Methode tatsächlich ein Beitrag dazu ist, effizienter zum "Marktpreis" zu finden, darf angesichts des Hangs zur Übertreibung bezweifelt werden. Bieter, die jenseits des realen Wertes ein Objekt erwerben können, werden auf Dauer vermutlich wenig Freude an ihrem Investment haben. Letztlich ist das Bieterverfahren nichts anderes als eine geschickte Strategie der Vermarktung in einer extrem engen Marktsituation.

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