Ob Sie vom Finanzamt zur Kasse gebeten werden, ist unter anderem von der Frist zwischen dem Kauf und Verkauf abhängig

Gewinne aus privaten Veräußerungen Die Feinheiten der Spekulationssteuer

Gewinne aus privaten Veräußerungen zählen in Deutschland zum steuerpflichtigen Einkommen. Wollen Sie vermeiden, dass Sie beim Verkauf privaten Vermögens 'Spekulationssteuer' zahlen, müssen Sie einige Aspekte beachten.

Wer wertvolle Objekte aus seinem privaten Vermögen veräußert und dabei Gewinne erzielt, muss darauf unter Umständen Steuern entrichten. Ob Sie vom Finanzamt zur Kasse gebeten werden, ist unter anderem von der Frist zwischen dem Kauf und Verkauf abhängig. Die Grundlage für die 'Einkommensteuer auf Verkaufsgewinn aus privaten Geschäften' bildet der § 22 des EStG (Einkommensteuergesetz).

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Von Spekulationsgewinnen ist auch bei Wertpapier- oder Termingeschäften die Rede. Diese Gewinne unterliegen jedoch der Abgeltungsteuer in Höhe von 25 %. 

Wenn Sie beim Verkauf einer Immobilie einen Verkaufspreis erzielen, der deutlich über dem Anschaffungspreis liegt, kommt Ihr individueller Steuersatz bei der Erhebung der Steuer zum Ansatz. Bei Immobiliengeschäften gibt es darüber hinaus spezielle Regelungen, die Immobilienbesitzer kennen sollten.  

Steuerpflichtig sind Immobilienverkäufe, wenn:

  • die Immobilie nicht selbst bewohnt wird 
  • eine Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach einer Gütertrennung oder Scheidung veräußert wird
  • die Immobilie aus Betriebsvermögen entnommen wurde und innerhalb von zehn Jahren veräußert wird

Wird eine Immobilie zum Teil selbst bewohnt, wird die Steuer nur für den nicht eigengenutzten Anteil fällig. Verkaufen Sie drei oder mehr Immobilien, müssen Sie damit rechnen, dass Sie vom Fiskus als Immobilienhändler eingestuft werden und dementsprechend Steuern zahlen müssen.

Spekulationsteuern sparen oder vermeiden

Wollen Sie Ihr Eigenheim oder Ihre Eigentumswohnung verkaufen, die Sie durchgängig bewohnt haben, brauchen Sie sich wegen der Steuern keine Sorgen zu machen. Erzielen Sie beim Verkauf einen Gewinn, bleibt dieser steuerfrei. Bei einer Immobilie, die Sie vermietet haben, sollten Sie beim Verkauf die sogenannte Spekulationsfrist beachten. Liegen zwischen dem Kauf und Verkauf mehr als 10 Jahre, müssen Sie keine Spekulationssteuer zahlen.

Gewinne aus privaten Veräußerungen zählen in Deutschland zum steuerpflichtigen Einkommen."

Sind Sie steuerpflichtig, können Sie alle Ihre Aufwendungen geltend machen.

Beispielsweise können Sie die Kosten absetzen, die innerhalb der ersten drei Jahre nach dem Kauf für Modernisierungen und Reparaturen fällig wurden. Bewahren Sie darum alle Handwerkerrechnungen sorgfältig auf! Eigenleistungen werden vom Fiskus nicht berücksichtigt.

Steuermindernd wirken jedoch alle Kosten, die im Zusammenhang mit dem Kauf und Verkauf der Immobilie stehen (Grunderwerbsteuer, Gebühren für Grundbucheintragungen, Notarkosten, Maklergebühren, Kosten für Zeitungsannoncen).

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